Aufgaben/Organisation
Errichtung, gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten
Die gesetzliche Festschreibung der Errichtung zentraler Organe der Rechtspflege in der DDR erfolgte erstmalig in der durch den Präsidenten der DDR am 7. Oktober 1949 verkündeten und im Gesetzblatt der DDR am 8. Oktober 1949 proklamierten Verfassung der DDR (1). Demgemäss sollte die Ausübung der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch einen Obersten Gerichtshof der Republik sowie durch die Gerichte der Länder erfolgen (vgl. Artikel 126). Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatanwaltschaft der DDR vom 8. Dezember 1949 (2) trug die Provisorische Volkskammer der DDR dieser Aufgabe Rechnung (3). Der Dienstsitz des obersten Organs der Rechtsprechung mit der Bezeichnung "Oberstes Gericht der DDR" lag in der Berliner Scharnhorststrasse (4). An der Spitze fungierte der Präsident. Ihm nachgeordnet waren ein Vizepräsident sowie Oberrichter und Richter. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten zur Richterwahl lag entsprechend Art. 131 Abs.(1) der Verfassung der DDR bei der Regierung, die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Obersten Gerichts erfolgte allein durch die Volkskammer. Das Procedere der Abberufung war für eventuelle Verstöße gegen die Verfassung und Gesetze der DDR und für Fälle gröblicher Pflichtverletzungen vorgesehen (vgl. Art. 132 Abs.2).
In der Gründungsphase wurden die Aufgaben wie folgt definiert:
1. Durchführung erstinstanzlicher Strafverfahren, in denen der Oberste Staatsanwalt der Republik wegen der überragenden Bedeutung Anklage vor dem Obersten Gericht erhebt
2. Verhandlung und Entscheidung über Anträge auf Kassation rechtskräftiger Urteile (5) auf den Gebieten des Straf- und Zivilrechts
Nicht nur die den Oberlandesgerichten bis dahin obliegende Kassationstätigkeit in Strafsachen (6) ging mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Schaffung des obersten Gerichtshofes der DDR auf diesen über, auch die Kassationsrechtsprechung in Zivilsachen fiel nunmehr in dessen Kompetenzbereich (7). Das Antragsrecht auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen lag beim Generalstaatsanwalt.
Die dem Obersten Gericht zugeordneten begrenzten Aufgabenbereiche schlossen es zunächst noch von der Einbindung in den Instanzenzug der Gerichte aus. Eine wesentliche Erweiterung der Befugnisse erfuhr das Oberste Gericht im Jahre 1952 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 (8) sowie mit dem Gesetz über das Verfahren in Strafsachen in der Deutschen Demokratischen Republik (Strafprozessordnung) vom 2. Oktober 1952 (9). Sie resultierten aus den mit der II. Parteikonferenz der SED verabschiedeten Beschlüssen zum Aufbau des Sozialismus in der DDR.
Das Gerichtsverfassungsgesetz regelte die Zuständigkeit des Obersten Gerichts neu: Neben der seit 1949 bestehenden Funktion als Gericht für erst- und letztinstanzliche Strafverfahren wurde es jetzt als Rechtsmittelgericht in den Instanzenzug der Gerichte integriert. Erstmalig waren zweitinstanzliche Verfahren über das Rechtsmittel des Protests, der Berufung sowie der Beschwerde gegen die am Bezirksgericht (10) erstinstanzlich erlassenen Entscheidungen in Straf- und Zivilsachen möglich (11).
Seine Aufgaben als Kassationsgericht blieben weiterhin bestehen. Jedoch wurde das Antragsrecht auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen auf den Präsidenten des Obersten Gerichts ausgedehnt. Die zeitgleich in Kraft getretenen Strafprozessordnung definierte klar Voraussetzungen, Antragsberechtigungen sowie Grundsätze zur Verfahrensdurchführung und Kassationsentscheidung. Nicht nur der außerordentliche Rechtsbehelf der Kassation (12) diente dem Obersten Gericht als Kontrollinstrument bei der Anleitung der Rechtsprechung. Auch das mit dem Gerichtsverfassungsgesetz neugeschaffene Plenum als Kollegialorgan für die Leitung der Rechtsprechung erhielt die Befugnis, Richtlinien und Beschlüsse mit bindender Wirkung für alle Gerichte zu erlassen (13). Als Vorbild diente hier wiederum das sowjetische Oberste Gericht (14). Neben anderen Instrumentarien sicherte das Oberste Gericht mit Hilfe dieser normativen Weisungen bis zu seiner Auflösung im Jahre 1990 die einheitliche Anwendung und Auslegung der Gesetze und Rechtsvorschriften im Gerichtssystem der DDR (15).
