Georgi Konstantinowitsch Schukow, Oberbefehlshaber der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD), gestattete
durch Befehl Nr. 78 vom 27.09.1945 den Rundfunkempfang in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) "zum Zwecke der rechtzeitigen und regelmäßigen politischen Informierung der deutschen Bevölkerung". [1] Drei Monate später, am 21.12.1945, unterstellte er das gesamte Rundfunkwesen in der SBZ der am 10.08.1945 gebildeten
Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung (DZVV). [2] Dort wurde ein eigenes Referat für Rundfunkfragen gebildet [3], das
am 15.08.1946 in die "Generalintendanz des deutschen demokratischen Rundfunks bei der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung" umgewandelt wurde. [4] Der "Generalintendant für die Rundfunksender in der SBZ", Hans Mahle, erließ am 18.12.1946 Richtlinien für die Rundfunksender, in denen die führende Rolle der Generalintendanz definiert
wurde. [5] Bereits am 01.08.1949 soll die SMAD den Rundfunkverantwortlichen der SBZ alle Kontrollfunktionen übergeben haben.
[6] Unmittelbar nach Gründung der DDR am 07.10.1949 wurde die Deutsche Verwaltung für Volksbildung aufgrund des "Gesetzes zur Überleitung der Verwaltung" vom 12.10.1949 mit ihren Aufgaben in ein entsprechendes neues Ministerium der DDR eingegliedert. [7] Die Kontrolle des Rundfunks
ging an das neue Amt für Information beim Ministerpräsidenten der DDR über. [8]
Von Anfang an hatte sich Hans Mahle für den Aufbau eines Fernsehzentrums im Ostteil Berlins engagiert. [9] Zum 1. Oktober
1949 stellte er Ernst Augustin [10] als Oberingenieur im Zentrallaboratorium der Generalintendanz des Rundfunks ein. Dieser
erhielt den Auftrag, den Aufbau und die Entwicklung des Fernsehens in der DDR voranzubringen. Dazu soll es Beschlüsse der
Deutschen Wirtschaftskommission bzw. der Regierung der DDR vom 30.10.1949 gegeben haben. [11] Der freie Architekt Wolfgang
Wunsch legte im Herbst 1949 Entwürfe für einen Gebäudekomplex für das Fernsehzentrum Berlin (FZB) in Adlershof vor, die 1950/1951
zur Ausführung kamen. [12]
Am 13.05.1950 fasste die Generalintendanz des Rundfunks den Beschluss, im Jahr 1951 mit Fernseh-Sendeversuchen zu beginnen.
Am 13.06.1950 erfolgte der erste Spatenstich für das Fernsehzentrum in Berlin-Adlershof durch den Generalintendanten Hans
Mahle; bereits am 17.07.1951 konnte das Richtfest für den ersten Bauabschnitt des Fernsehzentrums gefeiert werden. [13] Am
16.07.1951 reisten Techniker der Adlershofer Projektierungsgruppe von Ernst Augustin in das Fernsehzentrum Moskau. [14]
Am 72. Geburtstag von Stalin, am 21.12.1951, konnte die erste Baustufe in Betrieb genommen werden. Wilhelm Pieck, Präsident
der DDR, Walter Ulbricht, Generalsekretär des ZK der SED, Otto Grotewohl, Vorsitzender des Ministerrates der DDR (VMR), und
die Mitglieder des Sekretariats des ZK der SED, besuchten am 11.01.1952 das Fernsehzentrum und bekamen bei dieser Gelegenheit
die erste öffentliche Vorführung eines Fernsehbildes in der DDR. Umgehend bat die Regierung der DDR die UdSSR um technische
Hilfe bei der Entwicklung des Fernsehens und die Sowjets reagierten schnell: Mit Befehl Nr. 24 vom 15.02.1952 verkündete Armeegeneral
Wassili Iwanowitsch Tschujkow, Vorsitzender der Sowjetischen Kontrollkommission (SKK) in Deutschland, die Maßnahmen, die der
Ministerrat der UdSSR zur Unterstützung des Fernsehfunks der DDR beschlossen hatte: Dazu gehörte die Ausbildung weiterer Fachkräfte,
technische Hilfe bei Forschungsarbeiten in SAG- Betrieben und die Freigabe von 200 Fernsehempfänger aus Reparationslieferungen
für die DDR, die im Juni 1952 aufgestellt werden konnten. [15]
Die Delegierten der 2. Parteikonferenz der SED vom 09. bis 12.07.1952 beschlossen "den planmäßigen Aufbau der Grundlagen des Sozialismus". [17] Mit dem am 23.07.1952 verabschiedeten "Demokratisierungsgesetz" [18] wurde die DDR in einen zentralistischen Einheitsstaat umgewandelt. Die fünf Länder wurden aufgelöst und 14 Bezirke gebildet.
Wie auch die übrigen staatlichen Organe, war auch das Rundfunkwesen nach Vorbild des Rundfunksystems der UdSSR zu zentralisieren.
[19] Dementsprechend beschloss das Politbüro des ZK der SED am 05.08.1952 die "Reorganisation des Rundfunks der DDR". [20]
Am selben Tag unterzeichnete der neue Vorsitzende des Staatlichen Rundfunkkomitees, Kurt Heiß, die Satzung der Leitung. Teilweise
wiederholte sie die Ausführungen der o. g. Verordnung, teilweise ergänzte und konkretisierte sie diese: Eines der Mitglieder
der Leitung war für das Fernsehzentrum Berlin verantwortlich (§ 1). Die Leitung war kollektiv für alle Fragen des Rundfunks,
die Anleitung des Fernsehzentrums und die Entwicklung des Fernsehens in der DDR verantwortlich (§ 2g). [23]
Nach ersten Probesendungen seit Juni 1952 begann das offizielle Versuchsprogramm des Fernsehzentrums Berlin am 21.12.1952
mit der ersten öffentlichen Ausstrahlung eines Fernsehprogramms zum 73. Geburtstag von in der Sendung "Die Aktuelle Kamera" über einen neu aufgebauten 1-kW-Sender. [24]
Zum 01.01.1953 änderte sich wiederum die Zuständigkeit für die Kontrolle des Rundfunks. Das Politbüro des ZK der SED beschloss
am 02.12.1952 die Auflösung des Amtes für Information und die Gründung eines Presseamtes, das direkt dem Ministerpräsidenten
unterstehen sollte. Die Kontrollaufgaben der Abteilung Rundfunkwesen gingen an die neue Abteilung Presse und Rundfunk beim
ZK der SED über, wo ein eigener Sektor Rundfunk aufgebaut wurde. [25] Das Sekretariat des ZK der SED bestätigte auf seiner
Sitzung am 15.12.1952 den Beschluss des Politbüros. [26] Die Auflösung des Amtes für Information erfolgte zum Jahresende.
Ursprünglich war Fernsehempfang nur in Berlin möglich, aber durch den Bau weiterer Sender dehnte sich das Sendegebiet aus:
Zur Leipziger Herbstmesse wurde am 28.08.1953 der Sender Leipzig in Betrieb genommen, am 15.01.1954 ging der Sender Berlin-Grünau
auf Sendung, vier Tage später der Sender Dresden. [29]
Entsprechend einer zentralen Vorgabe beschloss die Leitung des Staatlichen Rundfunkkomitees die Bildung eines Kollegiums des
Fernsehzentrums Berlin, "das die Aufgabe hat, den Leiter des Fernsehzentrums in allen Fragen zu unterstützen und für den Betrieb notwendige Beschlüsse
zu fassen." Das neu gebildete Kollegium bestätigte diesen Beschluss in seiner ersten Sitzung am 03.12.1953. [30] Die Sitzungen des Kollegiums
sollten wöchentlich stattfinden. In seiner dritten Sitzung am 17.12.1953 verabschiedete das Kollegium seine Arbeitsrichtlinie.
