Aufgaben/Organisation
1. Neubeginn des Rundfunkwesens und Anfänge des Fernsehens in der SBZ/DDR (1945 bis 1952)
Georgi Konstantinowitsch Schukow, Oberbefehlshaber der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD), gestattete durch Befehl Nr. 78 vom 27.09.1945 den Rundfunkempfang in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) "zum Zwecke der rechtzeitigen und regelmäßigen politischen Informierung der deutschen Bevölkerung". [1] Drei Monate später, am 21.12.1945, unterstellte er das gesamte Rundfunkwesen in der SBZ der am 10.08.1945 gebildeten Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung (DZVV). [2] Dort wurde ein eigenes Referat für Rundfunkfragen gebildet [3], das am 15.08.1946 in die "Generalintendanz des deutschen demokratischen Rundfunks bei der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung" umgewandelt wurde. [4] Der "Generalintendant für die Rundfunksender in der SBZ", Hans Mahle, erließ am 18.12.1946 Richtlinien für die Rundfunksender, in denen die führende Rolle der Generalintendanz definiert wurde. [5] Bereits am 01.08.1949 soll die SMAD den Rundfunkverantwortlichen der SBZ alle Kontrollfunktionen übergeben haben. [6] Unmittelbar nach Gründung der DDR am 07.10.1949 wurde die Deutsche Verwaltung für Volksbildung aufgrund des "Gesetzes zur Überleitung der Verwaltung" vom 12.10.1949 mit ihren Aufgaben in ein entsprechendes neues Ministerium der DDR eingegliedert. [7] Die Kontrolle des Rundfunks ging an das neue Amt für Information beim Ministerpräsidenten der DDR über. [8]
Von Anfang an hatte sich Hans Mahle für den Aufbau eines Fernsehzentrums im Ostteil Berlins engagiert. [9] Zum 1. Oktober 1949 stellte er Ernst Augustin [10] als Oberingenieur im Zentrallaboratorium der Generalintendanz des Rundfunks ein. Dieser erhielt den Auftrag, den Aufbau und die Entwicklung des Fernsehens in der DDR voranzubringen. Dazu soll es Beschlüsse der Deutschen Wirtschaftskommission bzw. der Regierung der DDR vom 30.10.1949 gegeben haben. [11] Der freie Architekt Wolfgang Wunsch legte im Herbst 1949 Entwürfe für einen Gebäudekomplex für das Fernsehzentrum Berlin (FZB) in Adlershof vor, die 1950/1951 zur Ausführung kamen. [12]
Am 13.05.1950 fasste die Generalintendanz des Rundfunks den Beschluss, im Jahr 1951 mit Fernseh-Sendeversuchen zu beginnen. Am 13.06.1950 erfolgte der erste Spatenstich für das Fernsehzentrum in Berlin-Adlershof durch den Generalintendanten Hans Mahle; bereits am 17.07.1951 konnte das Richtfest für den ersten Bauabschnitt des Fernsehzentrums gefeiert werden. [13] Am 16.07.1951 reisten Techniker der Adlershofer Projektierungsgruppe von Ernst Augustin in das Fernsehzentrum Moskau. [14]
Am 72. Geburtstag von Stalin, am 21.12.1951, konnte die erste Baustufe in Betrieb genommen werden. Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, Walter Ulbricht, Generalsekretär des ZK der SED, Otto Grotewohl, Vorsitzender des Ministerrates der DDR (VMR), und die Mitglieder des Sekretariats des ZK der SED, besuchten am 11.01.1952 das Fernsehzentrum und bekamen bei dieser Gelegenheit die erste öffentliche Vorführung eines Fernsehbildes in der DDR. Umgehend bat die Regierung der DDR die UdSSR um technische Hilfe bei der Entwicklung des Fernsehens und die Sowjets reagierten schnell: Mit Befehl Nr. 24 vom 15.02.1952 verkündete Armeegeneral Wassili Iwanowitsch Tschujkow, Vorsitzender der Sowjetischen Kontrollkommission (SKK) in Deutschland, die Maßnahmen, die der Ministerrat der UdSSR zur Unterstützung des Fernsehfunks der DDR beschlossen hatte: Dazu gehörte die Ausbildung weiterer Fachkräfte, technische Hilfe bei Forschungsarbeiten in SAG- Betrieben und die Freigabe von 200 Fernsehempfänger aus Reparationslieferungen für die DDR, die im Juni 1952 aufgestellt werden konnten. [15]
Schon am 29.02.1952 hatte man auf dem Turm des Alten Stadthauses (Klosterstr. 47, Berlin-Mitte) ein 100-W-Bildsender für Testsendungen installiert. Die Richtfunkverbindung zwischen dem Fernsehzentrum Berlin-Adlershof und dem Sender auf dem Alten Stadthaus war am 03.06.1952 fertiggestellt, so dass der Versuchssender in Betrieb genommen werden konnte. Bereits am 17.05.1952 hatte die Generalintendanz die erste Fernsehredaktion des Rundfunks gebildet. [16]
2. Zentralisierung des Rundfunkwesens, Fernseh-Versuchsprogramm (1952 bis 1956)
Die Delegierten der 2. Parteikonferenz der SED vom 09. bis 12.07.1952 beschlossen "den planmäßigen Aufbau der Grundlagen des Sozialismus". [17] Mit dem am 23.07.1952 verabschiedeten "Demokratisierungsgesetz" [18] wurde die DDR in einen zentralistischen Einheitsstaat umgewandelt. Die fünf Länder wurden aufgelöst und 14 Bezirke gebildet. Wie auch die übrigen staatlichen Organe, war auch das Rundfunkwesen nach Vorbild des Rundfunksystems der UdSSR zu zentralisieren. [19] Dementsprechend beschloss das Politbüro des ZK der SED am 05.08.1952 die "Reorganisation des Rundfunks der DDR". [20]
Mit dem Beschluss der Regierung der DDR vom 14.08.1952 über die "Verordnung über die Bildung des Staatlichen Rundfunkkomitees" wurde die Zentralisierung Wirklichkeit. [21] In der Präambel der Verordnung hieß es: "Die neuen großen Aufgaben zur Schaffung des Sozialismus in der DDR machen die Erhöhung des politischen und kulturellen Niveaus unserer Bevölkerung erforderlich. Es kommt darauf an, das sozialistische Bewusstsein der Werktätigen zu entwickeln [...] der Arbeit des deutschen demokratischen Rundfunks [kommt] größte Bedeutung zu ... Dazu ist es notwendig, die Rundfunkarbeit in der DDR in Berlin zu zentralisieren und einer einheitlichen Leitung zu unterstellen ..." Dieses Leitungsorgan nennt die Verordnung in § 1: "Zur Verbesserung der Rundfunkarbeit [...] wird beim Ministerrat das Staatliche Rundfunkkomitee gebildet." Dessen Zusammensetzung wurde in § 2 definiert: "Die Leitung des Staatlichen Rundfunkkomitees besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und elf Mitgliedern." [22] Laut § 4 (e) oblagen der Leitung des Staatlichen Rundfunkomitees u. a. die "Anleitung des Fernsehzentrums Berlin und die Entwicklung des Fernsehens in der DDR". Die Verordnung trat zum 01.09.1952 in Kraft.
Am selben Tag unterzeichnete der neue Vorsitzende des Staatlichen Rundfunkkomitees, Kurt Heiß, die Satzung der Leitung. Teilweise wiederholte sie die Ausführungen der o. g. Verordnung, teilweise ergänzte und konkretisierte sie diese: Eines der Mitglieder der Leitung war für das Fernsehzentrum Berlin verantwortlich (§ 1). Die Leitung war kollektiv für alle Fragen des Rundfunks, die Anleitung des Fernsehzentrums und die Entwicklung des Fernsehens in der DDR verantwortlich (§ 2g). [23]
Nach ersten Probesendungen seit Juni 1952 begann das offizielle Versuchsprogramm des Fernsehzentrums Berlin am 21.12.1952 mit der ersten öffentlichen Ausstrahlung eines Fernsehprogramms zum 73. Geburtstag von in der Sendung "Die Aktuelle Kamera" über einen neu aufgebauten 1-kW-Sender. [24]
Zum 01.01.1953 änderte sich wiederum die Zuständigkeit für die Kontrolle des Rundfunks. Das Politbüro des ZK der SED beschloss am 02.12.1952 die Auflösung des Amtes für Information und die Gründung eines Presseamtes, das direkt dem Ministerpräsidenten unterstehen sollte. Die Kontrollaufgaben der Abteilung Rundfunkwesen gingen an die neue Abteilung Presse und Rundfunk beim ZK der SED über, wo ein eigener Sektor Rundfunk aufgebaut wurde. [25] Das Sekretariat des ZK der SED bestätigte auf seiner Sitzung am 15.12.1952 den Beschluss des Politbüros. [26] Die Auflösung des Amtes für Information erfolgte zum Jahresende.
Im Zuge der weiteren "Sowjetisierung" [27] des DDR-Rundfunkwesens wurde am 13.01.1953 ein "Abkommen über Zusammenarbeit des Rundfunks zwischen dem Staatlichen Rundfunkkomitee der DDR und dem Komitee für Rundfunk-Information beim Ministerrat der UdSSR" nebst Zusatzprotokoll geschlossen. Zum 15.02.1953 trat die Geschäftsordnung für die Kollegien in den Ministerien, den Staatssekretariaten und anderen zentralen Organen der Regierung in Kraft, die auch für das Staatliche Rundfunkkomitee verbindlich war. [28]
Ursprünglich war Fernsehempfang nur in Berlin möglich, aber durch den Bau weiterer Sender dehnte sich das Sendegebiet aus: Zur Leipziger Herbstmesse wurde am 28.08.1953 der Sender Leipzig in Betrieb genommen, am 15.01.1954 ging der Sender Berlin-Grünau auf Sendung, vier Tage später der Sender Dresden. [29]
Entsprechend einer zentralen Vorgabe beschloss die Leitung des Staatlichen Rundfunkkomitees die Bildung eines Kollegiums des Fernsehzentrums Berlin, "das die Aufgabe hat, den Leiter des Fernsehzentrums in allen Fragen zu unterstützen und für den Betrieb notwendige Beschlüsse zu fassen." Das neu gebildete Kollegium bestätigte diesen Beschluss in seiner ersten Sitzung am 03.12.1953. [30] Die Sitzungen des Kollegiums sollten wöchentlich stattfinden. In seiner dritten Sitzung am 17.12.1953 verabschiedete das Kollegium seine Arbeitsrichtlinie. [31] Während einer Besprechung der Abteilung Presse und Rundfunk im ZK der SED am 22.06.1954 wurde beschlossen, Heinz Adameck [32] zum Leiter und Dieter Glatzer zum Chefredakteur des Fernsehzentrums Berlin-Adlershof zu berufen. Durch Beschluss des Präsidiums des Ministerrates vom 28.04.1955 wurde Adameck als Leitungsmitglied des Staatlichen Rundfunkkomitees bestätigt. [33]
Das Kollegium des Fernsehzentrums Berlin beschloss während seiner neunten Sitzung am 04.11.1954 ein neues Statut und eine Geschäftsordnung. [34] Laut § 1 des Statuts bestand das Kollegium aus dem Betriebsleiter, seinem Stellvertreter und weiteren fünf Mitgliedern, nämlich dem Chefredakteur, dem Sendeleiter, dem Leiter der Technik, dem kaufmännischen Leiter und dem Kaderleiter. Seine Arbeitsweise wurde in § 2 definiert: "Das Kollegium [...] ist ein beratendes Organ und verwirklicht seine Beschlüsse über die Betriebsleitung; es beschließt die Durchführung aller Fragen des Fernsehfunks in der DDR ..."
Das Kollegium des FZB beschloss am 24.11.1955, ein Sekretariat des Kollegiums einzurichten. Der Sekretär wurde dem Kollegium unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörten die Vorbereitung der Sitzungen, die Formulierung der Beschlüsse und die Führung der Protokolle. [35]
3. Deutscher Fernsehfunk (1956 bis 1968)
Am 05.01.1956 erfolgte die Umbenennung des Fernsehzentrums Berlin mit Wirkung zum 03.01.1956 in "Staatliches Rundfunkkomitee, Deutscher Fernsehfunk" (DFF). [36] Das offizielle Versuchsprogramm endete mit dem 02.01.1956, und am Folgetag, dem 80. Geburtstag des Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, nahm der DFF seinen regulären Sendebetrieb auf. Erstmals wurde die Neujahrsansprache des Präsidenten im Fernsehen übertragen. [37] Wenig später erhielt das Kollegium des Staatlichen Rundfunkkomitees eine neue Satzung. [38] Auf seiner 40. Sitzung am 23.08.1956 beschloss der Ministerrat eine neue Organisationsstruktur: "Das Staatliche Rundfunkkomitee besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter und fünf weiteren Stellvertretern." Einer der fünf Stellvertreter des Vorsitzenden war der Intendant des Deutschen Fernsehfunks. [39]
Bereits am 18.10.1956 erhielt das Staatliche Rundfunkkomitee wiederum ein neues Statut [40]: § 1 regelte die rechtliche Stellung und den Sitz des Staatlichen Rundfunkkomitees: (1) "Das Staatliche Rundfunkkomitee ist das für alle Angelegenheiten des Deutschen Demokratischen Rundfunks und Deutschen Fernsehfunks zuständige zentrale Organ des Ministerrates." In § 3 waren die Aufgaben des Staatlichen Rundfunkkomitees aufgeführt. Dort hieß es: (1) "Dem Staatlichen Rundfunkkomitee ist die Leitung aller Einrichtungen des Deutschen Demokratischen Rundfunks und des Fernsehfunks übertragen, die durch drahtlose Übertragung von Wort, Ton oder Bild tätig werden [...] Das Staatliche Rundfunkkomitee hat die Erfüllung der den einzelnen Rundfunk- und Fernsehsendern gestellten Aufgaben zu sichern und planmäßig zu fördern."