Kurz nach der Wahl Walter Ulbrichts zum Vorsitzenden des Staatsrates der DDR im September 1960 legte dieser in einer Programmatischen Erklärung am 4. Oktober 1960 seine Vorstellungen von den Grundlagen der sozialistischen Rechtsordnung dar (16). Die geplanten tiefgreifenden Umwälzungen in der Rechtspflege fanden ihren Niederschlag in den Beschlüssen des Staatsrates vom 31.01.1961(17) und vom 24.05.1962 (18) über die Entwicklung in der Rechtspflege der DDR. Zielsetzung war neben der Kriminalitätsbekämpfung durch die Strafverfolgungsorgane die Intensivierung der Kriminalitätsvorbeugung mittels enger Zusammenarbeit aller Organe der Rechtsprechung, der weiteren Organe der Staatsmacht, der gesellschaftlichen Organisationen, wissenschaftlichen Institutionen und der Werktätigen. Der VI. Parteitag der SED zu Beginn des Jahres 1963 orientierte in seinem Programm auf eine noch stärkere Kooperation der Rechtspflegeorgane mit der Bevölkerung (19). Eine Konkretisierung dieser Forderungen an die Rechtspflegeorgane erfolgte mit dem Erlass des Staatsrates der DDR über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. April 1963 (20) (Rechtspflegeerlaß). Der Erlass stärkte das Oberste Gericht in seiner Stellung und seinen Kompetenzen. Primäre Aufgabe war neben der Rechtsprechung in Straf- und Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen (ZFA-Sachen) nach wie vor die ständige Anleitung aller Gerichte. Um das Plenum bei der Anleitung der Bezirks- und Kreisgerichte insbesondere zwischen den Plenartagungen zu unterstützen, wurde das Präsidium als Kollegialorgan gebildet (21). Gleichzeitig übernahm es die bis dato dem Plenum obliegende Zuständigkeit für Verhandlung und Entscheidung der Anträge des Präsidenten oder des Generalstaatsanwaltes auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen. Ein weiteres Novum stellte die Bildung dreier Kollegien, jeweils zuständig für Strafsachen, Zivil- , Familien- , Arbeitsrechtssachen sowie für Militärstraftaten (22) dar. Das Oberste Gericht fungierte nunmehr gemäß § 3 Abs. (1) als Oberstes Organ der Rechtsprechung für Militärstrafsachen und leitete die ihm im Instanzenzug nachgeordneten Militärobergerichte und Militärgerichte an.
Das zeitgleich mit dem Rechtspflegeerlaß im Gesetzblatt der DDR veröffentlichte Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 17. April 1963 (23) präzisierte Stellung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Obersten Gerichts analog der Festlegungen im Staatsratserlass. Die dort fixierten Regelungen zur Besetzung und zu den Organen des Obersten Gerichts blieben bis zur Verabschiedung eines neuen Gerichtsverfassungsgesetzes 1974 (24) bestehen. Letzteres bewirkte einschneidende Veränderungen in der Leitungsstruktur des Obersten Gerichts. Mit dem Ziel der Straffung der Leitungsebene wurden die separaten Stellen der Kollegiumsvorsitzenden aufgelöst. Die Stellvertreter des Präsidenten nahmen die Ämter der Vizepräsidenten und jene der ihnen bis dahin unterstellten Kollegiumsvorsitzenden in Personalunion wahr (25).
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung der DDR vom 18. Dezember 1987 (26) entstand am Obersten Gericht ein Großer Senat, der für die Verhandlung und Entscheidung der Rechtsmittel der Berufung, des Protests, und der Beschwerde gegen die von den Bezirksgerichten, Militärobergerichten und dem Obersten Gericht in erster Instanz erlassenen Entscheidungen zuständig war. Gemäß der UNO-Konvention über zivile und politische Rechte bestand jetzt für jeden in einem Strafverfahren Verurteilten die Möglichkeit, das erstinstanzliche Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen (27). Die Schaffung dieser Appellationsinstanz war Bestandteil der justizpolitischen Maßnahmen zur Vorbereitung des Besuches Erich Honeckers in der Bundesrepublik Deutschland (28).