[31] Während einer Besprechung der Abteilung Presse und Rundfunk im ZK der SED am 22.06.1954 wurde beschlossen, Heinz Adameck
[32] zum Leiter und Dieter Glatzer zum Chefredakteur des Fernsehzentrums Berlin-Adlershof zu berufen. Durch Beschluss des
Präsidiums des Ministerrates vom 28.04.1955 wurde Adameck als Leitungsmitglied des Staatlichen Rundfunkkomitees bestätigt.
[33]
Das Kollegium des Fernsehzentrums Berlin beschloss während seiner neunten Sitzung am 04.11.1954 ein neues Statut und eine
Geschäftsordnung. [34] Laut § 1 des Statuts bestand das Kollegium aus dem Betriebsleiter, seinem Stellvertreter und weiteren
fünf Mitgliedern, nämlich dem Chefredakteur, dem Sendeleiter, dem Leiter der Technik, dem kaufmännischen Leiter und dem Kaderleiter.
Seine Arbeitsweise wurde in § 2 definiert: "Das Kollegium [...] ist ein beratendes Organ und verwirklicht seine Beschlüsse über die Betriebsleitung; es beschließt die Durchführung aller
Fragen des Fernsehfunks in der DDR ..."
Am 05.01.1956 erfolgte die Umbenennung des Fernsehzentrums Berlin mit Wirkung zum 03.01.1956 in "Staatliches Rundfunkkomitee, Deutscher Fernsehfunk" (DFF). [36] Das offizielle Versuchsprogramm endete mit dem 02.01.1956, und am Folgetag, dem 80. Geburtstag des Präsidenten
der DDR, Wilhelm Pieck, nahm der DFF seinen regulären Sendebetrieb auf. Erstmals wurde die Neujahrsansprache des Präsidenten
im Fernsehen übertragen. [37] Wenig später erhielt das Kollegium des Staatlichen Rundfunkkomitees eine neue Satzung. [38]
Auf seiner 40. Sitzung am 23.08.1956 beschloss der Ministerrat eine neue Organisationsstruktur: "Das Staatliche Rundfunkkomitee besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter und fünf weiteren Stellvertretern." Einer der fünf Stellvertreter des Vorsitzenden war der Intendant des Deutschen Fernsehfunks. [39]
Bereits am 18.10.1956 erhielt das Staatliche Rundfunkkomitee wiederum ein neues Statut [40]: § 1 regelte die rechtliche Stellung
und den Sitz des Staatlichen Rundfunkkomitees: (1) "Das Staatliche Rundfunkkomitee ist das für alle Angelegenheiten des Deutschen Demokratischen Rundfunks und Deutschen Fernsehfunks
zuständige zentrale Organ des Ministerrates." In § 3 waren die Aufgaben des Staatlichen Rundfunkkomitees aufgeführt. Dort hieß es: (1) "Dem Staatlichen Rundfunkkomitee ist die Leitung aller Einrichtungen des Deutschen Demokratischen Rundfunks und des Fernsehfunks
übertragen, die durch drahtlose Übertragung von Wort, Ton oder Bild tätig werden [...] Das Staatliche Rundfunkkomitee hat die Erfüllung der den einzelnen Rundfunk- und Fernsehsendern gestellten Aufgaben zu sichern
und planmäßig zu fördern."
Der wenige Monate später mit Datum vom 27.03.1957 im Kollegium des DFF verabschiedete Beschluss zur Verbesserung der Kollegiumsarbeit
hatte nicht die gleiche Tragweite: "Im Kollegium werden im wesentlichen ausschließlich Fragen der politischen und ideologischen Leitung des Fernsehens und prinzipiell
alle programmlichen und künstlerischen Aufgaben besprochen." [42] In einer Ausarbeitung zu "Aufgaben und Struktur des Programmsektors des DFF" vom April 1957 hieß es weiterhin: "An der Spitze des DFF steht das Kollegium als Beschlussorgan. Der Vorsitzende des Kollegiums ist der Intendant. Die Kollegiumsmitglieder
sind jeweils zugleich Leiter einer Arbeitsgruppe bzw. einer Hauptabteilung. Ein Kollege dieses Kreises ist außerdem ständiger
Stellvertreter des Intendanten." [43]
In den 1960er Jahren wuchs das Fernsehen weiter. Am 13. Jahrestag der Gründung der DDR (03.10.1962) wurde das Ostseestudio
Rostock eröffnet. Im selben Jahr übernahm das Fernsehen die bisherigen DEFA-Spielfilmateliers in Berlin-Johannisthal. [44]
Zum "Internationalen Kampf- und Feiertag der Werktätigen", am 01.05.1964, nahm das Studio Halle seinen Betrieb auf. Am 19.03.1965 wurde das "Fernsehtheater Moritzburg" in Halle eröffnet. [45] Dieses kleine Kammertheater fasste nur knapp 50 Sitzplätze und war als Bühne für volkstümliche Unterhaltung,
als eine Art Volkstheater gedacht. [46]
Das Fernsehen gewann zunehmend an Bedeutung und Popularität. Auf Dauer erschien es nicht mehr vertretbar, dass der Intendant
des Deutschen Fernsehfunks dem Vorsitzenden des Staatlichen Rundfunkkomitees nachgeordnet war. Es gab daher Vorschläge, das
Komitee dahingehend umzustrukturieren, dass Rundfunk und Fernsehen gleichberechtigt darin vertreten waren, als Alternative
die Schaffung zweier unabhängiger Institutionen. 1966 mündeten die Diskussionen in konkreten Vorschlägen in Form von Beschlussvorlagen
für die Komiteesitzungen, z. B. unter dem Titel "Grundsatzfragen für die Komiteedebatte zur Vorbereitung der Vorlage für den Ministerrat der DDR über das Statut und die Struktur
des Deutschen Demokratischen Rundfunks". [48] In den Folgemonaten wurden bereits erste Entwürfe für ein Statut eines "Staatlichen Komitees für Rundfunk und Fernsehen" vorgelegt. [49]
Die Verhandlungen endeten schließlich mit der Abkopplung des Fernsehens vom Rundfunk. Am 04.09.1968 erging der "Beschluss über die Bildung des Staatlichen Komitees für Rundfunk beim Ministerrat und des Staatlichen Komitees für Fernsehen
beim Ministerrat". Demnach setzte sich das neue Komitee für Fernsehen aus dem Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden und
weiteren Stellvertretern zusammen. Der Beschluss trat am 15.09.1968 in Kraft. [50] Die Funktion des Vorsitzenden des Staatlichen
Komitees für Fernsehen wurde in die Kadernomenklatur des Ministerrates neu aufgenommen. Heinz Adameck, bisher Stellvertreter
des Vorsitzenden des Staatlichen Rundfunkkomitees und Intendant des DFF, wurde vom Vorsitzenden des Ministerrates zum Vorsitzenden
des neuen Komitees ernannt und auf der 63. Sitzung des Präsidiums des Ministerrates am 18.12.1968 in seiner neuen Funktion
bestätigt. [51]
Wenige Monate später trat eine neue Weisung des Vorsitzenden des Komitees über die Arbeitsweise des Komitees und der ihm unterstellten
Einrichtungen und Bereiche in Kraft [52], in welcher der Ministerratsbeschluss noch weiter konkretisiert wurde. Dort hieß
es: "Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees leitet zugleich den Deutschen Fernsehfunk." und "Der Vorsitzende [...] entscheidet alle Grundsatzprobleme, die sich aus den Beziehungen des [...] Komitees zu den Führungsorganen der Partei und Regierung sowie der internationalen Beziehungen des [...] Komitees und des DFF ergeben." In Abschnitt I.5 wurde näher ausgeführt, welche Mitarbeiter dem Staatlichen Komitee für Fernsehen und welche dem Deutschen
Fernsehfunk angehören: Zum Komitee zählen die Direktoren, die Mitarbeiter der Koordinierungsgruppe für das 2. Programm (Farbfernsehen),
die Mitarbeiter der Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe, die Mitarbeiter des Büros des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter
und die Sekretärinnen der Komiteemitglieder. "Alle anderen Mitarbeiter sind Mitarbeiter des DFF." In Abschnitt II wurden die Funktionsebenen und -bezeichnungen definiert; in Abschnitt III der Aufbau eines zentrales Führungsinformationssystems
beschrieben; Abschnitt IV legte fest, wie die Planung für das Komitee und für die Bereiche zu erfolgen hatte.