In den Folgemonaten wurden auch Entwürfe für ein Statut des DFF ausgearbeitet, das dem Intendanten und dem Kollegium des DFF mehr Eigenständigkeit verschafft hätte, das aber letztlich im Staatlichen Rundfunkkomitee nicht verabschiedet wurde: Ein erster Entwurf vom Dezember 1956 [41] führte aus:
§ 1 [...] "Der Deutsche Fernsehfunk ist eine nachgeordnete Institution des Staatlichen Rundfunkkomitees.
§ 4 Leitung (2) "Der Leiter des Deutschen Fernsehfunks ist der Intendant." [...] (5) "Der Intendant entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen, die den Deutschen Fernsehfunk betreffen."
§ 6: "Dem Intendanten steht das Kollegium als beratendes Organ zur Seite. [...] Das Kollegium tritt in der Regel vierzehntägig zu seinen Sitzungen zusammen."
Der wenige Monate später mit Datum vom 27.03.1957 im Kollegium des DFF verabschiedete Beschluss zur Verbesserung der Kollegiumsarbeit hatte nicht die gleiche Tragweite: "Im Kollegium werden im wesentlichen ausschließlich Fragen der politischen und ideologischen Leitung des Fernsehens und prinzipiell alle programmlichen und künstlerischen Aufgaben besprochen." [42] In einer Ausarbeitung zu "Aufgaben und Struktur des Programmsektors des DFF" vom April 1957 hieß es weiterhin: "An der Spitze des DFF steht das Kollegium als Beschlussorgan. Der Vorsitzende des Kollegiums ist der Intendant. Die Kollegiumsmitglieder sind jeweils zugleich Leiter einer Arbeitsgruppe bzw. einer Hauptabteilung. Ein Kollege dieses Kreises ist außerdem ständiger Stellvertreter des Intendanten." [43]
In den 1960er Jahren wuchs das Fernsehen weiter. Am 13. Jahrestag der Gründung der DDR (03.10.1962) wurde das Ostseestudio Rostock eröffnet. Im selben Jahr übernahm das Fernsehen die bisherigen DEFA-Spielfilmateliers in Berlin-Johannisthal. [44] Zum "Internationalen Kampf- und Feiertag der Werktätigen", am 01.05.1964, nahm das Studio Halle seinen Betrieb auf. Am 19.03.1965 wurde das "Fernsehtheater Moritzburg" in Halle eröffnet. [45] Dieses kleine Kammertheater fasste nur knapp 50 Sitzplätze und war als Bühne für volkstümliche Unterhaltung, als eine Art Volkstheater gedacht. [46]
Zum 01.04.1966 traten die "Grundsätze für die leitenden Organe des DFF" in Kraft, womit Zuständigkeiten und Aufgaben des Intendanten und seines ersten Stellvertreters definiert wurden. Neu waren die Funktionen der Intendanz, des Büros und des Sekretärs der Intendanz: "Zur Erhöhung der Qualität und der massenpolitischen Wirksamkeit des Programms des DFF wird unter Leitung des Intendanten ein beschlussfähiges Leitungsorgan - die Intendanz - gebildet. [...] Die Intendanz besteht aus dem Intendanten des DFF, dem 1. Stellvertreter des Intendanten, den Stellvertretern und weiteren Mitgliedern. [...] Das Büro der Intendanz ist ein beratendes Organ des Intendanten und fasst keine Beschlüsse. Dem Büro gehören der 1. Stellvertreter des Intendanten an sowie weitere Stellvertreter, die vom Intendanten benannt werden. [...] Der Sekretär der Intendanz ist ein beratendes Mitglied der Intendanz. Er ist verantwortlich für die politisch-organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der Intendanz und des Büros der Intendanz und sorgt für die rechtzeitige Eingabe der Vorlagen." [47]
4. Trennung von Rundfunk und Fernsehen (1968 bis 1989)
Das Fernsehen gewann zunehmend an Bedeutung und Popularität. Auf Dauer erschien es nicht mehr vertretbar, dass der Intendant des Deutschen Fernsehfunks dem Vorsitzenden des Staatlichen Rundfunkkomitees nachgeordnet war. Es gab daher Vorschläge, das Komitee dahingehend umzustrukturieren, dass Rundfunk und Fernsehen gleichberechtigt darin vertreten waren, als Alternative die Schaffung zweier unabhängiger Institutionen. 1966 mündeten die Diskussionen in konkreten Vorschlägen in Form von Beschlussvorlagen für die Komiteesitzungen, z. B. unter dem Titel "Grundsatzfragen für die Komiteedebatte zur Vorbereitung der Vorlage für den Ministerrat der DDR über das Statut und die Struktur des Deutschen Demokratischen Rundfunks". [48] In den Folgemonaten wurden bereits erste Entwürfe für ein Statut eines "Staatlichen Komitees für Rundfunk und Fernsehen" vorgelegt. [49]
Die Verhandlungen endeten schließlich mit der Abkopplung des Fernsehens vom Rundfunk. Am 04.09.1968 erging der "Beschluss über die Bildung des Staatlichen Komitees für Rundfunk beim Ministerrat und des Staatlichen Komitees für Fernsehen beim Ministerrat". Demnach setzte sich das neue Komitee für Fernsehen aus dem Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden und weiteren Stellvertretern zusammen. Der Beschluss trat am 15.09.1968 in Kraft. [50] Die Funktion des Vorsitzenden des Staatlichen Komitees für Fernsehen wurde in die Kadernomenklatur des Ministerrates neu aufgenommen. Heinz Adameck, bisher Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatlichen Rundfunkkomitees und Intendant des DFF, wurde vom Vorsitzenden des Ministerrates zum Vorsitzenden des neuen Komitees ernannt und auf der 63. Sitzung des Präsidiums des Ministerrates am 18.12.1968 in seiner neuen Funktion bestätigt. [51]
Wenige Monate später trat eine neue Weisung des Vorsitzenden des Komitees über die Arbeitsweise des Komitees und der ihm unterstellten Einrichtungen und Bereiche in Kraft [52], in welcher der Ministerratsbeschluss noch weiter konkretisiert wurde. Dort hieß es: "Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees leitet zugleich den Deutschen Fernsehfunk." und "Der Vorsitzende [...] entscheidet alle Grundsatzprobleme, die sich aus den Beziehungen des [...] Komitees zu den Führungsorganen der Partei und Regierung sowie der internationalen Beziehungen des [...] Komitees und des DFF ergeben." In Abschnitt I.5 wurde näher ausgeführt, welche Mitarbeiter dem Staatlichen Komitee für Fernsehen und welche dem Deutschen Fernsehfunk angehören: Zum Komitee zählen die Direktoren, die Mitarbeiter der Koordinierungsgruppe für das 2. Programm (Farbfernsehen), die Mitarbeiter der Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe, die Mitarbeiter des Büros des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter und die Sekretärinnen der Komiteemitglieder. "Alle anderen Mitarbeiter sind Mitarbeiter des DFF." In Abschnitt II wurden die Funktionsebenen und -bezeichnungen definiert; in Abschnitt III der Aufbau eines zentrales Führungsinformationssystems beschrieben; Abschnitt IV legte fest, wie die Planung für das Komitee und für die Bereiche zu erfolgen hatte.
Der technische Fortschritt, nämlich die Entwicklung des Farbfernsehens, und wiederum dessen propagandistische Nutzung, scheint eine nicht ganz unwesentliche Rolle bei der institutionellen Verselbständigung des Fernsehens gespielt zu haben.
Wie es in der Begründung der Vorlage zum Beschluss über die Bildung der beiden neuen Staatlichen Komitees für Rundfunk und Fernsehen hieß, "hat für Rundfunk und Fernsehen mit den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED ein neuer Abschnitt begonnen. [...] Mit 4 Mio. Empfängern ist [das Fernsehen] ein selbständiges politisches Massenmedium geworden, auf dessen nationale und internationale Bedeutung Partei und Staatsführung mehrfach hingewiesen haben. Aus 14 Stunden Programm sind 80 Stunden geworden. Das Fernsehen bereitet sich unmittelbar auf die Einführung des 2. Programms (Farbfernsehen) vor und in Kürze wird die Zahl der Mitarbeiter des DFF auf über 4000 (mit Studiotechnik Fernsehen auf 6000) ansteigen. Die speziellen Aufgaben des sozialistischen Fernsehens in der DDR sind im Beschluss des Politbüros des ZK der SED vom 06.02.1968 gestellt worden: In der Periode der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in unserer Republik hat das Fernsehen mit beiden Programmen dazu beizutragen, die erhöhten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, wie sie der VII. Parteitag gestellt hat, erfüllen zu helfen."
Bereits in der 100. Sitzung des Präsidiums des Ministerrates am 22.12.1966 war die Entscheidung über die Einführung eines 2. Fernsehprogramms gefallen, das die Übertragungen von Fernsehsendungen in Farbe ermöglichen sollte. 1973 sollte das 2. Programm als geschlossenes abendfüllendes Fernsehprogramm mit 25 Programmstunden pro Woche bei einem Anteil von 70% Farbsendungen aufgenommen werden. Bis 1982 sollte schrittweise der Endausbau auf 60 Wochenstunden stattfinden. [53] Zugleich wurde beschlossen, das französisch-sowjetische Farbfernsehsystem SECAM III in der DDR einzuführen. [54] Am 14.08.1967 wurde ein erweitertes Regierungsabkommen zwischen der DDR und der UdSSR zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rundfunks und des Fernsehens abgeschlossen. [55] Zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR (03.10.1969) ging das 2. Fernsehprogramm mit regelmäßigen Sendungen in Farbe auf Sendung. Zugleich wurde der neue 365 Meter hohe "UKW- und Fernsehturm" am Berliner Alexanderplatz in Betrieb genommen, der bis heute ein Wahrzeichen von Berlin darstellt. Am 01.04.1970 begannen die Bauarbeiten am neuen Fernsehstudio-Komplex in Berlin-Adlershof. [56]
Kurz nach der Ablösung von Walter Ulbricht als Erstem Sekretär des ZK der SED fand vom 15. bis 19.06.1971 der VIII. Parteitag der SED statt. In Folge des Parteitages ergingen am 30.06. [57] und am 01.12.1971 [58] Beschlüsse des Sekretariates des ZK der SED über "Maßnahmen des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen des DFF". [59] In einem Entwurf zu den "Festlegungen zur Verwirklichung der weiteren Maßnahmen des Staatlichen Komitees zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Fernsehprogramme" vom 05.01.1972 hieß es: "Die erfolgreiche Verwirklichung der Beschlüsse des Sekretariates des ZK der SED vom 30.06. und 01.12.1971 sowie des Jahresplanes 1972 verlangt die enge Verbindung des Fernsehens mit der sozialistischen Öffentlichkeit und die stärkere Nutzung aller geistig-kulturellen Potenzen im Leben der DDR für das sozialistische Fernsehen." [60] In einem nicht datierten Bericht des Staatlichen Komitees für Fernsehen "über die Erfüllung der dem Fernsehen der DDR vom VIII. Parteitag gestellten Aufgaben zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens der Werktätigen" hieß es weiter: "Der VIII. Parteitag beauftragte das Fernsehen, sich verstärkt um die Verbesserung der Programmgestaltung zu bemühen, eine bestimmte Langeweile zu überwinden, den Bedürfnissen nach guter Unterhaltung Rechnung zu tragen, die Fernsehpublizistik schlagkräftiger zu gestalten und die Erwartungen auf den Teil der werktätigen Bevölkerung besser zu entsprechen, deren Arbeitstag zeitig beginnt und die schon in den frühen Abendstunden Zuschauer wertvoller Fernsehsendungen sein wollen." [61]
Die deutsche Frage stand seit dem VIII. Parteitag nicht mehr zur Diskussion und die Abgrenzungspolitik der SED-Führung zur Bundesregierung verschärfte sich. Demzufolge wurden Institutionen, die den Zusatz "deutsch" im Namen trugen, umbenannt, umstrukturiert oder gar aufgelöst. [62] Diese Umbenennungen machten auch vor dem Deutschen Fernsehfunk nicht Halt, der im Dezember 1972 in "Fernsehen der DDR" umbenannt wurde. [63]
Vier Jahre nach Einführung des Zweiten Programms mit Farbfernsehsendungen wurden 1973 auch im Ersten Programm regelmäßige Farbfernsehsendungen eingeführt.
Im November 1973 wurden die Verantwortlichkeiten im Komitee neu geregelt. [64] Einführend hieß es in Abschnitt 1 der Vorlage: "Der Vorsitzende [...] trägt die Gesamtverantwortung für die Verwirklichung der politisch-ideologischen Aufgaben des DDR-Fernsehens, für die inhaltliche Gestaltung und die publizistisch-künstlerische Qualität der Programmarbeit sowie die Planung der Entwicklung des sozialistischen Fernsehens in der DDR. Er leitet die Tätigkeit des [...] Komitees [...] nach dem Prinzip der Einzelleitung [...]" Abschnitte 2 und 3 behandelten die Verantwortlichkeiten der Stellvertreter des Vorsitzenden, Dieter Glatzer und Wolfgang Kleinert, Abschnitt 4 des Direktors für Programm- und Produktionsplanung, Dieter Schmotz, Abschnitt 5 des Programmdirektors, Hans-Joachim Seidowsky, und die folgenden Abschnitte weitere wichtige Funktionen und Unterstellungsverhältnisse innerhalb des Komitees.