Eine wesentliche Veränderung erfuhr das Rechtssystem der DDR kurz vor seinem Ende. Das Gesetz über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen vom 14.12.1988 (29) führte die seit 1952 fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit der DDR wieder ein (30). Eine separate Verwaltungsgerichtsbarkeit für die gerichtliche Nachprüfung fehlte; somit lag die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisgerichten. Anfechtungen der kreisgerichtlichen Entscheidungen durch Rechtsmittel waren nicht vorgesehen (31). Es blieb den Betroffenen nur die Möglichkeit, eine Kassationsanregung an den eigens für diesen Rechtszweig geschaffenen Senat für Verwaltungsrecht am Obersten Gericht zu übermitteln.
Drei Monate vor der Auflösung des Obersten Gerichts wurde das 6. Strafrechtsänderungsgesetz (32) verabschiedet. Die Regelungen der Strafprozessordnung zur Kassation als außerordentlichem Rechtsbehelf gegen gerichtliche Entscheidungen veränderten sich darin wesentlich. Die Bezirks- und Militärobergerichte wurden als Kassationsgerichte abgeschafft, diese Funktion hatte fortan nur noch das Oberste Gericht inne. Der Kassation unterlagen ausschließlich rechtskräftige Entscheidungen in Strafsachen. Kassationen in Zivil- , Familien- , Arbeits-, und Verwaltungsrechtssachen entfielen ab diesem Zeitpunkt. Statthaft waren sie nur zugunsten des Angeklagten. Das Antragsrecht oblag allein dem Generalstaatsanwalt (33).
Das Amt des Präsidenten übten aus:
Kurt Schumann 1949 bis 1960
Heinrich Toeplitz 1960 bis 1986
Günter Sarge 1986 bis 1990
Gerhard Körner 1990 (amtierte ab Febr. 1990)
Die Ämter der Vizepräsidenten hatten inne:
Hilde Benjamin 1949 bis 1953
Walter Ziegler 1953 bis 1958
Gustav Jahn 1958 bis 1962 Walter Ziegler 1962 bis 1977
Günter Sarge 1977 bis 1986
Gerhard Körner 1986 bis Jan. 1990
Joachim Schlegel 1990 (amtierte ab Febr. 1990)
Hans Reinwarth 1966 bis 1969
Peter-Paul Siegert 1969 bis 1974
Werner Strasberg 1974 bis 1990
Wilhelm Hurlbeck 1990 (amtierte ab Febr. 1990)
Günter Sarge 1971 bis 1977
Lothar Penndorf 1977 bis 1990
Organisation und Geschäftsverteilung
Am 7. Dezember 1949 erfolgte analog des Artikels 131 Abs. (1) der Verfassung der DDR die Wahl des Präsidenten Kurt Schumann, der Vizepräsidentin Hilde Benjamin und der drei Oberrichter des Obersten Gerichts Wilhelm Heinrich, Dr. Kurt Cohn, Maximilian Stegmann (34).
Auf Vorschlag des Präsidenten beschloss die Regierung die vorläufige Bildung dreier Strafsenate und eines Zivilsenates mit folgenden Zuständigkeiten (35):
1. Strafsenat
Bearbeitung und Entscheidung der erst- und letztinstanzlichen Strafsachen
2. Strafsenat
Verhandlung und Entscheidung über Anträge der Obersten Staatsanwaltschaft auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen in Wirtschaftsstrafsachen
3. Strafsenat
Verhandlung und Entscheidung über Anträge der Obersten Staatsanwaltschaft auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen in Strafsachen des allgemeinen Strafrechts und nach Befehl 201 der SMAD (36)
1. Zivilsenat
Verhandlung und Entscheidung über Anträge auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen in Zivilsachen.
Ausgangspunkt für die Überlegungen zur vorgeschlagenen Zahl der Strafsenate war die bis dahin durchgeführte Anzahl von durchschnittlich fünfhundert Kassationsverfahren pro Jahr in den Ländern. Die voraussichtliche Belastung des Zivilsenats vermochte man noch nicht einzuschätzen, da einschlägige Erfahrungen auf diesem Gebiet der Rechtsprechung noch nicht vorlagen (37).