Der technische Fortschritt, nämlich die Entwicklung des Farbfernsehens, und wiederum dessen propagandistische Nutzung, scheint
eine nicht ganz unwesentliche Rolle bei der institutionellen Verselbständigung des Fernsehens gespielt zu haben.
Wie es in der Begründung der Vorlage zum Beschluss über die Bildung der beiden neuen Staatlichen Komitees für Rundfunk und
Fernsehen hieß, "hat für Rundfunk und Fernsehen mit den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED ein neuer Abschnitt begonnen. [...] Mit 4 Mio. Empfängern ist [das Fernsehen] ein selbständiges politisches Massenmedium geworden, auf dessen nationale und internationale Bedeutung Partei und Staatsführung
mehrfach hingewiesen haben. Aus 14 Stunden Programm sind 80 Stunden geworden. Das Fernsehen bereitet sich unmittelbar auf
die Einführung des 2. Programms (Farbfernsehen) vor und in Kürze wird die Zahl der Mitarbeiter des DFF auf über 4000 (mit
Studiotechnik Fernsehen auf 6000) ansteigen. Die speziellen Aufgaben des sozialistischen Fernsehens in der DDR sind im Beschluss
des Politbüros des ZK der SED vom 06.02.1968 gestellt worden: In der Periode der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen
Systems des Sozialismus in unserer Republik hat das Fernsehen mit beiden Programmen dazu beizutragen, die erhöhten gesamtgesellschaftlichen
Aufgaben, wie sie der VII. Parteitag gestellt hat, erfüllen zu helfen."
Bereits in der 100. Sitzung des Präsidiums des Ministerrates am 22.12.1966 war die Entscheidung über die Einführung eines
2. Fernsehprogramms gefallen, das die Übertragungen von Fernsehsendungen in Farbe ermöglichen sollte. 1973 sollte das 2. Programm
als geschlossenes abendfüllendes Fernsehprogramm mit 25 Programmstunden pro Woche bei einem Anteil von 70% Farbsendungen aufgenommen
werden. Bis 1982 sollte schrittweise der Endausbau auf 60 Wochenstunden stattfinden. [53] Zugleich wurde beschlossen, das
französisch-sowjetische Farbfernsehsystem SECAM III in der DDR einzuführen. [54] Am 14.08.1967 wurde ein erweitertes Regierungsabkommen
zwischen der DDR und der UdSSR zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rundfunks und des Fernsehens abgeschlossen. [55] Zum
20. Jahrestag der Gründung der DDR (03.10.1969) ging das 2. Fernsehprogramm mit regelmäßigen Sendungen in Farbe auf Sendung.
Zugleich wurde der neue 365 Meter hohe "UKW- und Fernsehturm" am Berliner Alexanderplatz in Betrieb genommen, der bis heute ein Wahrzeichen von Berlin darstellt. Am 01.04.1970 begannen
die Bauarbeiten am neuen Fernsehstudio-Komplex in Berlin-Adlershof. [56]
Kurz nach der Ablösung von Walter Ulbricht als Erstem Sekretär des ZK der SED fand vom 15. bis 19.06.1971 der VIII. Parteitag
der SED statt. In Folge des Parteitages ergingen am 30.06. [57] und am 01.12.1971 [58] Beschlüsse des Sekretariates des ZK
der SED über "Maßnahmen des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen des DFF". [59] In einem Entwurf zu den "Festlegungen zur Verwirklichung der weiteren Maßnahmen des Staatlichen Komitees zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit
der Fernsehprogramme" vom 05.01.1972 hieß es: "Die erfolgreiche Verwirklichung der Beschlüsse des Sekretariates des ZK der SED vom 30.06. und 01.12.1971 sowie des Jahresplanes
1972 verlangt die enge Verbindung des Fernsehens mit der sozialistischen Öffentlichkeit und die stärkere Nutzung aller geistig-kulturellen
Potenzen im Leben der DDR für das sozialistische Fernsehen." [60] In einem nicht datierten Bericht des Staatlichen Komitees für Fernsehen "über die Erfüllung der dem Fernsehen der DDR vom VIII. Parteitag gestellten Aufgaben zur Entwicklung des geistig-kulturellen
Lebens der Werktätigen" hieß es weiter: "Der VIII. Parteitag beauftragte das Fernsehen, sich verstärkt um die Verbesserung der Programmgestaltung zu bemühen, eine
bestimmte Langeweile zu überwinden, den Bedürfnissen nach guter Unterhaltung Rechnung zu tragen, die Fernsehpublizistik schlagkräftiger
zu gestalten und die Erwartungen auf den Teil der werktätigen Bevölkerung besser zu entsprechen, deren Arbeitstag zeitig beginnt
und die schon in den frühen Abendstunden Zuschauer wertvoller Fernsehsendungen sein wollen." [61]
Die deutsche Frage stand seit dem VIII. Parteitag nicht mehr zur Diskussion und die Abgrenzungspolitik der SED-Führung zur
Bundesregierung verschärfte sich. Demzufolge wurden Institutionen, die den Zusatz "deutsch" im Namen trugen, umbenannt, umstrukturiert oder gar aufgelöst. [62] Diese Umbenennungen machten auch vor dem Deutschen Fernsehfunk
nicht Halt, der im Dezember 1972 in "Fernsehen der DDR" umbenannt wurde. [63]
Vier Jahre nach Einführung des Zweiten Programms mit Farbfernsehsendungen wurden 1973 auch im Ersten Programm regelmäßige
Farbfernsehsendungen eingeführt.
Im November 1973 wurden die Verantwortlichkeiten im Komitee neu geregelt. [64] Einführend hieß es in Abschnitt 1 der Vorlage:
"Der Vorsitzende [...] trägt die Gesamtverantwortung für die Verwirklichung der politisch-ideologischen Aufgaben des DDR-Fernsehens, für die inhaltliche
Gestaltung und die publizistisch-künstlerische Qualität der Programmarbeit sowie die Planung der Entwicklung des sozialistischen
Fernsehens in der DDR. Er leitet die Tätigkeit des [...] Komitees [...] nach dem Prinzip der Einzelleitung [...]" Abschnitte 2 und 3 behandelten die Verantwortlichkeiten der Stellvertreter des Vorsitzenden, Dieter Glatzer und Wolfgang
Kleinert, Abschnitt 4 des Direktors für Programm- und Produktionsplanung, Dieter Schmotz, Abschnitt 5 des Programmdirektors,
Hans-Joachim Seidowsky, und die folgenden Abschnitte weitere wichtige Funktionen und Unterstellungsverhältnisse innerhalb
des Komitees.