"In Durchführung des Beschlusses des Sekretariates des ZK der SED vom 23.05.1984 über Maßnahmen zur grundlegenden Verbesserung der Leitungstätigkeit und Kaderarbeit des Staatlichen Komitees für Fernsehen, zur weiteren Qualifizierung der politischen Führungstätigkeit der Parteiorganisation des Fernsehens sowie zur Durchsetzung der Prinzipien von Ordnung und Sicherheit im Fernsehen der DDR" bestätigte das Präsidium des Ministerrates per Beschluss am 08.06.1984 [65] die Zusammensetzung des Komitees (Anlage 1) und die Arbeitsweise und die Neuordnung der Leitungsstruktur des gesamten Fernsehens (Anlage 2). [66] Wie es in Anlage 2 hieß, war das Komitee "ein den Vorsitzenden beratendes Organ. Es berät v.a. in Fragen der politischen Argumentation, bei stategischen Fragen der Entwicklung des Fernsehens als Ganzes, einzelner Programmbereiche und der materiell-technischen Seite, bei Sendevorhaben von herausragender programmpolitischer Bedeutung, bei grundsätzlichen Fragen der Beziehungen zu gesellschaftlichen Partnern des Fernsehens, in Grundfragen der Leitungs- und Planungstätigkeit und ihrer Vervollkommnung und in Fragen der Kaderpolitik."
In Folge der Beschlüsse des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates erließ der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Fernsehen zum 01.11.1984 per Weisung eine neue Geschäftsordnung. [67] In Abschnitt 1 wurden die Ziele und Aufgaben des Fernsehens der DDR neu definiert: "Das Fernsehen der DDR als ein politisch-ideologisches Instrument der SED, [...] trägt große Verantwortung für die politische und weltanschauliche Orientierung der Bürger [...] Dies verlangt ein Fernsehprogramm, dessen poltisch-ideologische Qualität und Massenwirksamkeit den hohen Maßstäben entspricht, die mit den zentralen Beschlüssen der SED gesetzt sind [...]" In Abschnitt 2.2 wurde weiter ausgeführt: "Das [...] Komitee [...] ist beratendes Organ des Vorsitzenden des Staatlichen Komitees." Bei der Aufzählung der Grundfunktionen der sozialistischen Leitung innerhalb des Komitees wurden an erster Stelle "die bedingungslose, disziplinierte Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Parteiführung [...]" aufgeführt. Die Beratungen des Komitees sollten wöchentlich stattfinden. Beratungsergebnisse waren in Form von Weisungen oder Festlegungen des Vorsitzenden zu protokollieren.
5. Das Ende des DDR-Fernsehens (1989 bis 1991)
Das Ende des Fernsehens der DDR ist letztendlich eine Folge der 1989 beginnenden "friedlichen Revolution" und schließlich der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 03.10.1990. Nicht nur auf den Massendemonstrationen wurden elementare Grundrechte der Bürger eingefordert. Am 19.10.1989 forderte der Verband der Film- und Fernsehschaffenden ein "vom Volk akzeptiertes Fernsehen". Gemeinsam mit dem Verband der Journalisten wollte er Vorschläge für ein Mediengesetz erarbeiten, das "die Freiheit der Medien und die politische Unantastbarkeit der in ihnen Arbeitenden sichern" soll. Ein "Mediengesetz, das den Verfassungsgrundsatz für Presse- und Medienfreiheit endlich juristisch festschreibt und damit einklagbar macht", forderte auch der Journalist Klaus Baschleben auf der Berliner Massenkundgebung vom 4. November.
Nicht zuletzt angesichts der Massenproteste gab der Vorsitzende des Ministerrates der DDR (VMR), Willi Stoph, auf der 114. Sitzung des Ministerrates am 07.11.1989 den geschlossenen Rücktritt der Regierung nach Artikel 50 der Verfassung der DDR bekannt. [68] Stophs Antrag auf Abberufung des Ministerrates gab die Volkskammer auf ihrer 11. Tagung am 13.11.1989 statt. Anschließend erfolgte die Wahl von Hans Modrow zum neuen VMR. [69] Die neue Regierung versuchte in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Runden Tisch der DDR die Forderungen nach der Freiheit der Medien in die Tat umzusetzen. Bereits in seiner Regierungserklärung am 17.11.1989 kündigte Modrow die Ausarbeitung eines Mediengesetzes an. [70]
Er entsprach der Bitte Heinz Adamecks um Abberufung von seiner Funktion als Vorsitzender des Komitees mit Wirkung vom 30.11.1989. [71] Die Berufung von Hans Bentzien [72] zum Generalintendanten des Fernsehens der DDR und von Manfred Klein [73] zum Generalintendanten des Rundfunks durch Ministerpräsident Hans Modrow wurde am 30.11.1989 vom Ministerrat bestätigt. [74] Am 20.12.1989 wurde beim Ministerium der Justiz eine Mediengesetzgebungskommission eingerichtet und am 21.12.1989 verabschiedete der Ministerrat den Beschluss "über das Fernsehen der DDR und den Rundfunk der DDR". [75] Dort hieß es u.a.: "1. Das bisherige Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat trägt ab sofort den Namen "Fernsehen der DDR. [...] 3. Das Fernsehen der DDR und der Rundfunk der DDR sind Einrichtungen beim Ministerrat. Sie werden von Generalintendanten geleitet, die vom VMR berufen werden. Sie unterliegen der Dienstaufsicht des VMR und sind ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. 4. Das Fernsehen der DDR bzw. der Rundfunk der DDR sind juristische Personen und Rechtsnachfolger des Staatlichen Komitees für Fernsehen beim Ministerrat bzw. des Staatlichen Komitees für Rundfunk beim Ministerrat. 5. Der Generalintendant des Fernsehens der DDR bildet einen Fernsehrat."
Auf Vorschlag des Zentralen Runden Tischs verabschiedete die Volkskammer der DDR am 05.02.1990 den Beschluss über die Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit [76] und bildete einen Medienkontrollrat als "externes Kontrollorgan der administrativen Medienpolitk." [77] Die Generalintendanten von Rundfunk und Fernsehen waren dem Medienkontrollrat berichtspflichtig und sollten vom Ministerpräsidenten berufen und vom Medienkontrollrat bestätigt werden. Der Medienkontrollrat konstituierte sich am 13.02.1990 im Palast der Republik. [78]
Am 15.03.1990 bestätigte der Ministerrat die "statuarischen Grundsatzregelungen des Deutschen Fernsehfunks" [79]: Dort hieß es u.a.: "Die Fernsehanstalt führt den Namen Deutscher Fernsehfunk [...] und ist Rechtsnachfolger des Fernsehens der DDR. Der DFF ist eine unabhängige, öffentlich-rechtliche Einrichtung. Der DFF trägt gemeinnützigen Charakter. [...] Der Generalintendant vertritt die juristische Person Deutscher Fernsehfunk im Rechtsverkehr."
Kurz nach den Volkskammerwahlen vom 18.03.1990 wurde am 01.04.1990 der bisherige Presse- und Informationsdienst der DDR [80] in ein Ministerium für Medienpolitik umgebildet. Am 25.04.1990 konstituierte sich der Volkskammerausschuss "Presse und Medien", der v.a. die Entwürfe der Mediengesetzgebungskommission beraten und gemeinsam mit dem Medienkontrollrat die "Einhaltung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit" überwachen sollte.
Zum 01.06.1990 wurden Hans Bentzien als Generalinintendant des Fernsehen und Manfred Klein als Generalintendent des Rundfunks von Ministerpräsident de Maizière abberufen. [81] Zugleich sollte Gero Hammer [82] zum Generalintendanten des Hör- und Fernsehfunks der DDR berufen werden. [83] Der Medienkontrollrat verweigerte aber am 13.06.1990 die Bestätigung von Gero Hammer. Daher wurde Michael Albrecht [84], bisher zuständig für das 1. Fernsehprogramm, zum 13.06.1990 kommissarisch mit der Leitung betraut. [85]
Am 27.06.1990 billigte der Medienkontrollrat eine überarbeitete Fassung des Statuts des DFF. Künftig sollte es demnach nur noch einen Intendanten für beide Fernsehprogramme geben; die Funktion des Generalintendanten entfiel. Als Aufsichtsgremium über das Fernsehen wurde der Fernsehrat eingerichtet. Der Entwurf des Medienministeriums für ein Rundfunküberleitungsgesetz [86] wurde am 11.07.1990 im Medienkonrollrat abgelehnt, da nach dessen Auffassung nur er selbst zur Vorlage legitimiert sei; und der Entwurf fand auch in der Volkskammer am 20.07.1990 keine Mehrheit. Schließlich wurde der Fortbestand von Rundfunk und Fernsehen der DDR nach der Wiedervereinigung im Einigungsvertrag vom 31.08.1990 geregelt: [87]
Abs. 1: "Der Rundfunk der DDR" und der "Deutsche Fernsehfunk" werden als gemeinschaftliche staatsunabhängige, rechtsfähige Einrichtung von den in Art. 1 Abs. 1 genannten Ländern und dem Land Berlin [...] bis spätestens 31. Dezember 1991 weitergeführt [...]
Abs. 2: Die Organe der Einrichtung sind 1. der Rundfunkbeauftragte, 2. der Rundfunkbeirat.
Abs. 3: Der Rundfunkbeauftragte wird auf Vorschlag des Ministerpräsidenten der DDR von der Volkskammer gewählt. Kommt eine Wahl durch die Volkskammer nicht zustande, wird der Rundfunkbeauftragte von den Landessprechern der in Art. 1 Abs. 1 genannten Ländern und dem Oberbürgermeister von Berlin mit Mehrheit gewählt.
Abs. 6: Innerhalb des in Absatz 1 genannten Zeitraums ist die Einrichtung nach Maßgabe der föderalen Struktur des Rundfunks durch gemeinsamen Staatsvertrag der in Art. 1 genannten Länder aufzulösen oder in Anstalten des öffentlichen Rechts einzelner oder mehrere Länder zu überführen.
Am 13.09.1990 verabschiedete die Volkskammer ein Rundfunküberleitungsgesetz. Dieses gab in Anlehnung an Artikel 36 des Einigungsvertrages Bestandsgarantie für die vorhandenen Rundfunkeinrichtungen, den DFF und den Hörfunk der DDR, bis zum 31.12.1991. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesez jedoch nicht mehr in den Katalog der nach dem Einigungsvertrag geltenden Gesetze aufgenommen. Die letzte Sitzung des Medienkontrollrates fand am 19.09.1990 statt.
Da die Volkskammer bis zur Wiedervereinigung am 03.10.1990 keinen Rundfunkbeauftragten gewählt hatte, wurde dies gemäß Art. 36 Abs. 3 Einigungsvertrag durch die Landessprecher und den Berliner Regierenden Bürgermeister am 15.10.1990 im Gebäude der Außenstelle des Bundeskanzleramtes (früher Amt des Ministerpräsidenten) in der Berliner Klosterstraße nachgeholt. Die Wahl fiel auf Rudolf Mühlfenzl [88], der sein Amt am 08.11.1990 antrat. Am 15.12.1990 endete das Programm des DFF auf den Frequenzen des 2. Programms und an dessen Stelle trat die DFF-Länderkette. Die neuen Länder schlossen keinen Staatsvertrag über eine Überführung der Einrichtung ab, so dass diese zum 31.12.1991 aufgelöst und auch die Sendetäigkeit der DFF-Länderkette eingestellt wurde.
[1] Befehl des Oberbefehlshabers der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland Nr. 78 vom 27.09.1945: Rundfunk in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (BArch, DX 1/Nr. 78, 27.09.1945 sowie DR 2/629). Ergänzend dazu siehe den Befehl des Obersten Chefs der sowjetischen Militäradministration Nr. 132 vom 29.04.1946 über die Benutzung von Radio-Empfangsgeräten durch die deutsche Bevölkerung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (BArch, DX 1/Nr. 132, 29.04.1946).
[2] Schreiben des stellvertretenden Leiters der Propagandaabteilung der SMAD, Oberst Sergej Iwanowitsch Tjulpanow, an den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung, Paul Wandel, vom 21.12.1945 (Abschrift in: BArch, DR 2/1090, abgebildet in: Erich Richter: Entwicklungsetappen des Deutschen Demokratischen Rundfunks (1945-1961), Teil I: Das erste Jahr. In: Beiträge zur Geschichte des Rundfunks, Heft 2/70. Berlin, 1970, nach S. 34, Dokument IV, ohne Seitenzählung.
[3] Das Rundfunkreferat existierte innerhalb der Abteilung für Kulturelle Aufklärung unter dem Abteilungsleiter Hans Mahle. Ein Organisationsplan der Abteilung ist Bestandteil der Ausarbeitung "Zum einjährigen Bestehen der Zentralverwaltung Volksbildung vom 15.07.1946 (BArch, DR 2/805). Ein von Paul Wandel unterzeichnetes, undatiertes Organisationsstatut befindet sich ebenfalls in den Akten der DZVV, Abteilung Allgemeine Volksbildung (BArch, DR 2/1034, Bl. 22-24).