Am 9. Februar 1950 erfolgte die Wahl weiterer acht Richter, die in der Zeit vom 16.02. - 01.03.1950 ihren Dienst in folgender Besetzung der einzelnen Senate antraten:
Präsident [Kurt Schumann] Struktur Juni 1950 (38) Sekretariat
Vizepräsidentin [Hilde Benjamin]
Sekretariat
Verwaltung
Abt. Personal und Schulung [Martha Koch]
Abt. Allgemeine Verwaltung [Reinhold Bergemann]
1. Strafsenat
Vorsitzende: Hilde Benjamin
Beisitzer: Dr. Hans Rothschild
Alfred Trapp
Geschäftsstelle: Werner Barfuß
2. Strafsenat
Vorsitzender: Maximilian Stegmann
Beisitzer: Dr. Wolfgang Melz
Helene Drechsler
Geschäftsstelle: Kurt Fürstenberg
3. Strafsenat
Vorsitzender: Dr. Kurt Cohn
Beisitzer: Heinrich Löwenthal
Elfriede Göldner
Geschäftsstelle: Wolfgang Alband
1. Zivilsenat
Vorsitzender: Wilhelm Heinrich
Beisitzer: Kurt Paschke
Walter Ziegler
Geschäftsstelle: Annemarie Kölpin (39)
Gemäß der eingangs beschriebenen Entwicklung der Kompetenzerweiterungen bzw. -einschränkungen des Obersten Gerichts gab es während des über vier Jahrzehnte dauernden Bestehens mehrfache Strukturänderungen, nicht zuletzt auch mit der Zielstellung der Optimierung und Vereinfachung der Arbeitsweise. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend dargestellt.
Die erste größere Modifikation erfolgte mit der Verabschiedung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahre 1952; unter anderem erhöhte sich die Anzahl der Senate:
Präsident [Kurt Schumann] Struktur November 1952 (40)
Sekretariat
Vizepräsident [Hilde Benjamin]
Sekretariat
Abt. Haushalt [Helmut Walter]
Abteilung Personal und Schulung [Käte Koch]
1. Strafsenat
Verhandlung und Entscheidung erstinstanzlicher Strafverfahren
Vorsitzende: Hilde Benjamin
Beisitzer: Hans Rothschild Max Möbius
1a. Strafsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle Entscheidungen in Strafsachen des Sachgebietes 1
Vorsitzender: Walter Ziegler
Beisitzer: Hans Rothschild
Max Möbius
Helene Kleine
2. Strafsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle Entscheidungen aus den Bezirken Leipzig, Gera, Erfurt, Suhl, Halle, Magdeburg, Schwerin
Vorsitzender: Maximilian Stegmann
Beisitzer: Heinrich Löwenthal
Helene Kleine
3. Strafsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle Entscheidungen aus den Bezirken Chemnitz, Dresden, Frankfurt, Cottbus, Potsdam, Rostock, Neubrandenburg
Vorsitzender: Dr. Kurt Cohn
Beisitzer: Heinrich Löwenthal
Fritz Etzold
1. Zivilsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle sonstigen Entscheidungen in Zivilsachen aus den Bezirken Leipzig, Gera, Erfurt, Suhl, Halle, Magdeburg, Schwerin
Vorsitzender: Wilhelm Heinrich
Beisitzer: Kurt Paschke
Elfriede Göldner
2. Zivilsenat
Rechtsmittel, Kassationen und alle sonstigen Entscheidungen in Zivilsachen aus den Bezirken Chemnitz, Dresden, Frankfurt, Cottbus, Potsdam, Rostock, Neubrandenburg
Vorsitzender: Dr. Hans Rothschild
Beisitzer: Karl-Heinz Hintze
Fritz Etzold
Hermann Ziegler
3. Zivilsenat
Kassationen in Arbeitsrechtssachen
Vorsitzende: Irmgard Eisermann
Beisitzer: Karl-Heinz Hintze
Hermann Ziegler
Allgemeine Verwaltung [Reinhold Bergemann]
Bibliothek [Anna-Luise Tretsch]
Als Konsequenz aus der Übertragung des Antragsrechts auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen auf den Präsidenten im Jahre 1952 waren fortan zusätzlich Kassationsanregungen der Bürger zu bearbeiten. 1953 lag die Zahl der zu überprüfenden Entscheidungen bei über siebenhundert. Da jeder Überprüfungsfall auch die Beiziehung der Gerichtsakten erforderte, blieben Kassationsgesuche monatelang unbearbeitet liegen. Die Antragsflut war allein vom Präsidenten und seinem Stellvertreter (41) personell nicht zu bewältigen (42). Die Strukturveränderungen im Mai 1954 sollten der neuen Aufgabenstellung Rechnung tragen: Es wurden zwei Gruppenleiterstellen, je eine für Strafrecht und eine für Zivilrecht geschaffen. Die Verantwortungsbereiche erstreckten sich auf die bis dato mangelhaft erfolgte Koordinierung der Rechtsprechung der Straf- bzw. Zivilsenate im Rechtsmittel- und Kassationsverfahren. Hinzu kamen die Bearbeitung von Kassationsanregungen, die Veröffentlichung von Urteilen sowie die Vorbereitung der Arbeitsberatungen der Richter im Hinblick auf rechtliche und prozessuale Fragen (43). Mit der Einrichtung der neuen Leitungsfunktionen wurde gleichzeitig die Anzahl der Senate reduziert.