Das Ende des Fernsehens der DDR ist letztendlich eine Folge der 1989 beginnenden "friedlichen Revolution" und schließlich der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 03.10.1990. Nicht nur auf den Massendemonstrationen
wurden elementare Grundrechte der Bürger eingefordert. Am 19.10.1989 forderte der Verband der Film- und Fernsehschaffenden
ein "vom Volk akzeptiertes Fernsehen". Gemeinsam mit dem Verband der Journalisten wollte er Vorschläge für ein Mediengesetz erarbeiten, das "die Freiheit der Medien und die politische Unantastbarkeit der in ihnen Arbeitenden sichern" soll. Ein "Mediengesetz, das den Verfassungsgrundsatz für Presse- und Medienfreiheit endlich juristisch festschreibt und damit einklagbar
macht", forderte auch der Journalist Klaus Baschleben auf der Berliner Massenkundgebung vom 4. November.
Nicht zuletzt angesichts der Massenproteste gab der Vorsitzende des Ministerrates der DDR (VMR), Willi Stoph, auf der 114.
Sitzung des Ministerrates am 07.11.1989 den geschlossenen Rücktritt der Regierung nach Artikel 50 der Verfassung der DDR bekannt.
[68] Stophs Antrag auf Abberufung des Ministerrates gab die Volkskammer auf ihrer 11. Tagung am 13.11.1989 statt. Anschließend
erfolgte die Wahl von Hans Modrow zum neuen VMR. [69] Die neue Regierung versuchte in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Runden
Tisch der DDR die Forderungen nach der Freiheit der Medien in die Tat umzusetzen. Bereits in seiner Regierungserklärung am
17.11.1989 kündigte Modrow die Ausarbeitung eines Mediengesetzes an. [70]
Er entsprach der Bitte Heinz Adamecks um Abberufung von seiner Funktion als Vorsitzender des Komitees mit Wirkung vom 30.11.1989.
[71] Die Berufung von Hans Bentzien [72] zum Generalintendanten des Fernsehens der DDR und von Manfred Klein [73] zum Generalintendanten
des Rundfunks durch Ministerpräsident Hans Modrow wurde am 30.11.1989 vom Ministerrat bestätigt. [74] Am 20.12.1989 wurde
beim Ministerium der Justiz eine Mediengesetzgebungskommission eingerichtet und am 21.12.1989 verabschiedete der Ministerrat
den Beschluss "über das Fernsehen der DDR und den Rundfunk der DDR". [75] Dort hieß es u.a.: "1. Das bisherige Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat trägt ab sofort den Namen "Fernsehen der DDR. [...] 3. Das Fernsehen der DDR und der Rundfunk der DDR sind Einrichtungen beim Ministerrat. Sie werden von Generalintendanten
geleitet, die vom VMR berufen werden. Sie unterliegen der Dienstaufsicht des VMR und sind ihm gegenüber rechenschaftspflichtig.
4. Das Fernsehen der DDR bzw. der Rundfunk der DDR sind juristische Personen und Rechtsnachfolger des Staatlichen Komitees
für Fernsehen beim Ministerrat bzw. des Staatlichen Komitees für Rundfunk beim Ministerrat. 5. Der Generalintendant des Fernsehens
der DDR bildet einen Fernsehrat."
Auf Vorschlag des Zentralen Runden Tischs verabschiedete die Volkskammer der DDR am 05.02.1990 den Beschluss über die Gewährleistung
der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit [76] und bildete einen Medienkontrollrat als "externes Kontrollorgan der administrativen Medienpolitk." [77] Die Generalintendanten von Rundfunk und Fernsehen waren dem Medienkontrollrat berichtspflichtig und sollten vom Ministerpräsidenten
berufen und vom Medienkontrollrat bestätigt werden. Der Medienkontrollrat konstituierte sich am 13.02.1990 im Palast der Republik.
[78]
Kurz nach den Volkskammerwahlen vom 18.03.1990 wurde am 01.04.1990 der bisherige Presse- und Informationsdienst der DDR [80]
in ein Ministerium für Medienpolitik umgebildet. Am 25.04.1990 konstituierte sich der Volkskammerausschuss "Presse und Medien", der v.a. die Entwürfe der Mediengesetzgebungskommission beraten und gemeinsam mit dem Medienkontrollrat die "Einhaltung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit" überwachen sollte.
Zum 01.06.1990 wurden Hans Bentzien als Generalinintendant des Fernsehen und Manfred Klein als Generalintendent des Rundfunks
von Ministerpräsident de Maizière abberufen. [81] Zugleich sollte Gero Hammer [82] zum Generalintendanten des Hör- und Fernsehfunks
der DDR berufen werden. [83] Der Medienkontrollrat verweigerte aber am 13.06.1990 die Bestätigung von Gero Hammer. Daher wurde
Michael Albrecht [84], bisher zuständig für das 1. Fernsehprogramm, zum 13.06.1990 kommissarisch mit der Leitung betraut.
[85]
Am 13.09.1990 verabschiedete die Volkskammer ein Rundfunküberleitungsgesetz. Dieses gab in Anlehnung an Artikel 36 des Einigungsvertrages
Bestandsgarantie für die vorhandenen Rundfunkeinrichtungen, den DFF und den Hörfunk der DDR, bis zum 31.12.1991. Aufgrund
verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesez jedoch nicht mehr in den Katalog der nach dem Einigungsvertrag geltenden Gesetze
aufgenommen. Die letzte Sitzung des Medienkontrollrates fand am 19.09.1990 statt.
[1] Befehl des Oberbefehlshabers der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland Nr. 78 vom 27.09.1945: Rundfunk in der sowjetischen
Besatzungszone Deutschlands (BArch, DX 1/Nr. 78, 27.09.1945 sowie DR 2/629). Ergänzend dazu siehe den Befehl des Obersten
Chefs der sowjetischen Militäradministration Nr. 132 vom 29.04.1946 über die Benutzung von Radio-Empfangsgeräten durch die
deutsche Bevölkerung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (BArch, DX 1/Nr. 132, 29.04.1946).
[2] Schreiben des stellvertretenden Leiters der Propagandaabteilung der SMAD, Oberst Sergej Iwanowitsch Tjulpanow, an den Präsidenten
der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung, Paul Wandel, vom 21.12.1945 (Abschrift in: BArch, DR 2/1090, abgebildet
in: Erich Richter: Entwicklungsetappen des Deutschen Demokratischen Rundfunks (1945-1961), Teil I: Das erste Jahr. In: Beiträge
zur Geschichte des Rundfunks, Heft 2/70. Berlin, 1970, nach S. 34, Dokument IV, ohne Seitenzählung.
[3] Das Rundfunkreferat existierte innerhalb der Abteilung für Kulturelle Aufklärung unter dem Abteilungsleiter Hans Mahle. Ein
Organisationsplan der Abteilung ist Bestandteil der Ausarbeitung "Zum einjährigen Bestehen der Zentralverwaltung Volksbildung
vom 15.07.1946 (BArch, DR 2/805). Ein von Paul Wandel unterzeichnetes, undatiertes Organisationsstatut befindet sich ebenfalls
in den Akten der DZVV, Abteilung Allgemeine Volksbildung (BArch, DR 2/1034, Bl. 22-24).