[4] Hans Mahle: Protokoll der 2. Tagung des Lektorats Rundfunkgeschichte, S. 9-10 (zitiert in: Erich Richter: Entwicklungsetappen des Deutschen Demokratischen Rundfunks (1945-1961). Teil II: Entscheidende Schritte der demokratischen Umwälzung 1945-1946, S. 54-55. In: Beiträge zur Geschichte des Rundfunks. Schriftenreihe des DDR-Rundfunks, Heft 3/70. Berlin, 1970.
[5] Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone, Der Generalintendant für die Rundfunksender in der sowjetischen Besatzungszone, Hans Mahle: Richtlinien für die Rundfunksender in der sowjetischen Besatzungszone vom 18.12.1946 (BArch, DR 2/880, Bl. 62).
[6] Mühl-Benninghaus, Wolfang: Rundfunkgeschichte Sowjetische Besatzungszone - DDR - Die Wende. In: Was Sie über Rundfunk wissen sollten. Materialien zum Verständnis eines Mediums, hrsg. von ARD und ZDF. Berlin, 1997, S. 377. Zitiert nach: Hans Mahle: Fünf Jahre demokratischer Rundfunk. Berlin, 1950, S. 3. In der Aktenüberlieferung der Abteilung DDR des Bundesarchivs konnte für diese Übergabe bisher kein Nachweis ermittelt werden.
[7] 2. Sitzung der Provisorischen Volkskammer der DDR: Gesetz zur Überleitung der Verwaltung vom 12.10.1949, § 1 Abs. 3 (BArch, DA 1/955, Ausfertigung des Gesetzes in DA 1/4000, veröffentlicht im GBl. der DDR, Nr. 2, S. 17).
[8] Siehe dazu auch einen undatierten Entwurf der Deutschen Verwaltung für Volksbildung für einen Befehl des Obersten Chefs der SMAD zur Überführung der Rundfunkstudios in deutsche Hand (BArch, DR 6/317).
[9] Müncheberg, Hans: Blaues Wunder aus Adlershof. Der Deutsche Fernsehfunk - Erlebtes und Gesammeltes. Berlin, 2000, S. 8.
[10] Ernst Augustin, geb. 1902, 1924 leitender Ingenieur bei der Radiotelefonie-AG, 1931 Technischer Leiter des Rundfunkbetriebes Berlin, 1936 des Paul-Nipkow-Fernsehsenders, 1938 Verleihung des Ehrentitels "Oberingenieur", 1941 Tätigkeit bei der Tobis Film AG, 1946 Leiter des Magnettonlabors im Technischen Büro für Kinematografie in Potsdam-Babelsberg, 01.10.1949 Oberingenieur im Zentrallaboratorium der Generalintendanz des Rundfunks, 07.10.1952 Nationalpreis für Wissenschaft und Technik III. Klasse, 1955 Wissenschaftlicher Leiter des Fachgebietes Technische Planung im Betriebslaboratorium für Rundfunk und Fernsehen, gest. 1961. Siehe: Ernst-Günter Augustin: Bildrohr in Blankenfelde. In: Blankenfelder Blätter VII, 2. Jahrbuch, Blankenfelde, 2001, sowie Beschluss über die Verleihung der Nationalpreise auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. In: 102. Sitzung der Regierung der DDR am 25.09.1952 (BArch, DC 20 - I/3 - 136).
[11] Müncheberg, Hans: Blaues Wunder aus Adlershof. Der Deutsche Fernsehfunk - Erlebtes und Gesammeltes. Berlin, 2000, S. 9. Auch in der Publikation des Staatlichen Komitees für Fernsehen "Die Entwicklung des Fernsehens der DDR", Folge 1: Zeittafel (1947-1976) heißt es auf S. 21: "1947/49: Die Deutsche Wirtschaftskommission beschließt die Einführung des Fernsehens." An anderer Stelle wird von einem Ministerrats-Beschluss über den Aufbau eines eigenen Fernsehsenders vom März 1950 berichtet (z. B. in http://www.mdr.de/damals-in-der-ddr/lexikon/1516374-hintergrund-1601149.html (Stand: 10.12.2008). Erich Selbmann schreibt in "DFF Adlershof: Wege übers Fernsehland. Zur Geschichte des DDR-Fernsehens", es habe sich um einen Beschluss der Regierung Grotewohl vom 30.10.1949 gehandelt. Weder in den Akten der Deutschen Wirtschaftskommission (BArch-Bestand DC 15), noch in den Akten der Nachfolge-Institution, der Regierung bzw. des Ministerrates der DDR (Bestand DC 20), konnte ein solcher Beschluss ermittelt werden.
[12] Andreas Butter: Die ostdeutsche Nachkriegsmoderne in Bauten des Verkehrs und der Telekommunikation. In: kunsttexte.de, 2/2002-1, www.kunsttexte.de/download/denk/butter.PDF (Stand: 02.01.2006). Baupläne in: BArch, DM 301/50228.
[13] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S. 21.
[14] Hickethier, Kurt, unter Mitwirkung von Peter Hoff: Geschichte des deutschen Fernsehens. Stuttgart/Weimar, 1998, S. 98.
[15] Ernst Augustin (Technischer Leiter des Fernsehzentrums Berlin): Der Aufbau des Fernsehens in der DDR, 28.09.1952 (BArch, DR 6/210), sowie http://www.luise-berlin.de/bms/bmstxt01/0103gesc.htm, Stand: 10.12.2008.
[16] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S. 23.
[17] Stenografisches Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED vom 09. bis 12.07.1952 (BArch, DY 30/IV 1/1/1 bis DY 30/IV 1/1/4).
[18] Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe der DDR (Demokratisierungsgesetz) vom 23.07.1952. Der Entwurf des Gesetzes wurde in der 92. Sitzung der Regierung der DDR am 17.07.1952 beschlossen (BArch, DC 20 - I/3 - 117). Die Volkskammer nahm das Gesetz auf der 24. Sitzung der 1. Wahlperiode der Volkskammer der DDR am 23.07.1952 in erster und zweiter Lesung an (Sitzungsunterlagen in DA 1/1120, Gesetzesausfertigung in DA 1/4003).
[19] Pietrzynski, Ingrid und Alexander Greguletz: Das Schriftgut des DDR-Hörfunks. Eine Bestandsübersicht, hrsg.: Deutsches Rundfunkarchiv. Frankfurt/Main, Potsdam-Babelsberg, 2002, S. 11.
[20] Reorganisation des Rundfunks der Deutschen Demokratischen Republik. TOP 7 der Sitzung des Politbüros am 05.08.1952, Protokoll Nr. 124/52 (BArch, DY 30/IV 2/2/224).
[21] Verordnung über die Bildung des Staatlichen Rundfunkkomitees vom 14.08.1952 (BArch, DC 20 - I/3 - 124 und 417, auch in DR 6/237, veröffentlicht in GBl. 1952, S. 733-734).
[22] Wenige Wochen zuvor war in der 92. Sitzung der Regierung der DDR am 17.07.1952 die Verordnung über die Bildung von Kollegien beschlossen worden. (BArch DC 20 - I/3 - 117, Ausfertigung in DC 20 - I/3 - 417, veröffentlicht im Ministerialblatt der DDR 1952, Nr. 32, S.109-110).
[23] Satzung der Leitung des Staatlichen Rundfunkkomitees (BArch, DR 6/237 und DR 6/317).
[24] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S. 23-24.
[25] Protokoll Nr. 150/52 der Sitzung des Politbüros des ZK der SED am 02.12.1952, Anlage 13 (BArch, DY 30/J IV 2/3/351).
[26] Protokoll Nr. 219/52 der Sitzung des Sekretariats des ZK am 15.12.1952, Anlage 1: Strukturplan der Abteilung Presse und Rundfunk (BArch, DY 30/J IV 2/3/348, S. 14).
[27] Dussel, Konrad: Die Sowjetisierung des DDR-Rundfunks in den fünfziger Jahren. Die Organisation des Staatlichen Rundfunkkomitees und seine Leitungstätigkeit. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 45 (1997), Heft 11, S. 992-1016.
[28] Geschäftsordnung für die Kollegien in den Ministerien, den Staatssekretariaten und anderen zentralen Organen der Regierung. 11. Sitzung des Präsidiums des Ministerrates (Beschluss in: BArch, DC 20 - I/4 - 5, Ausfertigung in: DC 20 - I/3 - 420, veröffentlicht im ZVOBl. 1953, Nr. 7, S. 55-56).
[29] Am 21.06.1955 wurde weiterhin der Sender Berlin-Stadtmitte in Betrieb genommen, vier Wochen später, am 23.07.1955, der Sender Brocken, am 08.09.1955 der Sender Inselsberg, am 06.10.1955 die Sender Helpterberg und Marlow, am 22.12.1956 der Sender Berlin-Köpenick, am 01.03.1957 der Sender Görlitz, am 15.09.1957 der Sender Schwerin. Siehe: Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S. 29 bis 57.
[30] Beschluss über die Bildung des Kollegiums des Fernsehzentrums Berlin. 1. Sitzung des Kollegiums am 03.12.1953 (BArch, DR 8/1).
[31] Arbeitsrichtlinie für das Kollegium des Fernsehzentrums Berlin. 3. Sitzung des Kollegiums des Fernsehzentrums am 17.12.1953: Arbeitsrichtlinie des FZB (Vorlage 1, 10.12.1953) (BArch, DR 8/1).
[32] Heinz Adameck, geb. 1921, 1952-1954 Mitglied des Staatlichen Rundfunkkomitees, 1954-1968 Intendant des DFF, 1959-1968 stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Rundfunkkomitees, 1968-1989 Vorsitzender des Staatlichen Komitees für Fernsehen.
[33] Zur Berufung 1954 siehe die Nomenklaturkaderakte von Heinz Adameck, u. a. Entwurf der Ernennungsurkunde, unterzeichnet von Staatssekretär Geyer, Leiter des Büros des Präsidiums des Ministerrates (BArch, DC 20/7984, Bl. 45) sowie den Beschluss des Präsidiums des Ministerrates Nr. 10/30 über Ernennungen, Abberufungen und Auszeichnungen (Anlage 27 zum Protokoll der Sitzung vom 28.04.1955, DC 20 - I/4 - 110).
[34] 9. Sitzung des FZB am 04.11.1954: Statut und Geschäftsordnung des FZB (BArch, DR 8/2).
[35] Beschluss über die Einrichtung eines Sekretariates des Kollegiums (Vorlage Nr. 28/55, 17.11.1955). Sitzung des Kollegiums des FZB am 24.11.1955, Protokoll Nr. 26/55 (BArch, DR 8/480).
[36] Umbenennung des Fernsehzentrums Berlin in Deutscher Fernsehfunk. Beschluss-Vorlage Nr. 1/56 vom 04.01.1956, gebilligt in der der Kollegiums-Sitzung des DFF am 05.01.1956 (BArch, DR 8/4), siehe auch Protokoll Nr. 1/56 (BArch, DR 8/5).
[37] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976), S. 45, sowie Fischer, Jörg-Uwe: Fernsehzentrum Berlin/Deutscher Fernsehfunk/Fernsehen der DDR 1952-1991. In: Sabine Salhoff: Das Schriftgut des DDR-Fernsehens. Eine Bestandsübersicht (Hrsg.: Deutsches Rundfunkarchiv Frankfurt/Main, /Potsdam-Babelsberg). o. O. 2001, S. 15.
[38] Satzung des Komitees des Staatlichen Rundfunkkomitees (Vorlage Nr. 13/56, 20.02.1956) (BArch, DR 6/370).
[39] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR über die Struktur des Staatlichen Rundfunkkomitees vom 23.08.1956 (BArch, DC 20 - I/4 - 197).
[40] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR: Verordnung über das Staatliche Rundfunkkomitee vom 18.10.1956, Anlage zur Verordnung (BArch, DC 20 - I/4 - 210 und 433, veröffentlicht im GBl. Teil I, 10.11.1956, S. 1181-1183). Entwürfe des Statuts vom 14.09.1956 als Vorlage Nr. 66/56 sowie vom 10.10.1956 als Vorlage Nr. 56/56 in DR 6/370.
[41] Beschluss-Vorlage Nr. 66/56 vom 17.12.1956 (BArch, DR 6/482). Ein weiterer Entwurf eines Statuts für den DFF (Beschluss-Vorlage Nr. 39/57 ohne Datum) wird mit Schreiben der Kaufmännischen Leitung des DFF vom 24.06.1957 dem Vorsitzenden des Staatlichen Rundfunkkomitees unterbreitet (BArch, DR 8/4).
[42] Beschluss des Kollegiums des DFF zur Verbesserung der Kollegiumsarbeit vom 27.03.1957 (BArch, DR 8/7).
[43] Aufgaben und Struktur des Programmsektors des DFF (April 1957) (BArch, DR 8/482).
[44] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976), S. 101.
[45] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976), S. 134.
[46] Siehe http://www.ddr-fernsehen.de/3heitere_dramatik/arbeitsstand.shtml und http://www.medienkomm.uni-halle.de/forschung/projekte/ddr-fernsehen/tprojekt3.shtml (Stand: 10.12.2008).
[47] Grundsätze für die leitenden Organe des DFF. Beschluss der Intendanz am 23.03.1966 (BArch, DR 8/49).
[48] Grundsatzfragen für die Komiteedebatte zur Vorbereitung der Vorlage für den Ministerrat der DDR über das Statut und die Struktur des Deutschen Demokratischen Rundfunks (Vorlage Nr. 87/66 vom 28.07.1966) (BArch, DR 6/420).