Präsident [Kurt Schumann] Struktur Mai 1954 (44)
Allgemeine Verwaltung
Bibliothek
Haushalt
Vizepräsident [Walter Ziegler]
Personal und Schulung
Gruppe Strafrecht [Helene Kleine]:
1. Strafsenat
Verhandlung und Entscheidung erstinstanzlicher Strafverfahren
Vorsitzender: Walter Ziegler
Beisitzer: Hans Rothschild
Max Möbius
Helene Kleine
Heinrich Löwenthal
1a. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Strafsachen des Sachgebietes I (45) aus den Bezirken Dresden, Frankfurt/Oder, Cottbus, Potsdam, Rostock, Brandenburg, Schwerin
Vorsitzender: Irmgard Eisermann
Beisitzer: Hans Reinwarth
Seidel
1b. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Strafsachen aus dem Sachgebiet I aus den Bezirken Magdeburg, Leipzig, Halle, Erfurt, Gera, Suhl, Karl-Marx-Stadt
Vorsitzender: Max Möbius
Beisitzer: Friedrich Feistkorn
Hans Reinwarth
2. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Strafsachen aus den Sachgebieten II und III aus den Bezirken Magdeburg, Halle, Leipzig, Erfurt, Gera, Suhl, Karl-Marx-Stadt
Vorsitzender: Maximilian Stegmann
Beisitzer: Fritz Etzold
Irene Rechner
3. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Strafsachen aus den Sachgebieten II und III aus den Bezirken Dresden, Frankfurt, Cottbus, Potsdam, Rostock, Neubrandenburg, Schwerin Vorsitzender: Heinrich Löwenthal
Beisitzer: Frau Schellbach
Fritz Etzold
Gruppe Zivilrecht [Hans Rothschild]
1. Zivilsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Zivilsachen aus den Bezirken Magdeburg, Halle, Leipzig, Erfurt, Gera, Suhl, Karl-Marx-Stadt
Vorsitzender: Wilhelm Heinrich
Beisitzer: Elfriede Göldner
Horst Schilde
2. Zivilsenat
Rechtsmittel und Kassationssenat für Zivilsachen aus den Bezirken Dresden, Frankfurt, Cottbus, Potsdam, Rostock, Neubrandenburg, Schwerin
Vorsitzender: Dr. Kurt Cohn Beisitzer
Karl-Heinz Hintze
Hermann Ziegler
Den Geschäftsstellen der Gruppenleiter Straf- und Zivilrecht wurden bis Dezember 1958 je eine Kassationsantragsabteilung und eine Grundsatzabteilung zugeordnet (46). Aufgaben und Befugnisse regelten zwei separate Arbeitsanweisungen des Präsidenten (47). Im Januar 1960 erfolgte in den vorgenannten Leitungsbereichen erneute Umstrukturierungen. Jetzt existierten je eine Abteilung Strafrecht und Zivilrecht mit den zugeordneten Grundsatz- und Kassationsantragsabteilungen in Strafsachen sowie in Zivilsachen.
