Die Verfassung der DDR sah eine Zensur nicht vor. Tatsächlich erfolgte diese jedoch unter dem Ersatzbegriff der „Druckgenehmigung“
und betraf nahezu die gesamte Buchproduktion. Zuständig dafür waren seit 1946 der Kulturelle Beirat für das Verlagswesen,
seit 1951 das Amt für Literatur und Verlagswesen, seit 1956 das Ministerium für Kultur und dort seit 1963 die Hauptverwaltung
Verlage und Buchhandel.
Die Druckgenehmigungsakten haben einen Gesamtumfang von ca. 130 lfm oder ca. 3.600 Bänden und liegen für die Planjahre 1947
bis 1991 vor. Vorhanden sind insbesondere Druckgenehmigungsvorgänge zur Buchproduktion der vom Ministerium für Kultur lizenzierten
Verlage der DDR.
Ein Druckgenehmigungsvorgang besteht in der Regel aus einem Titelbogen oder Druckgenehmigungsbogen mit formalen Angaben (Verlag,
Einzelobjekt–Nummer, Jahr des Produktionsplanes, Sachgruppe, Autor/Herausgeber, Illustrator, Titel, Übersetzungen, Vertragsabschluss,
Auflage, Exportanteil, Satz-, Druck- und Auslieferungsbeginn, Umfang, Format, Einband, Papierbedarf, Verkaufspreis), den Gutachten
und Schriftwechsel. Im allgemeinen sind dem Antrag ein Verlags- und ein bis zwei Außengutachten beigefügt.
Das Druckgenehmigungsverfahren lief wie folgt ab: Genehmigung der Themenpläne der Verlage durch die Hauptverwaltung; Einreichung
der Manuskripte zur fachlichen und ideologischen Prüfung; Entscheidung auf der Grundlage von Verlagsgutachten, Gutachten der
Hauptverwaltung und Außengutachten; gegebenenfalls Änderungsverhandlungen nach zumeist mündlicher Unterrichtung der Verlage;
Kompromiss oder auch Nichterteilung der Druckgenehmigung.
Die im Findbuch ausgewiesenen belletristischen Druckgenehmigungsvorgänge (ca. 1.100 Bände, Klassifikationsgruppe 1) wurden
digitalisiert und sind mit Ausnahme der Außengutachten online einsehbar. Da diese Gutachten dem Urheberrecht unterliegen,
können sie im Benutzersaal des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde auf Antrag nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes
elektronisch eingesehen werden.
Insgesamt dokumentiert die Überlieferung in großer Breite das Publikationsgeschehen in der SBZ und DDR, zeigt die den Schriftstellern
zugewiesene erzieherische Funktion und macht die wechselnden Phasen einer liberalen oder eher restriktiven Handhabung des
Zensurverfahrens deutlich; eines Verfahrens, das von Beginn an begleitet wurde von Forderungen nach und Bemühungen um seine
Abschaffung.
Die Druckgenehmigungsunterlagen im Bundesarchiv sind unter Angabe von Bestandsbezeichnung (DR 1) und Bandnummer zu bestellen
und zu zitieren. Die Quellenangabe lautet z. B. vollständig: Bundesarchiv, DR 1 (Ministerium für Kultur)/2085 oder in Kurzform:
BArch, DR 1/ 2085.
1 Institutionelle Anbindung des Druckgenehmigungsverfahrens und Regelungen zur Durchführung
1.1 Einführung der Zensur durch die SMAD
1.2 Der Kulturelle Beirat für das Verlagswesen / Rat für ideologische Fragen des Verlagswesens bei der Deutschen (Zentral-)
Verwaltung für Volksbildung / Ministerium für Volksbildung (1946 - 1951)
1.3 Amt für Literatur und Verlagswesen (1951 - 1956)
1.4 Hauptverwaltung Verlagswesen im Ministerium für Kultur (1956 - 1958)
1.5 Abteilung Literatur und Buchwesen im Ministerium für Kultur (1958 - 1963)
1.5.1 Bildung, Aufgaben und Struktur
1.5.2 Regelungen zum Druckgenehmigungsverfahren
1.6 Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur (1963 - 1990)
1.6.1 Bildung, Aufgaben und Struktur
1.6.2 Anleitende und beteiligte Stellen
1.6.3 Nachgeordneter Bereich
1.6.4 Regelungen zum Druckgenehmigungsverfahren
1.6.5 Ordnungs- und strafrechtliche Bestimmungen
1.6.6 Ansätze einer Reform, Abschaffung des Druckgenehmigungsverfahrens, Auflösung der HV Verlage und Buchhandel
2 Aktenüberlieferung und Bestandsbeschreibung, inhaltliche und zeitliche Charakterisierung
3 Archivische Bearbeitung und Digitalisierung mit Besonderheiten der Benutzung
4 Weitere Quellen innerhalb und außerhalb des Bundesarchivs
5 Amtliche Druckschriften
6 Literatur
7 Struktur- und Stellenpläne
8 Abkürzungsverzeichnis