[49] Entwurf des Statuts des Staatlichen Komitees für Rundfunk und Fernsehen (Vorlage Nr. 100/66, 24.10.1966, BArch, DR 6/422), Vorschläge des DFF zur Änderung bzw. Ergänzung des Statuten-Entwurfs (Vorlage Nr. 100a/66, 07.11.1966, DR 6/422), Entwurf für ein Statut des Staatlichen Komitees für Rundfunk und Fernsehen beim Ministerrat der DDR (Vorlage Nr. 120/66, Dezember 1966, DR 6/423).
[50] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR Nr. 02-50/4/68 über die Bildung des Staatlichen Komitees für Rundfunk beim Ministerrat und des Staatlichen Komitees für Fernsehen beim Ministerrat vom 04.09.1968 (BArch, DC 20 - I/4 - 1834, veröffentlicht im GBl. der DDR Teil II, 15.10.1968, S. 837 (Auszug).
[51] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates über die Änderung der Kadernomenklatur des Ministerrates im Bereich des Rundfunks und Fernsehens vom 18.12.1968 (BArch, DC 20 - I/4 - 1895). Dem Komitee gehörten neben Adameck an: Wolfgang Kleinert (1. Stellvertreter des Vorsitzenden), Dieter Glatzer (Stellvertreter des Vorsitzenden), Klaus Herde (verantwortlich für den Bereich Jugend, Bildung, Sport), Hans Höschel (verantwortlich für die publizistische Arbeit über das ökonomische System des Sozialismus in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft), Heinz Nahke (verantwortlich für den Bereich Kunst), Günter Klein (Leiter des Operativstabes für die Vorbereitung des 2. Fernsehprogrammes - Farbfernsehen), Helmut Lange (verantwortlich für die Wirtschaftspublizistik - ökonomisches System des Sozialismus in der Industrie und Wissenschaftspolitik), Horst Rentz (verantwortlich für Unterhaltung und Musik), Dieter Schmotz (verantwortlich für Programmpolitik und -koordinierung), Karl-Eduard von Schnitzler (Leiter der Kommentatorengruppe) und Erich Selbmann (verantwortlich für Information und aktuelle Publizistik).
[52] Arbeitsweise des Staatlichen Komitees für Fernsehen und der ihm unterstellten Einrichtungen und Betriebe (Weisung des Vorsitzenden des Staatlichen Komitees für Fernsehen, 20.03.1969). Am 20.05.1971 erließ der Vorsitzende eine leicht veränderte Weisung (Nr. 8/71). (BArch, DR 8/559).
[53] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR Nr. 100/9a/66 über die Vorbereitung und Einführung des 2. Fernsehprogramms (Farbfernsehen) in der DDR vom 22.12.1966 (BArch, DC 20 - I/4 - 1470).
[54] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR Nr. 100/9b/66 über die Anwendung des Farbfernsehsystem SECAM III (Sowjetunion) in der DDR vom 22.12.1966 (BArch, DC 20 - I/4 - 1470).
[55] Das erste Abkommen zwischen UdSSR und DDR war am 13.01.1953 geschlossen worden (s. o.). Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR", Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S. 154.
[56] Staatliches Komitee für Fernsehen: Die Entwicklung des Fernsehens der DDR, Folge 1: Zeittafel (1947-1976). Berlin, 1977, S. 177. In den ersten beiden Studios konnte die Produktion im März 1976 aufgenommen werden.
[57] Erste Vorschläge des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Programmgestaltung. In: Sitzung des Sekretariats des ZK der SED am 30.06.1971 (BArch, DY 30/1758).
[58] Weitere Maßnahmen des staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen des Fernsehfunks der DDR. In. Sitzung des Sekretariats des ZK der SED am 01.12.1971 (BArch, DY 30/1815).
[59] Siehe dazu: Maßnahmen des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen des DFF (Vorlage Nr. 34/71, 30.09.1971 sowie Vorlage Nr. 37/71, 01.10.1971), Maßnahmen des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur weiteren Verbesserung der Programmgestaltung in Auswertung des VIII. Parteitages der SED (o. Dat.), Weitere Maßnahmen des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen des DFF (Vorlage Nr. 44/71, 20.10.1971) (BArch, DR 8/114) sowie Protokoll Nr. 29/71 über die Stellvertreterberatung vom 07.12.1971: 2. Beratung über die Durchführung der Beschlüsse des Sekretariates des ZK vom 01.12.1971 über weitere Maßnahmen des Staatlichen Komitees für Fernsehen zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Sendungen des Fernsehfunks". (DR 8/106).
[60] Festlegungen zur Verwirklichung der weiteren Maßnahmen des Staatlichen Komitees zur Verbesserung der Qualität und Massenwirksamkeit der Fernsehprogramme vom 05.01.1972 (BArch, DR 8/118). Siehe dazu auch das Protokoll Nr. 32/71 über die Stellvertreter-Beratung am 23.01.1971 (DR 8/106).
[61] Bericht des Staatlichen Komitees für Fernsehen "über die Erfüllung der dem Fernsehen der DDR vom VIII. Parteitag gestellten Aufgaben zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens der Werktätigen" (o. Dat.) (BArch, DR 8/118).
[62] So z. B. das Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, das Deutsche Wirtschaftsinstitut und das Deutsche Institut für Zeitgeschichte. Siehe dazu Stefan Alisch: Das Institut für Internationale Politik und Wirtschaft. "Imperialismusforschung" und SED-Westpolitik. Berlin, 1996, S. 5.
[63] Protokoll Nr. 32 über die Stellvertreterberatung am 23.12.1971. TOP 1.a): Auswertung der zentralen Beratung über die Sofortmaßnahmen zum Beschluss vom 01.12.1971: Namensänderung des DFF (BArch, DR 8/106).
[64] Festlegung von Verantwortungsbereichen, mit Organigramm (Komitee-Vorlage K-85-73-2 vom 21.11.1973, BArch, DR 8/133).
[65] Beschluss des Präsidiums des Ministerrates der DDR Nr. 02-137/I.12./84 über Maßnahmen zur grundlegenden Verbesserung der Leitungstätigkeit und Kaderarbeit des Staatlichen Komitees für Fernsehen, zur weiteren Qualifizierung der politischen Führungstätigkeit der Parteiorganisation des Fernsehens sowie zur Durchsetzung der Prinzipien von Ordnung und Sicherheit im Fernsehen der DDR vom 08.06.1984 (BArch DC 20 - I/4 - 5414).
[66] Neben dem Vorsitzenden, Heinz Adameck, gab es die neu geschaffene Funktion des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden (Klaus Raddatz), den 1. Stellvertreter des Vorsitzenden für Programmstrategie und -planung (Günter Leucht), die weiteren sieben Stellvertreter des Vorsitzenden, die zugleich folgende Funktionen wahrnahmen: Programmdirektor (Horst Sauer), Direktor für Ökonomie und Bilanzierung (Wolfgang Mannheim; neue Funktion), Direktor für internationalen Programmaustausch (Hans Seidowsky), Chefredakteur der Aktuellen Kamera (Klaus Schickhelm), Leiter der Publizistik (Heinz Grote), Leiter der Fernsehdramatik (Erich Selbmann), Leiter der Fernsehunterhaltung (Horst Rentz) sowie den Leiter des Kinder-, Jugend- und Bildungsfernsehens (Werner Hannig). Daneben gehörten zum Komitee der Chefredakteur Sport (Ulrich Meier), der Direktor des Fernsehbetriebes (Siegfried Müller), der Direktor für Kader und Bildung (Gerhard Heine; neue Komiteefunktion), der Sekretär des Komitees und Leiter des Büros des Vorsitzenden (Bernd Martin), der Leiter der Studiotechnik Fernsehen (Rolf Kramer) und ein weiteres Komiteemitglied (Karl-Eduard von Schnitzler).
[67] Ordnung des Vorsitzenden Nr. 1/1984: Geschäftsordnung für das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR und für das Fernsehen der DDR vom 24.11.1984 (BArch, DR 8/559).
[68] 114. Sitzung des Ministerrates der DDR am 07.11.1989, Beschluss Nr. 01-114/1/89 über den Rücktritt des Ministerrates entsprechend Artikel 50 der Verfassung der DDR (BArch, DC 20 - I/3 - 2866), siehe dazu auch das Schreiben des VMR, Willi Stoph, an das Präsidium der Volkskammer vom 07.11.1989 (DA 1/18489).
[69] Stenografische Niederschrift der 11. Tagung der 9. Wahlperiode der Volkskammer der DDR am 13.11.1989, S. 264 (BArch, DA 1/18651-18654).
[70] Stenografische Niederschrift der 12. Tagung der 9. Wahlperiode der Volkskammer der DDR am 17./18.11.1989, S. 272 (BArch, DA 1/18655-18658, 19163).
[71] Nomenklaturkaderakte Heinz Adameck (BArch, DC 20/7984), Bl. 67.
[72] Hans Bentzien, geb. 1927, 1961 Minister für Kultur, 1966 abgesetzt wegen "ernsthafter Fehler" im Amt, 1966 bis 1975 Verlagsleiter, 1975-1978 Leiter der Hauptabteilung Funkdramatik beim Staatlichen Komitee für Rundfunk und Stellvertretender Vorsitzender des Staatlichen Komitees für Fernsehen, 1979 als Stellvertretender Vorsitzender abgesetzt nach Sendung der Fernsehfilme "Geschlossene Gesellschaft" und "Ursula", dann Arbeitsgruppenleiter und Autor in der Redaktion Publizistik des DFF, 30.11.1989 bis Juni 1990 Generalintendant des DFF.
[73] Manfred Klein, geb. 1929, 1948 Hilfsassistent, Reporter, Journalist im Jugendfunk, dann im Schulfunk, 1954/55 in der Redaktion Zeitgeschehen bei Radio DDR, 1957 Chefkommentator, 1961 stellvertretender Chefredakteur und Leiter der aktuell-politischen Redaktion und 1969 Chefredakteur bei Radio DDR, dann Chefredakteur der Hauptabt. Nachrichten und 1975 Redakteur in der Abt. Wirtschaft, Gruppe DDR des Staatlichen Komitees für Rundfunk, 30.11.1989 Generalintendant des Rundfunks der DDR, 01.06.1990 Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.
[74] Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 3/11/89 über Veränderungen in der Besetzung von Nomenklaturfunktionen des Ministerrates vom 30.11.1989 (BArch, DC 20 - I/3 - 2875 und DC 20/8515).
[75] Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 7/11/89 über das Fernsehen der DDR und den Rundfunk der DDR vom 21.12.1989 (BArch DC 20 - I/3 - 2884, veröffentlicht im GBl. Teil I Nr. 26, 29.12.1989, S. 273).
[76] Beschluss der Volkskammer der DDR über die Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit vom 05.02.1990 auf der 16. Tagung der 9. Wahlperiode des Volkskammer der DDR (BArch, DA 1/4531, veröffentlicht in: GBl. Teil I Nr. 7, 12.2.1990, S. 39-40), siehe auch den Antrag des Ministerrates vom 02.02.1990 an die Volkskammer (BArch, DA 1/18670).
[77] Stein, Reiner: Vom Fernsehen und Radio der DDR zur ARD. Die Entwicklung und Neuordnung des Rundfunkwesens in den neuen Bundesländern. Marburg, 2000, S. 69.
[78] Die Überlieferung des Medienkontrollrates der DDR mit einem Gesamtumfang von 1,12 lfm. befindet sich seit 1997 im Internationalen Institut für Sozialgeschichte (IISG) in Amsterdam. Siehe http://www.iisg.nl/archives/en/files/m/10817992.php (Stand: 10.12.2008).
[79] Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 18/10a/90 über die statuarischen Grundsatzregelungen des Deutschen Fernsehfunks vom 15.03.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 2935).
[80] Das vorherige Presseamt beim Ministerrat.
[81] Beschluss Nr. 11/28.1/90 über die Besetzung bzw. Veränderungen in der Besetzung von Führungsfunktionen des Ministerrates. 11. Sitzung des Ministerrates am 13.06.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 2991 und DC 20/8516). Siehe auch: Schreiben von Rechtsanwalt Otto Schily im Auftrag von Hans Bentzien an Ministerpräsident Lothar de Maizière vom 02.07.1990 (DC 20/6831), Korrespondenz zwischen Manfred Klein und Lothar de Maizière im März/April 1990 (DC 20/6563).
[82] Gero Hammer, geb. 1933, ab 1955 Dramaturg, Regisseur und Chefdramaturg in Zwickau und Cottbus, 1963-1966 stellvertretender Leiter der Abt. Theater im Ministerium für Kultur, 1966-1969 Chefdramaturg und stellvertretender Intendant an der Volksbühne Berlin, 1971-1991 Intendant des Hans-Otto-Theaters in Potsdam, 1971-1990 Abgeordneter der Volkskammer (NDPD), Jan. 1990 Mitbegründer und März 1990 Präsident des Deutschen Bühnenverbandes der DDR e. V., 01.06.1990 von Lothar de Maizière zum Generalintendant von Rundfunk und Fernsehen der DDR berufen, 13.06.1990 versagte der Medienkontrollrat aber die Bestätigung, Juli 1990 Präsident des Zentrums der DDR des Internationalen Theaterinstituts, Sept. 1991 Intendant des Halberstädter Theaters, Apr. 1992 bis 1999 des Nordharzer Städtebundtheaters. [83] Beschluss des Ministerrates Nr. 9/15b/90 über die Berufung des Generalintendanten des Hör- und Fernsehfunks der DDR vom 30.05.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 2971).