[4] Hans Mahle: Protokoll der 2. Tagung des Lektorats Rundfunkgeschichte, S. 9-10 (zitiert in: Erich Richter: Entwicklungsetappen
des Deutschen Demokratischen Rundfunks (1945-1961). Teil II: Entscheidende Schritte der demokratischen Umwälzung 1945-1946,
S. 54-55. In: Beiträge zur Geschichte des Rundfunks. Schriftenreihe des DDR-Rundfunks, Heft 3/70. Berlin, 1970.
[5] Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone, Der Generalintendant für die Rundfunksender
in der sowjetischen Besatzungszone, Hans Mahle: Richtlinien für die Rundfunksender in der sowjetischen Besatzungszone vom
18.12.1946 (BArch, DR 2/880, Bl. 62).
[6] Mühl-Benninghaus, Wolfang: Rundfunkgeschichte Sowjetische Besatzungszone - DDR - Die Wende. In: Was Sie über Rundfunk wissen
sollten. Materialien zum Verständnis eines Mediums, hrsg. von ARD und ZDF. Berlin, 1997, S. 377. Zitiert nach: Hans Mahle:
Fünf Jahre demokratischer Rundfunk. Berlin, 1950, S. 3. In der Aktenüberlieferung der Abteilung DDR des Bundesarchivs konnte
für diese Übergabe bisher kein Nachweis ermittelt werden.
[7] 2. Sitzung der Provisorischen Volkskammer der DDR: Gesetz zur Überleitung der Verwaltung vom 12.10.1949, § 1 Abs. 3 (BArch,
DA 1/955, Ausfertigung des Gesetzes in DA 1/4000, veröffentlicht im GBl. der DDR, Nr. 2, S. 17).
[8] Siehe dazu auch einen undatierten Entwurf der Deutschen Verwaltung für Volksbildung für einen Befehl des Obersten Chefs der
SMAD zur Überführung der Rundfunkstudios in deutsche Hand (BArch, DR 6/317).
[9] Müncheberg, Hans: Blaues Wunder aus Adlershof. Der Deutsche Fernsehfunk - Erlebtes und Gesammeltes. Berlin, 2000, S. 8.
[10] Ernst Augustin, geb. 1902, 1924 leitender Ingenieur bei der Radiotelefonie-AG, 1931 Technischer Leiter des Rundfunkbetriebes
Berlin, 1936 des Paul-Nipkow-Fernsehsenders, 1938 Verleihung des Ehrentitels "Oberingenieur", 1941 Tätigkeit bei der Tobis
Film AG, 1946 Leiter des Magnettonlabors im Technischen Büro für Kinematografie in Potsdam-Babelsberg, 01.10.1949 Oberingenieur
im Zentrallaboratorium der Generalintendanz des Rundfunks, 07.10.1952 Nationalpreis für Wissenschaft und Technik III. Klasse,
1955 Wissenschaftlicher Leiter des Fachgebietes Technische Planung im Betriebslaboratorium für Rundfunk und Fernsehen, gest.
1961. Siehe: Ernst-Günter Augustin: Bildrohr in Blankenfelde. In: Blankenfelder Blätter VII, 2. Jahrbuch, Blankenfelde, 2001,
sowie Beschluss über die Verleihung der Nationalpreise auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. In: 102. Sitzung der Regierung
der DDR am 25.09.1952 (BArch, DC 20 - I/3 - 136).
[11] Müncheberg, Hans: Blaues Wunder aus Adlershof. Der Deutsche Fernsehfunk - Erlebtes und Gesammeltes. Berlin, 2000, S. 9. Auch
in der Publikation des Staatlichen Komitees für Fernsehen "Die Entwicklung des Fernsehens der DDR", Folge 1: Zeittafel (1947-1976)
heißt es auf S. 21: "1947/49: Die Deutsche Wirtschaftskommission beschließt die Einführung des Fernsehens." An anderer Stelle
wird von einem Ministerrats-Beschluss über den Aufbau eines eigenen Fernsehsenders vom März 1950 berichtet (z. B. in http://www.mdr.de/damals-in-der-ddr/lexikon/1516374-hintergrund-1601149.html
(Stand: 10.12.2008). Erich Selbmann schreibt in "DFF Adlershof: Wege übers Fernsehland. Zur Geschichte des DDR-Fernsehens",
es habe sich um einen Beschluss der Regierung Grotewohl vom 30.10.1949 gehandelt. Weder in den Akten der Deutschen Wirtschaftskommission
(BArch-Bestand DC 15), noch in den Akten der Nachfolge-Institution, der Regierung bzw. des Ministerrates der DDR (Bestand
DC 20), konnte ein solcher Beschluss ermittelt werden.
[12] Andreas Butter: Die ostdeutsche Nachkriegsmoderne in Bauten des Verkehrs und der Telekommunikation. In: kunsttexte.de, 2/2002-1,
www.kunsttexte.de/download/denk/butter.PDF (Stand: 02.01.2006). Baupläne in: BArch, DM 301/50228.
[13] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S.
21.
[14] Hickethier, Kurt, unter Mitwirkung von Peter Hoff: Geschichte des deutschen Fernsehens. Stuttgart/Weimar, 1998, S. 98.
[15] Ernst Augustin (Technischer Leiter des Fernsehzentrums Berlin): Der Aufbau des Fernsehens in der DDR, 28.09.1952 (BArch, DR
6/210), sowie http://www.luise-berlin.de/bms/bmstxt01/0103gesc.htm, Stand: 10.12.2008.
[16] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S.
23.
[17] Stenografisches Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED vom 09. bis 12.07.1952 (BArch, DY 30/IV 1/1/1 bis DY 30/IV 1/1/4).
[18] Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe der DDR (Demokratisierungsgesetz)
vom 23.07.1952. Der Entwurf des Gesetzes wurde in der 92. Sitzung der Regierung der DDR am 17.07.1952 beschlossen (BArch,
DC 20 - I/3 - 117). Die Volkskammer nahm das Gesetz auf der 24. Sitzung der 1. Wahlperiode der Volkskammer der DDR am 23.07.1952
in erster und zweiter Lesung an (Sitzungsunterlagen in DA 1/1120, Gesetzesausfertigung in DA 1/4003).
[19] Pietrzynski, Ingrid und Alexander Greguletz: Das Schriftgut des DDR-Hörfunks. Eine Bestandsübersicht, hrsg.: Deutsches Rundfunkarchiv.
Frankfurt/Main, Potsdam-Babelsberg, 2002, S. 11.
[20] Reorganisation des Rundfunks der Deutschen Demokratischen Republik. TOP 7 der Sitzung des Politbüros am 05.08.1952, Protokoll
Nr. 124/52 (BArch, DY 30/IV 2/2/224).
[21] Verordnung über die Bildung des Staatlichen Rundfunkkomitees vom 14.08.1952 (BArch, DC 20 - I/3 - 124 und 417, auch in DR
6/237, veröffentlicht in GBl. 1952, S. 733-734).
[22] Wenige Wochen zuvor war in der 92. Sitzung der Regierung der DDR am 17.07.1952 die Verordnung über die Bildung von Kollegien
beschlossen worden. (BArch DC 20 - I/3 - 117, Ausfertigung in DC 20 - I/3 - 417, veröffentlicht im Ministerialblatt der DDR
1952, Nr. 32, S.109-110).
[23] Satzung der Leitung des Staatlichen Rundfunkkomitees (BArch, DR 6/237 und DR 6/317).
[24] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S.
23-24.