[84] Michael Albrecht, geb. 1954, 1981-1982 Kameramann beim Fernsehen der DDR, wegen nicht systemkonformer Ansichten 5 Jahre Drehverbot, 1982-1985 beim DEFA Studio für Dokumentarfilme, 1985-1989 Erster Kameramann im Bereich Dramatischen Kunst beim Fernsehen der DDR, 1989-1990 Mitarbeit bei der Gesetzgebungskommission Mediengesetz (Volkskammerbeschluss vom 05.02.1990), 01.04.1990 Intendant beim DFF, 15.06.1990 amtierender Generalintendant beim DFF, Nov. 1991 bis Nov. 1996 Fernsehdirektor beim ORB, seit Dez. 1996 ARD-Koordinator für Digital Video Broadcasting, Juli 2000 Bundesverdienstkreuz.
[85] Siehe Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deuschland (ARD) (Hrsg.): ARD-Jahrbuch 1991 (23. Jg.). Frankfurt/Main, 1991, sowie: Ludes, Peter: Das Fernsehen als Herrschaftsinstrument der SED (In: Materialien der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Hrsg. vom Deutschen Bundestag), Band II/3: Machtstrukturen und Entscheidungsmechanismen im SED-Staat und die Frage der Verantwortung. Baden-Baden, 1999, S. 2194-2217).
[86] Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 16/4/90 zum Entwurf des Überleitungsgesetzes zu Hörfunk und Fernsehen (Rundfunk) der DDR (Rundfunküberleitungsgesetz) vom 11.07.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 2017).
[87] Gesetz zum Vertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31.08.1990. Beschluss des Ministerrates der DDR Nr. 29/I.2/90 vom 04.09.1990 (BArch, DC 20 - I/3 - 3059), Gesetzesausfertigung der Volkskammer vom 20.09.1990 (DA 1/4043). Zur Weiterführung von Rundfunk und Fernsehen siehe Kapitel VIII (Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport), Art. 36 (Rundfunk).
[88] Rudolf Mühlfenzl, geb. 1919, 1948 Redaktionsleiter, 1964 Hauptabteilungsleiter, 1969 Chefredakteur beim Bayerischen Rundfunk, 1983 Direktor der Münchner Pilot-Gesellschaft für Kabelkommunikation, 1986 Präsident der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien, 08.11.1990 bis 31.12.1991 Rundfunkbeauftragter der neuen Bundesländer, gest. Jan. 2000.

Organigramm 1973 (Eine vergrößerbare Version befindet sich als PDF-Datei unter dem Punkt "Überlieferungsverweis".)

Organigramm 08.06.1984 (Eine vergrößerbare Version befindet sich als PDF-Datei unter dem Punkt "Überlieferungsverweis".)

Organigramm 24.10.1984 (Eine vergrößerbare Version befindet sich als PDF-Datei unter dem Punkt "Überlieferungsverweis".)
Inhaltliche Charakterisierung
1. Überblick
Das vorliegende Findbuch behandelt die Unterlagen zu den Sitzungen der verschiedenen kollektiven Gremien, die über einen Zeitraum von 39 Jahren zwischen 1953 und 1991 die Leitung des Fernsehens der DDR bildeten. Festzuhalten ist, dass die Zentralisierung von Rundfunk und Fernsehen der DDR zwar bereits mit der Bildung des Staatlichen Rundfunkkomitees zum 01.09.1952 erfolgte, das erste kollektive Leitungsgremium des Fernsehens, das Kollegium des Fernsehzentrums Berlin aber erst 15 Monate später, im Dezember 1953, gebildet wurde. Diese Gremien wurden in den folgenden Jahrzehnten mehrfach umgebildet:
Aus dem Zeitraum von 1988 bis 1991 sind nur Sitzungsprotokolle mit Einladungen und Tagesordnungen vorhanden, nicht aber die Vorlagen für die Sitzungen. Überraschend finden sich zwischen den Sitzungsunterlagen der Leitungsgremien auch Materialien zu:
In der Regel bilden die Einladungen, Tagesordnungen und Beschlussprotokolle den Anfang eines Jahrgangs; es folgen die Vorlagen, meist in numerischer Reihenfolge. Auf die Vorlagen wird auf den Tagesordnungen und in den Beschlussprotokollen Bezug genommen. Die äußere Form der Vorlagen und der Weg ihrer Einreichung war vorgeschrieben. [1] Im Beschluss zur Verbesserung der Kollegiumsarbeit vom 27.03.1957 heißt es: "Im Kollegium werden im wesentlichen ausschließlich Fragen der politischen und ideologischen Leitung des Fernsehens und prinzipiell alle programmlichen und künstlerischen Aufgaben besprochen." [2] Daraus dürfte zumindest teilweise deutlich werden, was für Themen auf die Tagesordnung kamen. Eine umfassende Analyse zu diesem Punkt liegt bisher nicht vor. [3]
Ab 1955 wurden die Vorlagen zu den Sitzungen jahrgangsweise numeriert. Anhand der höchsten im Jahr vergebenen Vorlagennummern muss es im Zeitraum von 1953 bis 1991 schätzungsweise mehr als 2000 Vorlagen gegeben haben muss, wovon mehr als 1200 im vorliegenden Findbuch erfasst sind. In manchen Jahren gab es laut Numerierung sehr viele, in anderen relativ wenige Vorlagen: 1963 beispielsweise nur neun, 1967 dagegen 195 Vorlagen. Auch die Vollständigkeit der Vorlagen schwankt von Jahr zu Jahr ganz erheblich: Während 1984 bzw. 1985 nur je zwei von 27 bzw. 28 Vorlagen vorhanden sind, scheinen z. B. die Jahrgänge 1977 bis 1980 vollständig zu sein. Eine Erklärung der Lücken kann in mangelhafter Aktenführung vermutet werden.
Beschlussvorlagen gibt es auch zu besonderen Anlässen in der Geschichte des Fernsehens wie der Umbenennung des Fernsehzentrums Berlin in Deutscher Fernsehfunk im Januar 1956, zur Einrichtung neuer Studios und Produktionsstätten (z.B. Ostseestudio Rostock 1961 oder Fernsehtheater Moritzburg 1966), aber auch zu den 1967 begonnenen Vorarbeiten zur Einführung des Zweiten Programms (Farbfernsehen) 1969.
Kurzfristige Reaktionen auf aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen sind in den Sitzungsunterlagen eher nicht zu erwarten. In der Regel dürfte es Beschluss-Vorlagen aber nur zu längerfristig bekannten Anlässen geben, da Vorlagen oft mit längerem zeitlichen Vorlauf in den nachgeordneten Strukturteilen plangemäß erarbeitet wurden. Die Indices zum Bestandsverzeichnis sind nicht aus der Auswertung der Tagesordnungen heraus entstanden, sondern ausschließlich aus der Verzeichnung der vorhandenen Vorlagen.
Konflikte von Film- und Fernsehschaffenden mit Partei und Staat haben sich wohl in der Regel nicht in den Sitzungsunterlagen niedergeschlagen. Informationen über den Umgang mit verbotenen Filme oder über Perestroika und Glasnost im sowjetischen Film ab Mitte der 1980er Jahre dürften sich, wenn überhaupt, an anderer Stelle im Bestand finden, und zwar vermutlich v.a. im Schriftverkehr mit den Organen der SED.
Planung und Berichterstattung spielten eine große Rolle in den Sitzungen der Leitungsgremien. Aus diesem Bereich wären z.B. zu nennen: Produktions- und Sendepläne, Programm-, Arbeits- und Jahrespläne, die Wochen- und Monatsberichte der Programmleitung und die Bemerkungen der Sendeleitung zu den Programmwochen.
Gerade aufgrund der inhaltlichen Vielfalt stellen die Vorlagen einen wichtigen Ausgangspunkt für viele Forschungsfragen dar. In den folgenden Abschnitten sollen die inhaltlichen Schwerpunkte wenigstens kurz benannt und exemplarisch erläutert werden, ohne dass der Anspruch einer vollständigen Analyse erhoben wird.
2. Interne Zusammenarbeit
Generelle Regelungen für die Arbeit des Fernsehens [4]:
Während der Beratungen wurden zahlreiche interne Regelungen allgemeiner Art behandelt. Dazu gehören Weisungen zu Organisation und Arbeitsweise des Staatlichen Komitees für Fernsehen und für die unterstellten Einrichtungen und Betriebe (1968), die Grundsätze für die leitenden Organe des DFF (1966), aber auch Arbeitsordnungen, und -richtlinien, Dienst- und Hausordnungen sowie Anweisungen über die Ordnung des Haushaltes. Die Direktiven des Komitees sind ebenso zu nennen wie die Ordnungen für die Öffentlichkeitsarbeit, über die Tätigkeit des DFF in der Fernsehorganisation der OIRT (Intervision) oder für Auslandsreisen von Mitarbeitern des DFF und für Einreisen von ausländischen Bürgern. 1956 wurden beispielweise auch Beschlüsse über die organisatorische Trennung von Betriebsteilen zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen und dem Staatlichen Rundfunkkomitee gefasst und es wurden mehrfach Fragen der Raumkonzeption geklärt.
Regelungen zur Programm- und Sendearbeit:
Besonders für die Programm- und Sendearbeit gab es eine Reihe von strengen Vorschriften, z.B. die Anweisungen des Chefs vom Dienst, eine Weisung zum Auftreten von Mitarbeitern auf dem Bildschirm, eine Ordnung für den Programmdienst des DFF, eine Ordnung über die Fertigstellung und Freigabe von Programmen und die Sicherheit im Sendeablauf, eine Anweisung über die Regelung von Aufzeichnungen, eine Ordnung über die öffentliche Behandlung außenpolitischer Fragen und eine Richtlinie für die aktuell-politische Arbeit. Die Abnahmeberechtigten für Sendungen waren ebenfalls durch die Leitungsgremien zu bestätigen.
Bildung von Redaktionen, Abteilungen, anderen Struktureinheiten oder nachgeordneten Einrichtungen sowie Aufgabenbeschreibungen und Arbeitspläne:
Die wachsende Bedeutung des Fernsehens erzwang immer wieder die Gründung weiterer Redaktionen für neue Themenkomplexe. Exemplarisch sollen die Redaktion Jugendfernsehen, die Redaktion Zeichen- und Puppensatire, die Redaktion Landwirtschaft, die Redaktion für Frauensendungen, die Redaktion Innenpolitik (1968) und die Sonderredaktion für sämtliche Sendungen über den Besuch Chruschtschows in den USA 1959 genannt werden. In diesen Kontext gehören auch Beschlüsse über Verschiebungen einzelner Redaktionen in andere Arbeitsbereiche und die Erarbeitung von Richtlinien für die Arbeit der Redaktionen.
Entsprechende Vorlagen gibt es zur Einrichtung von Abteilungen, Arbeitsgruppen, Bereichen oder deren Umbildung oder Unterstellung, über Aufgabenbeschreibungen und Arbeitspläne, über Zielsetzungen, Grundkonzeptionen, Struktur, Rolle und Stellung der Struktureinheiten, aber auch über Arbeitsordnungen und Statuten. Exemplarisch können hierzu aufgeführt werden die Hauptabteilungen Aktuelle Politik, Internationale Verbindungen, Unterhaltung, Musik und Tanz, die Abteilungen Außenverbindung, Grafik und Technik, Presse-Außenverbindung, Verbindungswesen, die Fotoabteilung und die Zentrale Abteilung Fernseh- und Kameramänner, die Arbeitsgruppe bzw. Kommission zur Vorbereitung des 50. Jahrestages der Oktoberrevolution 1967, die Koordinierungsgruppe zum Aufbau und Ausbau des Zweiten Fernsehprogramms 1968 und der Bereich Kulturpolitik.
Ähnliche Beschlüsse gibt es zum Kollegium, zur Programmdirektion beim Programmdirektor, zum Sekretariat des Kollegiums, zum Methodischen Kabinett, zum Chef vom Dienst, zur Pressestelle bei der Sendeleitung des DFF, zu den Beratungskollektiven für Baumaßnahmen in Adlershof, zum Betriebsluftschutz und zur Kampfgruppe des Fernsehens. Die Fernsehakademie und spätere Bildungsstätte des DFF taucht ebenso auf wie der Bereichsökonom und der Hauptökonom für die Filmauftragsproduktion. Vorlagen sind ebenfalls vorhanden zur Einrichtung eines systematischen Dienstes für die Aufzeichnung und Auswertung des Westfernsehprogrammes 1960 und zur Gründung eines Schauspielerensembles des DFF 1968, zur Einsetzung des Fernsehstudios "20. Jahrestag" 1969 und zu den Aufgaben des Zuschauerrates.
Regelungen zur Kaderarbeit:
Auf den Leitungssitzungen wurden häufig Kaderangelegenheiten beraten. Neben der Bestätigung von Kaderentscheidungen und Stellenbesetzungen zählten dazu auch Beschlüsse über Veränderungen des Stellenplans sowie über die Bildung der Kaderreserve. Die Nomenklaturordnung für leitende Funktionen wurde hier 1967 verabschiedet, aber auch andere zentrale Regelungen wie die Weisung über die Entwicklung junger Kader, Prämienordnungen und eine Prädikatisierungsordnung. Die Prämien- und Auszeichnungsvorschläge wurden ebenfalls in den Leitungsgremien besprochen; dazu gehörten der Lorbeer des Fernsehens, der Heinrich-Greif-Preis, aber auch die Auszeichnung mit dem Nationalpreis.
Über den Abschluss und die Realisierung von Betriebskollektivverträgen, Frauen- und Jugendförderungsplänen wurde regelmäßig beraten. 1968 beschloss die Intendanz die Schaffung eines einheitlichen Systems der Aus- und Weiterbildung und den Aufbau einer Betriebsakademie des DFF. Weiterhin spielten Lohn- und Gehaltsfragen eine wichtige Rolle. Es gab Honorarordnungen für bestimmte Bereiche, z. B. eine spezielle Regelung für die Entlohnung der Kameramänner. 1965 wurde eine Ordnung zum Abschluss von Einzelverträgen beschlossen, zusammen mit Regelungen über die zusätzliche Altersversorgung. Berufsständische Angelegenheiten standen ebenfalls auf der Tagesordnung, z. B. die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Journalist" und die Durchführung von Zusatzprüfungen für Redakteure. Auch die Teilnahme bzw. Mitgestaltung der Kongresse des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden war Gegenstand der Beratungen.
Zur Umsetzung zentraler Vorgaben im DFF, z. B. der Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche und zur Entwicklung der langfristigen materiellen Arbeits- und Lebensbedingungen der Fernsehmitarbeiter gehören Vorlagen aus den 1960er und 1970er Jahren.
Bauangelegenheiten und materiell-technische Ausstattung:
Mit der zunehmenden Bedeutung des Fernsehens in den 1960er und 1970er Jahren spielten auch bauliche Erweiterungen und der technische Ausbau der Fernseheinrichtungen eine wichtige Rolle. Beschlussvorlagen wurden beispielsweise zum Projekt Studioneubaukomplex S 1 (1967), zur "weiteren Bebauung des Geländes Adlershof" (1968), zur Inbetriebnahme des Redaktionsgebäudes H 1a und des Flachbaus H 2 (1971), zur Standortverteilung in den Betriebsteilen Adlershof und Johannisthal (1971), zur Gesamtbebauungskonzeption des Fernsehstudiokomplexes Adlershof 1976 bis 1980 (1974) und zur Errichtung eines neuen Sendezentrums Z 1 in Adlershof (1977) eingereicht.
3. Externe Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit Ministerien und anderen zentralen Organen, mit Hochschulen, Massenorganisationen und Betrieben:
Auf der Tagesordnung der Leitungsgremien stand weiterhin die Zusammenarbeit mit zentralen Organen wie dem Ministerium für Kultur, dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen und dem Staatlichen Komitee für Rundfunk ebenso wie mit nachgeordneten Einrichtungen wie dem Zentralamt für Fernleitungsanlagen und der Deutschen Post. Auch die Kooperation mit Hochschulen, v.a. mit der Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig und der Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" (Potsdam-Babelsberg) lässt sich in den Vorlagen nachweisen. Bei den Massenorganisationen ist vor allem der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) zu nennen. Die Gremien fassten auch Beschlüsse über die Kooperation mit volkseigenen Betrieben wie den VEB DEFA Studios für Spielfilme, für Dokumentarfime, für Kurzfilme und für Populärwissenschaftliche Filme, wozu z.B. auch die Bestätigung von Rahmenverträgen gehörte, oder die Zusammenarbeit mit dem VEB PROGRESS Film-Vertrieb.
Internationale Zusammenarbeit mit Fernseheinrichtungen im Ausland:
Von großer Bedeutung für das Fernsehen der DDR war die Zusammenarbeit mit Fernseheinrichtungen und -sendern im Ausland. In den Leitungsgremien wurde über Planung und Erfüllungsstand von Auslandsreisen beraten, deren Zweck oft auch Reportagen und Filmaufnahmen waren. Ziele waren keineswegs nur Länder des sozialistischen, sondern auch des nichtsozialistischen Auslands. [6] Ein Teil der Auslandsreisen stand auch in Zusammenhang mit dem 1956 einsetzenden internationalen Filmaustausch.
Eine besonders enge Zusammenarbeit gab es mit dem Staatlichen Komitee für Rundfunk und Fernsehen des Ministerrates der UdSSR und mit dem ägyptischen Fernsehen (zeitweilig "Fernsehen der Vereinigten Arabischen Republik"). Letztere spiegelt sich im Fernsehprogramm ("Fernsehtage der DDR" oder "Freundschaftswoche des DFF" im VAR-Fernsehen und in der "Woche der VAR" im DFF) wider.
Ab den 1960er Jahren spielte die Arbeit von Korrespondenten des DDR-Fernsehens im Ausland eine zunehmende Rolle, z.B. in Polen, in der VAR und in Lateinamerika. In den 1970er Jahren wird von den Jahrestagungen der Korrespondenten des DDR-Fernsehens berichtet. Zur Betreuung der Korrespondenten der ARD und des ZDF im Bereich des Fernsehens der DDR wurde 1972 eine Grundsatzregelung getroffen.
Mitarbeit in den internationalen Rundfunk- und Fernsehorganisationen OIR und OIRT [6]:
Gegenstand der Beratungen waren insbesondere die Teilnahme an und die Veranstaltung von Tagungen dieser Organisationen zwischen 1958 und 1973. Dazu zählen die Sitzungen der Programmdirektion bei der OIR (1957 bis 1958), die Tagungen der Fernsehkommission, des Programmrates, des Verwaltungsrates, der Unterhaltungskommission, der juristischen Kommission, der technischen Gruppe, der Programmsachverständigen der Intervision und der Eurovision, des Intervisionsrates und der Generalversammlung der OIRT (1960 bis 1973).
4. Programmgestaltung und Sendeplanung
Überblick:
Grundsätzliche Entscheidungen der Programmgestaltung waren in den Leitungsgremien zu treffen. Neben der Gestaltung von langjährigen Sendereihen [7] war auch über Einzelsendungen zu beschließen. Sicherlich haben die Fernsehzuschauer mit großem Interesse z.B. die Sendungen über die sowjetische Weltraummission zur Venus und die Besuche der sowjetischen Kosmonauten in der DDR (1961 und 1965) verfolgt. Der Fernsehkurs "Elektronische Datenverarbeitung" (1967) diente gewiss ebenfalls der Popularisierung der technischen Entwicklung.
Inhaltliche Schwerpunkte waren historische und politische Ereignisse, Jubiläen und Jahrestage, Parteiveranstaltungen, die Politik gegenüber der Bundesrepublik, das große Thema Sport. Daneben sind vor allem die Sendungen zu den Bereichen Jugend, Kunst und Kultur, aber auch über Ausstellungen und Messen hervorzuheben.
Parteitage und Parteikonferenzen:
Die Berichterstattung von den Parteitagen (1962-1986) und Parteikonferenzen (1956) der SED, von den Tagungen (1960-1972) und Plenen (1955-1968) des ZK der SED sowie von den Parteitagen der KPdSU (1956, 1961 und 1971), aber auch die Auswertung und Umsetzung der dort gefassten Beschlüsse für die Fernseharbeit, haben ebenfalls ihren Niederschlag in den Sitzungsunterlagen gefunden.
Historische und politische Ereignisse, Jubiläen und Jahrestage:
Natürlich spielte die politische Konzeption der Sendungen eine große Rolle. Zu den politischen Themen zählten z.B. die Berichterstattung von den Deutschen Bauernkongressen, die Sendungen zur Vorbereitung der Wahlen, aber auch die Sendungen zur Ostseewoche.
Jubiläen und Jahrestage genossen auch im Fernsehprogramm der DDR einen hohen Stellenwert. Hier sind vor allem die Jahrestage der Gründung der DDR zu nennen, die besonders alle fünf und alle zehn Jahre gefeiert wurden (1959 bis 1989). 1969 wurde sogar ein "Sonderstab 20. Jahrestag" eingerichtet. Weiterhin wurden die Jahrestage der Befreiung vom Faschismus (1965, 1970, 1975), die Jahrestage der Gründung der SED (1966, 1971) und die Jahrestage der Oktoberrevolution (1967, 1977, 1982) begangen, aber auch "20 Jahre Bodenreform" (1965), "50 Jahre Bestehen der Leuna-Werke" (1966), der 30. Jahrestag des Beginns des "national-revolutionären Freiheitskampfes des spanischen Volkes" (1966), der 5. Jahrestag der "Sicherung der Staatsgrenze" (1966), der 25. Jahrestag der Zerstörung von Lidice (1967), der 50. Jahrestag der Unabhängigkeit Finnlands, der 25. Jahrestag der NVA, der 50. Jahrestag der Gründung der UdSSR (1971) und schließlich auch der 100. Geburtstag Lenins (1968). Die enge Verbindung mit der Sowjetunion zeigt sich auch in Sendungen zum Monat der DSF (1955), zur Woche der DSF (1971) und zum "Welttreffen der Friedenskräfte" in Moskau (1973). Schließlich wären exemplarisch noch die Sendungen zum Tag der NVA 1958 und zum 1. Mai 1960 zu nennen. Auch Festveranstaltungen in der "Hauptstadt der DDR" zählten zum Programm: die 150-Jahrfeier der Humboldt-Universität, die 250-Jahrfeier der Charité und der 750. Jahrestag der Gründung Berlins 1987.
Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland:
Gegenstand der Beratungen waren auch Sendungen über das Verhältnis zur Bundesrepublik. Vorlagentitel wie "Agitationsplan gegen die Politik der Bundesrepublik" und "Sendungen zu den Wahlen in der Bundesrepublik" (1957) fallen ebenso ins Auge wie "Auseinandersetzung mit der Adenauer-Propaganda während der Bundestagswahlen" (1961). Fernsehsendungen gab es 1961 auch zur Vorbereitung des Friedensvertrages und zur Note der Sowjetunion an die Westmächte. Auch die im Westfernsehen vertretenen politischen Meinungen waren von großem Interesse, wie eine Vorlage über die "Systematische Erfassung der politischen Sendungen des Westfernsehens aus den Abhörprotokollen [!] in einer Referatskartei" (1966) zeigt.
Sport:
Sendungen über Sportwettkämpfe auf nationaler und internationaler Ebene erfreuten sich auch im DDR-Fernsehen großer Beliebtheit. Vorlagen sind vorhanden zu den Olympischen Spielen [8], zu verschiedenen Weltmeisterschaften, die teilweise auf dem Territorium der DDR stattgefunden haben [9] und zu Europameisterschaften. [10] Zu nennen sind weiterhin die Internationale Radfernfahrten für den Frieden Warschau - Berlin - Prag (1958 bis 1973), die Turn- und Sportfeste der DDR (1959, 1969, 1983 und 1987), die Kinder- und Jugendspartakiade (1983 und 1987) und die Internationalen Freundschafts-Sportspiele in Moskau (1957).
Jugend:
Um auch das jugendliche Publikum an das DDR-Fernsehen zu binden, wurden früh Sendungen über Jugendveranstaltungen in das Fernsehprogramm aufgenommen: die Weltfestspiele der Jugend und Studenten (1955 bis 1978) das Fest der Jugend (1959), die Parlamente der FDJ (1959, 1966 und 1976), die Messe der Meister von Morgen (1960), die Leistungsschau der Jungen Talente (1960), die Deutschen Arbeiterjugendkongresse (1960 bis 1965), Pioniertreffen (1961 und 1982), das Bezirkstreffen der Jugend (1965), die Pfingsttreffen der Jugend (1966 und 1982), der Prix jeunesse international (1970 und 1975), der 25. Jahrestag der Pionierorganisation "Ernst Thälmann" (1973), das Nationale Jugendfestival der DDR (1978), das Kulturtreffen der FDJ (1982) und das Fest der Jungen Talente und Künstler (1982).
Austellungen und Messen:
Vor allem in den 1950er und 1960er Jahren ist die Fernsehberichterstattung über Messen und Ausstellungen in der DDR Thema der Kollegiumsberatungen. Im Vordergrund standen die Leipziger Frühjahrs- und Herbstmessen. [11] Daneben wurden die Leistungsschau der Technik (1958), die Lehrschau der Standardisierung (1959), die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig-Markleeberg (1958-1961) und die Internationale Gartenbauausstellung (1961) behandelt.
Kunst und Kultur:
Die Fernsehberichterstattung über nationale und internationale Veranstaltungen zu Film und Fernsehen war ebenfalls in den kollektiven Gremien abzustimmen. Im Vordergrund standen die Internationalen Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwochen für Kino und Fernsehen (1965 bis 1987). Daneben wären zu nennen die Tage des Rundfunks und des Fernsehens (1958 bis 1961), die Internationalen Festspiele von Monte Carlo (1961), Internationale Fernsehfestivals (1965 bis 1975), das Internationale Film- und Fernsehforum (1973), der Internationale Kongress der UER über edukatives Radio und Fernsehen (1966) und der Weltkongress der UER (1967), die Festivals "Goldener Spatz" für Kinderfilme der DDR in Kino und Fernsehen (1981, 1983 und 1986) und schließlich auch die Festivals des sowjetischen Kino- und Fernsehfilms in der DDR (1981 und 1987).
Aus dem Bereich der Literatur wären Sendungen zum Egon-Erwin-Kisch-Wettbewerb (1966 und 1967), über die Schriftstellerkongresse (1973, 1974 und 1978) und zum 80. Geburtstag von Bertolt Brecht (1977) aufzuführen. Auch Sendungen über kulturelle Veranstaltungen wie die Berliner Festtage (1961, 1966, 1974), die Arbeiterfestspiele (1972, 1974) und das 4. Festival des Politischen Liedes (1974) waren Teil des Fernsehprogramms.
[1] Siehe dazu die Arbeitsanweisung des Intendanten Nr. 3 zur Erarbeitung der Vorlagen und Berichte der Intendanz vom 31.05.1965 (BArch, DR 8/494).