[25] Protokoll Nr. 150/52 der Sitzung des Politbüros des ZK der SED am 02.12.1952, Anlage 13 (BArch, DY 30/J IV 2/3/351).
[26] Protokoll Nr. 219/52 der Sitzung des Sekretariats des ZK am 15.12.1952, Anlage 1: Strukturplan der Abteilung Presse und Rundfunk
(BArch, DY 30/J IV 2/3/348, S. 14).
[27] Dussel, Konrad: Die Sowjetisierung des DDR-Rundfunks in den fünfziger Jahren. Die Organisation des Staatlichen Rundfunkkomitees
und seine Leitungstätigkeit. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 45 (1997), Heft 11, S. 992-1016.
[28] Geschäftsordnung für die Kollegien in den Ministerien, den Staatssekretariaten und anderen zentralen Organen der Regierung.
11. Sitzung des Präsidiums des Ministerrates (Beschluss in: BArch, DC 20 - I/4 - 5, Ausfertigung in: DC 20 - I/3 - 420, veröffentlicht
im ZVOBl. 1953, Nr. 7, S. 55-56).
[29] Am 21.06.1955 wurde weiterhin der Sender Berlin-Stadtmitte in Betrieb genommen, vier Wochen später, am 23.07.1955, der Sender
Brocken, am 08.09.1955 der Sender Inselsberg, am 06.10.1955 die Sender Helpterberg und Marlow, am 22.12.1956 der Sender Berlin-Köpenick,
am 01.03.1957 der Sender Görlitz, am 15.09.1957 der Sender Schwerin. Siehe: Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung
des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S. 29 bis 57.
[30] Beschluss über die Bildung des Kollegiums des Fernsehzentrums Berlin. 1. Sitzung des Kollegiums am 03.12.1953 (BArch, DR 8/1).
[31] Arbeitsrichtlinie für das Kollegium des Fernsehzentrums Berlin. 3. Sitzung des Kollegiums des Fernsehzentrums am 17.12.1953:
Arbeitsrichtlinie des FZB (Vorlage 1, 10.12.1953) (BArch, DR 8/1).
[32] Heinz Adameck, geb. 1921, 1952-1954 Mitglied des Staatlichen Rundfunkkomitees, 1954-1968 Intendant des DFF, 1959-1968 stellvertretender
Vorsitzender des Staatlichen Rundfunkkomitees, 1968-1989 Vorsitzender des Staatlichen Komitees für Fernsehen.
[33] Zur Berufung 1954 siehe die Nomenklaturkaderakte von Heinz Adameck, u. a. Entwurf der Ernennungsurkunde, unterzeichnet von
Staatssekretär Geyer, Leiter des Büros des Präsidiums des Ministerrates (BArch, DC 20/7984, Bl. 45) sowie den Beschluss des
Präsidiums des Ministerrates Nr. 10/30 über Ernennungen, Abberufungen und Auszeichnungen (Anlage 27 zum Protokoll der Sitzung
vom 28.04.1955, DC 20 - I/4 - 110).
[34] 9. Sitzung des FZB am 04.11.1954: Statut und Geschäftsordnung des FZB (BArch, DR 8/2).
[35] Beschluss über die Einrichtung eines Sekretariates des Kollegiums (Vorlage Nr. 28/55, 17.11.1955). Sitzung des Kollegiums
des FZB am 24.11.1955, Protokoll Nr. 26/55 (BArch, DR 8/480).
[36] Umbenennung des Fernsehzentrums Berlin in Deutscher Fernsehfunk. Beschluss-Vorlage Nr. 1/56 vom 04.01.1956, gebilligt in der
der Kollegiums-Sitzung des DFF am 05.01.1956 (BArch, DR 8/4), siehe auch Protokoll Nr. 1/56 (BArch, DR 8/5).
[37] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976), S. 45, sowie Fischer,
Jörg-Uwe: Fernsehzentrum Berlin/Deutscher Fernsehfunk/Fernsehen der DDR 1952-1991. In: Sabine Salhoff: Das Schriftgut des
DDR-Fernsehens. Eine Bestandsübersicht (Hrsg.: Deutsches Rundfunkarchiv Frankfurt/Main, /Potsdam-Babelsberg). o. O. 2001,
S. 15.
[38] Satzung des Komitees des Staatlichen Rundfunkkomitees (Vorlage Nr. 13/56, 20.02.1956) (BArch, DR 6/370).
[39] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR über die Struktur des Staatlichen Rundfunkkomitees vom 23.08.1956 (BArch,
DC 20 - I/4 - 197).
[40] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR: Verordnung über das Staatliche Rundfunkkomitee vom 18.10.1956, Anlage
zur Verordnung (BArch, DC 20 - I/4 - 210 und 433, veröffentlicht im GBl. Teil I, 10.11.1956, S. 1181-1183). Entwürfe des Statuts
vom 14.09.1956 als Vorlage Nr. 66/56 sowie vom 10.10.1956 als Vorlage Nr. 56/56 in DR 6/370.
[41] Beschluss-Vorlage Nr. 66/56 vom 17.12.1956 (BArch, DR 6/482). Ein weiterer Entwurf eines Statuts für den DFF (Beschluss-Vorlage
Nr. 39/57 ohne Datum) wird mit Schreiben der Kaufmännischen Leitung des DFF vom 24.06.1957 dem Vorsitzenden des Staatlichen
Rundfunkkomitees unterbreitet (BArch, DR 8/4).
[42] Beschluss des Kollegiums des DFF zur Verbesserung der Kollegiumsarbeit vom 27.03.1957 (BArch, DR 8/7).
[43] Aufgaben und Struktur des Programmsektors des DFF (April 1957) (BArch, DR 8/482).
[44] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976), S. 101.
[45] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976), S. 134.
[46] Siehe http://www.ddr-fernsehen.de/3heitere_dramatik/arbeitsstand.shtml und http://www.medienkomm.uni-halle.de/forschung/projekte/ddr-fernsehen/tprojekt3.shtml
(Stand: 10.12.2008).
[47] Grundsätze für die leitenden Organe des DFF. Beschluss der Intendanz am 23.03.1966 (BArch, DR 8/49).
[48] Grundsatzfragen für die Komiteedebatte zur Vorbereitung der Vorlage für den Ministerrat der DDR über das Statut und die Struktur
des Deutschen Demokratischen Rundfunks (Vorlage Nr. 87/66 vom 28.07.1966) (BArch, DR 6/420).
[49] Entwurf des Statuts des Staatlichen Komitees für Rundfunk und Fernsehen (Vorlage Nr. 100/66, 24.10.1966, BArch, DR 6/422),
Vorschläge des DFF zur Änderung bzw. Ergänzung des Statuten-Entwurfs (Vorlage Nr. 100a/66, 07.11.1966, DR 6/422), Entwurf
für ein Statut des Staatlichen Komitees für Rundfunk und Fernsehen beim Ministerrat der DDR (Vorlage Nr. 120/66, Dezember
1966, DR 6/423).
[50] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR Nr. 02-50/4/68 über die Bildung des Staatlichen Komitees für Rundfunk beim
Ministerrat und des Staatlichen Komitees für Fernsehen beim Ministerrat vom 04.09.1968 (BArch, DC 20 - I/4 - 1834, veröffentlicht
im GBl. der DDR Teil II, 15.10.1968, S. 837 (Auszug).