[2] Beschluss des Kollegiums des DFF zur Verbesserung der Kollegiumsarbeit vom 27.03.1957 (BArch, DR 8/7).
[3] Näherer Aufschluss wäre zu erwarten aus einer näheren Prüfung der Arbeitsrichtlinien, Geschäftsordnungen, Satzungen und Statuten der Leitungsgremien, die in Kapitel 1 der Vorbemerkung angeführt sind.
[4] Es sei an dieser Stelle verwiesen auf die Sammlung der Weisungen des Vorsitzenden (1972 bis 1984, BArch DR 8/555 bis 558).
[5] Dies waren v.a. Bulgarien, die Bundesrepublik Deutschland, China, die CSSR, Dänemark, Frankreich, Indien, Indonesien, der Irak, Italien, Jugoslawien, Kolumbien, Kuba, der Libanon, Polen, Portugal, Schweden, Sudan, Syrien, die UdSSR, Ungarn, die Vereinigte Arabische Republik (VAR), Vietnam und Zypern.
[6] Organisation Internationale de Radiodiffusion, ab 1960 Organisation Internationale de Radiodiffusion et Télévision.
[7] Die in den Vorlagen behandelten Sendereihen "Die Aktuelle Kamera", "Der Schwarze Kanal", "Objektiv" und "Ein Kessel Buntes", aber auch Kindersendungen wie "Flax und Krümel" das "Sandmännchen" und "Meister Nadelöhr", waren teilweise auch in der Bundesrepublik bekannt.
[8] Beschlussvorlagen sind nicht zu allen Olympischen Spielen vorhanden. Ermittelt werden konnten Vorlagen zu den Olympischen Sommerspielen 1960 bis 1976 und zu den Olympischen Winterspielen 1956, 1968 bis 1988.
[9] Weltmeisterschaften im Hallenhandball (DDR 1958), im Radfahren (DDR 1960), im Modernen Fünfkampf (1965) und im Fußball (1966, 1978, 1982).
[10] Europameisterschaften im Rudern der Damen, im Schwimmen, Springen und Wasserball (1962), im Boxen (1965), im Turnen der Damen und im Boxen (1967), im Fußball (1987). Weiterhin sind in diesem Zusammenhang zu nennen Vorlagen zur Berichterstattung über das Endspiel um den Fußballpokal der europäischen Landesmeister (1967) und die Fußball-Länderspiele Dänemark - Ungarn und Schweden - DDR (1967).
[11] Vorlagen sind zur Leipziger Frühjahrsmesse 1957 bis 1962 und zur Leipziger Herbstmesse 1960 vorhanden.
Bestandsgeschichte
Die Einrichtung eines Filmarchivs im Fernsehzentrum Berlin-Adlerhof lässt sich in den Kollegiumsvorlagen bereits 1954 nachweisen. Über Aufgaben und Zielsetzung für Redaktionsarchiv und Bibliothek beriet das Kollegium 1958, über die Erweiterung des Redaktionsarchivs bereits 1965. 1959 kam die Neuorganisation des Schallarchivs auf die Tagesordnung und 1966 beschloss die Intendanz eine Konzeption für die Entwicklung des Archiv- und Informationswesens im DFF.
Die Kontakte zwischen dem Fernsehen der DDR, Hauptabteilung Information/Dokumentation, Abteilung Betriebliches Archivwesen, und dem Zentralen Staatsarchiv (ZStA) Potsdam reichen bis in das Jahr 1983 zurück. In den ersten Jahren konzentrierte sich die Kooperation auf die Beratung bei der Erarbeitung von Aktenplänen, einer Archivordnung und einer Registraturordnung. Bereits 1984 wurde von Seiten des Fernsehens die Absicht geäußert, erste Unterlagen an das ZStA abzugeben. Zugleich legte das Fernsehen Wert darauf, die audiovisuelle Überlieferung und bestimmte Teile des Schriftgutes dauerhaft im eigenen Haus zu behalten.
Wegen der Übernahme von Akten nahm das ZStA im Juli 1990 erneut Kontakt mit dem Fernsehen der DDR auf. Ansprechpartner war nunmehr (seit Dezember 1989) die Generalintendanz des DFF. Es folgten Verhandlungen im Februar 1991 und im September 1992. Am 15.11.1991 beschloss der Verwaltungsrat des Deutschen Rundfunkarchivs (Frankfurt/Main), die Bestände von Rundfunk und Fernsehen der DDR durch das Deutsche Rundfunkarchiv sichern zu lassen. Der Verwaltungsrat berief sich dabei auf Artikel 36 des Einigungsvertrags (Übertragung der gesamten Vermögensbestände). Im April/Mai 1993 einigten sich Deutsches Rundfunkarchiv und Bundesarchiv schließlich dahingehend, dass das Schriftgut des Staatlichen Komitees für Rundfunk und des Staatlichen Komitees für Fernsehen der DDR - also die Akten der staatlichen Leitungsorgane im Ministerrat - an das Bundesarchiv übergeben werden. Die Schriftgutüberlieferung der Rundfunk- und Fernsehanstalten und auch die audiovisuelle Überlieferung wurden dagegen im Deutschen Rundfunkarchiv archiviert. [1]
Die Übergabe der Akten des Staatlichen Komitees für Fernsehen der DDR an das Bundesarchiv (Abteilungen Potsdam) erfolgte schließlich am 15.06.1993. Im Bundesarchiv wurde der Bestand DR 8 (Staatliches Komitees für Fernsehen) gebildet, der einen Umfang von ca. 40 laufenden Metern aufweist. In den mit übergebenen Ablieferungsverzeichnissen war der Inhalt von 310 Robotronkartons nur grob aufgelistet. Seit 1996 befinden sich die Akten am neuen Standort des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde.
[1] Seit dem Jahr 2000 am Standort Potsdam-Babelsberg.
Archivische Bearbeitung
Die in dem vorliegenden Findbuch verzeichneten Akten wurden beim Staatlichen Rundfunkkomitee (1953-1968), beim Staatlichen Komitee für Fernsehen (1968-1989) und beim Rundfunk der DDR (1989-1991) nach ihrer Schriftgutart, nämlich dem Typus der Sitzungsunterlagen, gebildet. [1] Zu den Sitzungsunterlagen zählen in erster Linie Einladungen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Protokolle, aber auch handschriftliche Aufzeichnungen zu den Sitzungen. Die Unterlagen haben eine Gesamtlaufzeit von 1953 bis 1991 und einen Gesamtumfang von acht laufenden Metern. Das vorliegende Archivfindbuch soll es dem Benutzer ermöglichen, sich über die Inhalte der auf den Sitzungen besprochenen Themen zu informieren. Dazu war es erforderlich, vor allem die zu den Sitzungen vorhandenen mehr als 1200 Beschlussvorlagen in Enthält-Vermerken zu verzeichnen. In der Regel bilden die Einladungen, Tagesordnungen und Protokolle zu den Sitzungen den Anfang einer Serie zu den Sitzungsakten eines Jahrgangs; es folgen die Beschlussvorlagen, meist in numerischer Reihenfolge.
Dipl.-Archivarin (FH) Chris Fengler begann 1995 mit der Bearbeitung der Akten. In einem ersten Bearbeitungsschritt suchte sie anhand der Ablieferungsverzeichnisse diejenigen Aktenbündel bzw. Robotronkartons heraus, welche Sitzungsunterlagen des Kollegiums, der Intendanz, des Büros der Intendanz, des Komitees und der Stellvertreterberatungen enthielten. Sie bildete aus den Bündeln Akten, brachte diese in chronologische Reihenfolge und bettete sie vorläufig in Stehordner um, wobei das Ablieferungsverzeichnis zu einer Konkordanz der Zugangsnummern mit den Archivsignaturen ergänzt wurde. Schließlich formierte sie aus den Sitzungsmaterialien umfangreiche Serien.
Einem Teil der Aktenbündel waren Auflistungen der Vorlagen vorgeheftet, auf Grund derer Chris Fengler in der Textverarbeitung eine erste Übersicht der überlieferten und der nicht überlieferten Vorlagen für den Zeitraum von 1971 bis 1987 erstellte. Für die Sitzungen der Jahre 1953 bis 1970 waren keine Auflistungen vorhanden. Das 1996 in der Textverarbeitung fertiggestellte vorläufige Findbuch umfasste in einem ersten Teil ein einfaches Verzeichnis der Akten mit den neuen Signaturen DR 8/1 bis 193 (Sitzungsmaterialien 1953 bis 1987) und in einem zweiten Teil die genannte Übersicht zu den Vorlagen (1971 bis 1987).
Sie setzte in einem zweiten Arbeitsschritt die Erschließungsarbeiten bei den Sachakten des Vorsitzenden des Komitees bzw. des Intendanten bis ins Jahr 1999 fort (Signaturen DR 8/184 bis 479). Wegen ihres Wechsels in eine andere Organisationseinheit des Bundesarchivs musste die Bearbeitung des Bestands unterbrochen werden. Erst ab Januar 2004 und bis November 2005 konnte die Bearbeitung der Sitzungsmaterialien durch Dipl.-Archivar (FH) Ulf Rathje fortgesetzt werden. Zielstellung war:
  1. die Erschließung der Sitzungsmaterialien zu Ende zu führen, so dass schließlich auch deren ältere Überlieferung (1953 bis 1970) intensiv verzeichnet vorliegen,
  2. die bisher in der Textverarbeitung vorliegenden Erschließungsinformationen in die Archivdatenbank BASYS-S zu übertragen,
  3. die Akten "technisch" zu bearbeiten,
  4. die Erschließung zu vereinheitlichen,
  5. die Vorlagen zu indizieren und Sach-, geografische und Personen-Indices zu erstellen,
  6. ein endgültiges Findbuch aus der Datenbank zu generieren und die Erschließungsinformationen auch als Online-Findbuch zugänglich zu machen.
In der Regel wurden die Titel der Vorlagen wie vorgefunden verzeichnet, Straffungen wurden nur vereinzelt vorgenommen. Die Verfasser der Vorlagen wurden - soweit feststellbar - ermittelt und in den Enthält-Vermerken den Titeln der Vorlagen vorangestellt, Vorlagennummer und Datum in Klammern hinzugesetzt. Die Vorlagennummern mussten teilweise vereinheitlicht werden.
Aus konservatorischen Gründen wurden die Akten aus den Stehordnern entnommen, auf Abheftbügel mit Rückenpappe und Deckblatt aufgezogen, in Dreiklappmappen umgebettet und mit Barcode-Signaturaufklebern signiert. Dabei stellte sich heraus, dass 34 Akten wegen ihres Umfangs geteilt und somit auch neue Signaturen vergeben werden mussten (zwischen DR 8/480 und DR 8/520, siehe Konkordanz). Daneben wurden die Aktentitel ergänzt und schließlich die vorhandenen Erschließungsinformationen (Teil 1 des vorläufigen Findbuchs) in der Datenbank BASYS-S erfasst. Diese Arbeiten wurden in der Hauptsache im Juni 2004 von Manuel Fix und Robert Luther (im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv) und dem Unterzeichnenden durchgeführt.
Zwischen Juli 2004 und Juli 2005 erschloss der Unterzeichnende die Vorlagen der Jahre 1953 bis 1970 in der Datenbank. Von September bis November 2005 überarbeitete er die vorliegende Übersicht für die Jahre 1971 bis 1987 und erfasste auch diese Erschließungsinformationen in der Datenbank. Die redaktionelle Bearbeitung des Bestandsverzeichnisses folgte im November 2005. Im Juli 2006 wurden weitere Sitzungsunterlagen aus den Jahren 1969 bis 1974 sowie 1988 bis 1991 eingearbeitet.
Aufgrund der Auflistungen der Vorlagen hatte Chris Fengler 1996 auch die nicht vorhandenen Vorlagen in der "Übersicht der überlieferten und der nicht überlieferten Vorlagen für den Zeitraum von 1971 bis 1987" (Teil des vorläufigen Findbuchs) erfasst. Eine Übersicht der nicht überlieferten Vorlagen (soweit nachweisbar) wurde diesem Findbuch als Anhang (s. Punkt "Überlieferungsverweis") hinzugefügt.
Für zahlreiche wertvolle Hinweise, einen fruchtbaren fachlichen Austausch und die kollegiale Zusammenarbeit habe ich besonders Nora Helmli, M.A., Universität Hamburg/Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg, und Dr. Jörg-Uwe Fischer, Deutsches Rundfunkarchiv Potsdam-Babelsberg, zu danken.
[1] Vgl. Staatliche Archivverwaltung der DDR: Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze für die staatlichen Archive in der DDR. Potsdam, 1964, hier: § 150, S. 64.
Überlieferungsverweis
Landesarchiv Berlin
Bestand Bezirksleitung der SED Berlin (C Rep. 902)
Deutsches Rundfunkarchiv, Standort Potsdam-Babelsberg
Aktenbestände von Rundfunk und Fernsehen der DDR
Pressearchiv, Personalia
Pressearchiv, Medien DDR systematisch
Bibliografie
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Zitierweise
Langform: Bundesarchiv DR 8 (Staatliches Komitee für Fernsehen) / [Signatur]. --- Kurzform: BArch DR 8 / [Signatur]
Endprovenienz: Staatliches Komitee für Fernsehen
Vorprovenienz: Intendanzbereich Deutscher Fernsehfunk im Staatlichen Rundfunkkomitee
Bestandsart: Schriftgut
Umfang: 38 lfd. m
Bereitstellendes Archiv: Bundesarchiv
Benutzungsort: Berlin-Lichterfelde