[51] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates über die Änderung der Kadernomenklatur des Ministerrates im Bereich des Rundfunks
und Fernsehens vom 18.12.1968 (BArch, DC 20 - I/4 - 1895). Dem Komitee gehörten neben Adameck an: Wolfgang Kleinert (1. Stellvertreter
des Vorsitzenden), Dieter Glatzer (Stellvertreter des Vorsitzenden), Klaus Herde (verantwortlich für den Bereich Jugend, Bildung,
Sport), Hans Höschel (verantwortlich für die publizistische Arbeit über das ökonomische System des Sozialismus in der Land-
und Nahrungsgüterwirtschaft), Heinz Nahke (verantwortlich für den Bereich Kunst), Günter Klein (Leiter des Operativstabes
für die Vorbereitung des 2. Fernsehprogrammes - Farbfernsehen), Helmut Lange (verantwortlich für die Wirtschaftspublizistik
- ökonomisches System des Sozialismus in der Industrie und Wissenschaftspolitik), Horst Rentz (verantwortlich für Unterhaltung
und Musik), Dieter Schmotz (verantwortlich für Programmpolitik und -koordinierung), Karl-Eduard von Schnitzler (Leiter der
Kommentatorengruppe) und Erich Selbmann (verantwortlich für Information und aktuelle Publizistik).
[52] Arbeitsweise des Staatlichen Komitees für Fernsehen und der ihm unterstellten Einrichtungen und Betriebe (Weisung des Vorsitzenden
des Staatlichen Komitees für Fernsehen, 20.03.1969). Am 20.05.1971 erließ der Vorsitzende eine leicht veränderte Weisung (Nr.
8/71). (BArch, DR 8/559).
[53] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR Nr. 100/9a/66 über die Vorbereitung und Einführung des 2. Fernsehprogramms
(Farbfernsehen) in der DDR vom 22.12.1966 (BArch, DC 20 - I/4 - 1470).
[54] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR Nr. 100/9b/66 über die Anwendung des Farbfernsehsystem SECAM III (Sowjetunion)
in der DDR vom 22.12.1966 (BArch, DC 20 - I/4 - 1470).
[55] Das erste Abkommen zwischen UdSSR und DDR war am 13.01.1953 geschlossen worden (s. o.). Staatliches Komitee für Fernsehen:
Die Entwicklung des Fernsehens der DDR", Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S. 154.
[56] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S.
177. In den ersten beiden Studios konnte die Produktion im März 1976 aufgenommen werden.
[57] Erste Vorschläge des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Programmgestaltung. In: Sitzung des Sekretariats
des ZK der SED am 30.06.1971 (BArch, DY 30/1758).
[58] Weitere Maßnahmen des staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen
des Fernsehfunks der DDR. In. Sitzung des Sekretariats des ZK der SED am 01.12.1971 (BArch, DY 30/1815).
[59] Siehe dazu: Maßnahmen des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen
des DFF (Vorlage Nr. 34/71, 30.09.1971 sowie Vorlage Nr. 37/71, 01.10.1971), Maßnahmen des Staatlichen Komitees für Fernsehen
zur weiteren Verbesserung der Programmgestaltung in Auswertung des VIII. Parteitages der SED (o. Dat.), Weitere Maßnahmen
des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen des DFF (Vorlage
Nr. 44/71, 20.10.1971) (BArch, DR 8/114) sowie Protokoll Nr. 29/71 über die Stellvertreterberatung vom 07.12.1971: 2. Beratung
über die Durchführung der Beschlüsse des Sekretariates des ZK vom 01.12.1971 über weitere Maßnahmen des Staatlichen Komitees
für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen des Fernsehfunks". (DR 8/106).
[60] Festlegungen zur Verwirklichung der weiteren Maßnahmen des Staatlichen Komitees zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit
der Fernsehprogramme vom 05.01.1972 (BArch, DR 8/118). Siehe dazu auch das Protokoll Nr. 32/71 über die Stellvertreter-Beratung
am 23.01.1971 (DR 8/106).
[61] Bericht des Staatlichen Komitees für Fernsehen "über die Erfüllung der dem Fernsehen der DDR vom VIII. Parteitag gestellten
Aufgaben zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens der Werktätigen" (o. Dat.) (BArch, DR 8/118).
[62] So z. B. das Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, das Deutsche Wirtschaftsinstitut und das Deutsche Institut für Zeitgeschichte.
Siehe dazu Stefan Alisch: Das Institut für Internationale Politik und Wirtschaft. "Imperialismusforschung" und SED-Westpolitik.
Berlin, 1996, S. 5.
[63] Protokoll Nr. 32 über die Stellvertreterberatung am 23.12.1971. TOP 1.a): Auswertung der zentralen Beratung über die Sofortmaßnahmen
zum Beschluss vom 01.12.1971: Namensänderung des DFF (BArch, DR 8/106).
[64] Festlegung von Verantwortungsbereichen, mit Organigramm (Komitee-Vorlage K-85-73-2 vom 21.11.1973, BArch, DR 8/133).
[65] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR Nr. 02-137/I.12./84 über Maßnahmen zur grundlegenden Verbesserung der Leitungstätigkeit
und Kaderarbeit des Staatlichen Komitees für Fernsehen, zur weiteren Qualifizierung der politischen Führungstätigkeit der
Parteiorganisation des Fernsehens sowie zur Durchsetzung der Prinzipien von Ordnung und Sicherheit im Fernsehen der DDR vom
08.06.1984 (BArch DC 20 - I/4 - 5414).
[66] Neben dem Vorsitzenden, Heinz Adameck, gab es die neu geschaffene Funktion des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden (Klaus
Raddatz), den 1. Stellvertreter des Vorsitzenden für Programmstrategie und -planung (Günter Leucht), die weiteren sieben Stellvertreter
des Vorsitzenden, die zugleich folgende Funktionen wahrnahmen: Programmdirektor (Horst Sauer), Direktor für Ökonomie und Bilanzierung
(Wolfgang Mannheim; neue Funktion), Direktor für internationalen Programmaustausch (Hans Seidowsky), Chefredakteur der Aktuellen
Kamera (Klaus Schickhelm), Leiter der Publizistik (Heinz Grote), Leiter der Fernsehdramatik (Erich Selbmann), Leiter der Fernsehunterhaltung
(Horst Rentz) sowie den Leiter des Kinder-, Jugend- und Bildungsfernsehens (Werner Hannig). Daneben gehörten zum Komitee der
Chefredakteur Sport (Ulrich Meier), der Direktor des Fernsehbetriebes (Siegfried Müller), der Direktor für Kader und Bildung
(Gerhard Heine; neue Komiteefunktion), der Sekretär des Komitees und Leiter des Büros des Vorsitzenden (Bernd Martin), der
Leiter der Studiotechnik Fernsehen (Rolf Kramer) und ein weiteres Komiteemitglied (Karl-Eduard von Schnitzler).
[67] Ordnung des Vorsitzenden Nr. 1/1984: Geschäftsordnung für das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR und
für das Fernsehen der DDR vom 24.11.1984 (BArch, DR 8/559).
[68] 114. Sitzung des Ministerrates der DDR am 07.11.1989, Beschluss Nr. 01-114/1/89 über den Rücktritt des Ministerrates entsprechend
Artikel 50 der Verfassung der DDR (BArch, DC 20 - I/3 - 2866), siehe dazu auch das Schreiben des VMR, Willi Stoph, an das
Präsidium der Volkskammer vom 07.11.1989 (DA 1/18489).
[69] Stenografische Niederschrift der 11. Tagung der 9. Wahlperiode der Volkskammer der DDR am 13.11.1989, S. 264 (BArch, DA 1/18651-18654).
[70] Stenografische Niederschrift der 12. Tagung der 9. Wahlperiode der Volkskammer der DDR am 17./18.11.1989, S. 272 (BArch, DA
1/18655-18658, 19163).
[71] Nomenklaturkaderakte Heinz Adameck (BArch, DC 20/7984), Bl. 67.
[72] Hans Bentzien, geb. 1927, 1961 Minister für Kultur, 1966 abgesetzt wegen "ernsthafter Fehler" im Amt, 1966 bis 1975 Verlagsleiter,
1975-1978 Leiter der Hauptabteilung Funkdramatik beim Staatlichen Komitee für Rundfunk und Stellvertretender Vorsitzender
des Staatlichen Komitees für Fernsehen, 1979 als Stellvertretender Vorsitzender abgesetzt nach Sendung der Fernsehfilme "Geschlossene
Gesellschaft" und "Ursula", dann Arbeitsgruppenleiter und Autor in der Redaktion Publizistik des DFF, 30.11.1989 bis Juni
1990 Generalintendant des DFF.
[73] Manfred Klein, geb. 1929, 1948 Hilfsassistent, Reporter, Journalist im Jugendfunk, dann im Schulfunk, 1954/55 in der Redaktion
Zeitgeschehen bei Radio DDR, 1957 Chefkommentator, 1961 stellvertretender Chefredakteur und Leiter der aktuell-politischen
Redaktion und 1969 Chefredakteur bei Radio DDR, dann Chefredakteur der Hauptabt. Nachrichten und 1975 Redakteur in der Abt.
Wirtschaft, Gruppe DDR des Staatlichen Komitees für Rundfunk, 30.11.1989 Generalintendant des Rundfunks der DDR, 01.06.1990
Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.
[74] Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 3/11/89 über Veränderungen in der Besetzung von Nomenklaturfunktionen des Ministerrates
vom 30.11.1989 (BArch, DC 20 - I/3 - 2875 und DC 20/8515).
[75] Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 7/11/89 über das Fernsehen der DDR und den Rundfunk der DDR vom 21.12.1989 (BArch
DC 20 - I/3 - 2884, veröffentlicht im GBl. Teil I Nr. 26, 29.12.1989, S. 273).
[76] Beschluss der Volkskammer der DDR über die Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit vom 05.02.1990 auf
der 16. Tagung der 9. Wahlperiode des Volkskammer der DDR (BArch, DA 1/4531, veröffentlicht in: GBl. Teil I Nr. 7, 12.2.1990,
S. 39-40), siehe auch den Antrag des Ministerrates vom 02.02.1990 an die Volkskammer (BArch, DA 1/18670).
[77] Stein, Reiner: Vom Fernsehen und Radio der DDR zur ARD. Die Entwicklung und Neuordnung des Rundfunkwesens in den neuen Bundesländern.
Marburg, 2000, S. 69.
[78] Die Überlieferung des Medienkontrollrates der DDR mit einem Gesamtumfang von 1,12 lfm. befindet sich seit 1997 im Internationalen
Institut für Sozialgeschichte (IISG) in Amsterdam. Siehe http://www.iisg.nl/archives/en/files/m/10817992.php (Stand: 10.12.2008).
[79] Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 18/10a/90 über die statuarischen Grundsatzregelungen des Deutschen Fernsehfunks vom
15.03.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 2935).
[80] Das vorherige Presseamt beim Ministerrat.
[81] Beschluss Nr. 11/28.1/90 über die Besetzung bzw. Veränderungen in der Besetzung von Führungsfunktionen des Ministerrates.
11. Sitzung des Ministerrates am 13.06.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 2991 und DC 20/8516). Siehe auch: Schreiben von Rechtsanwalt
Otto Schily im Auftrag von Hans Bentzien an Ministerpräsident Lothar de Maizière vom 02.07.1990 (DC 20/6831), Korrespondenz
zwischen Manfred Klein und Lothar de Maizière im März/April 1990 (DC 20/6563).
[82] Gero Hammer, geb. 1933, ab 1955 Dramaturg, Regisseur und Chefdramaturg in Zwickau und Cottbus, 1963-1966 stellvertretender
Leiter der Abt. Theater im Ministerium für Kultur, 1966-1969 Chefdramaturg und stellvertretender Intendant an der Volksbühne
Berlin, 1971-1991 Intendant des Hans-Otto-Theaters in Potsdam, 1971-1990 Abgeordneter der Volkskammer (NDPD), Jan. 1990 Mitbegründer
und März 1990 Präsident des Deutschen Bühnenverbandes der DDR e. V., 01.06.1990 von Lothar de Maizière zum Generalintendant
von Rundfunk und Fernsehen der DDR berufen, 13.06.1990 versagte der Medienkontrollrat aber die Bestätigung, Juli 1990 Präsident
des Zentrums der DDR des Internationalen Theaterinstituts, Sept. 1991 Intendant des Halberstädter Theaters, Apr. 1992 bis
1999 des Nordharzer Städtebundtheaters. [83] Beschluss des Ministerrates Nr. 9/15b/90 über die Berufung des Generalintendanten
des Hör- und Fernsehfunks der DDR vom 30.05.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 2971).
[84] Michael Albrecht, geb. 1954, 1981-1982 Kameramann beim Fernsehen der DDR, wegen nicht systemkonformer Ansichten 5 Jahre Drehverbot,
1982-1985 beim DEFA Studio für Dokumentarfilme, 1985-1989 Erster Kameramann im Bereich Dramatischen Kunst beim Fernsehen der
DDR, 1989-1990 Mitarbeit bei der Gesetzgebungskommission Mediengesetz (Volkskammerbeschluss vom 05.02.1990), 01.04.1990 Intendant
beim DFF, 15.06.1990 amtierender Generalintendant beim DFF, Nov. 1991 bis Nov. 1996 Fernsehdirektor beim ORB, seit Dez. 1996
ARD-Koordinator für Digital Video Broadcasting, Juli 2000 Bundesverdienstkreuz.
[85] Siehe Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deuschland (ARD) (Hrsg.): ARD-Jahrbuch
1991 (23. Jg.). Frankfurt/Main, 1991, sowie: Ludes, Peter: Das Fernsehen als Herrschaftsinstrument der SED (In: Materialien
der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (12. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages (Hrsg. vom Deutschen Bundestag), Band II/3: Machtstrukturen und Entscheidungsmechanismen im SED-Staat und die
Frage der Verantwortung. Baden-Baden, 1999, S. 2194-2217).
[86] Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 16/4/90 zum Entwurf des Überleitungsgesetzes zu Hörfunk und Fernsehen (Rundfunk) der
DDR (Rundfunküberleitungsgesetz) vom 11.07.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 2017).
[87] Gesetz zum Vertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
vom 31.08.1990. Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 29/I.2/90 vom 04.09.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 3059), Gesetzesausfertigung
der Volkskammer vom 20.09.1990 (DA 1/4043). Zur Weiterführung von Rundfunk und Fernsehen siehe Kapitel VIII (Kultur, Bildung
und Wissenschaft, Sport), Art. 36 (Rundfunk).
[88] Rudolf Mühlfenzl, geb. 1919, 1948 Redaktionsleiter, 1964 Hauptabteilungsleiter, 1969 Chefredakteur beim Bayerischen Rundfunk,
1983 Direktor der Münchner Pilot-Gesellschaft für Kabelkommunikation, 1986 Präsident der Bayerischen Landeszentrale für Neue
Medien, 08.11.1990 bis 31.12.1991 Rundfunkbeauftragter der neuen Bundesländer, gest. Jan. 2000.