Der im Jahr 1963 verabschiedete Rechtspflegerlass des Staatsrates sowie die in der DDR geltende neue Gerichtsverfassung zogen Neuerungen in der Struktur und Geschäftsverteilung des Obersten Gerichts nach sich. Dem neugebildeten Präsidium als Kollegialorgan wurde eine Inspektionsgruppe für operative Aufgaben zur Seite gestellt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung der drei Kollegien für Strafsachen, für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen und für Militärstrafsachen:
Präsident [Dr. Heinrich Toeplitz] Struktur Februar 1965 (48)
Persönlicher Referent [Johannes Röthlich]
Vizepräsident [Walter Ziegler]
Wissenschaftlicher Mitarbeiter [Elfriede Winkelbauer]
Kaderleiter [Köhler]
Inspektionsgruppe [Hans Neumann]
Stellv. Leiter: Dr. Rudolf Biebl
Kollegium für Strafsachen [Joachim Schlegel]
Kassationsantragsabteilung
Leiter der Kassationsantragsabteilung: Heinz Blöcker
1. Strafsenat (49)
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen des Sachgebietes I (Staatsverbrechen und antidemokratische Delikte)
Vorsitzender: Friedrich Mühlberger
Stellv. Vors.: Friedrich Feistkorn
Beisitzer: Eva-Maria Liebs
Joachim Ermisch
Horst Bürger
2. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen der Sachgebiete Industrie und Bauwesen
Vorsitzender: Fritz Etzold
Stellv. Vors.: Dr. Siegfried Wittenbeck
Beisitzer: Ilse Holtzbecher
Helene Heymann
Dr. Herbert Pompoes
3. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen der Sachgebiete Landwirtschaft, Verkehr und allgemeine Kriminalität
Vorsitzender: Johann Lischke
Stellv. Vors.: Horst Schilde
Beisitzer: Anneliese Otto
Dr. Rolf Schröder
4. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen des Sachgebietes Handel Vorsitzender: Lucie von Ehrenwall
Stellv. Vors.: Horst Peckermann
Beisitzer: Hubert Lehmann
Eva Geister
5. Strafsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Entscheidungen des Sachgebietes Gewaltdelikte Vorsitzender: Herbert Klar
Stellv. Vors.: Heinz Gräf
Beisitzer: Dr. Ulrich Roehl
Kurt Ziegler
Margot Ambohs
Kollegium für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen [Hans Reinwarth] Kassationsantragsabteilung
Leiter der Kassationsantragsabteilung: Karl-Heinz Hintze
1. Zivilsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für Entscheidungen der Sachgebiete Familienrecht, LPG-Recht, Boden- , Nachbar- , Wegerecht, Hypotheken und Zwangsversteigerungen
Vorsitzender: Elfriede Göldner
Stellv. Vors.: Helmut Latka
Beisitzer: Dr. Ursula Rohde
Dr. Franz Thoms
2. Zivilsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen der Sachgebiete Patent- und Erfindungswesen, Mietrecht, Kauf und alle übrigen
Vorsitzender: Dr. Kurt Cohn
Stellv. Vors.: Edgar Prüfer
Beisitzer: Dr. Helmut Grieger
Dr. Wilhelm Hurlbeck
Senat für Arbeitsrechtssachen
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen des Sachgebietes arbeitsrechtliche Verfahren
Vorsitzender: Walter Rudelt
Stellv. Vors.: Christoph Kaiser
Beisitzer: Fritz Spangenberg
Kollegium für Militärstrafsachen [Dr. Günter Sarge]
Militärsenat
Rechtsmittel- und Kassationssenat für die Entscheidungen in Militärstrafsachen
Vorsitzender: Alfred Hartmann
Stellv. Vors.: Gottfried Ruf
Beisitzer: Lothar Baier
Rudolf Günther
Bereits fünf Monate später reichte Präsident Töplitz im ZK der SED eine Vorlage zur Personalaufstockung ein (50). Die im Rechtspflegeerlass des Staatsrates geforderte Erhöhung der Wissenschaftlichkeit in der Leitungsfunktion des Obersten Gerichts machte die Einrichtung der Stelle eines 2. Vizepräsidenten erforderlich. Diese zielte auf die Entlastung des Präsidenten von der unmittelbaren Anleitung des Kollegiums für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen. Neben dem Einsatz zusätzlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter bei den Kollegien sollte eine Abteilung Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit geschaffen werden. Deren Zuständigkeit bezog sich auf die Erarbeitung wissenschaftlicher Dokumente sowie auf die Information aller zentralen Rechtspflegeorgane hinsichtlich der Entwicklung der Rechtsprechung (51). Bis zur Umsetzung in der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichts verging ein Jahr. In einer Hausverfügung legte der Präsident am 31.10.1966 folgende Aufgabenbereiche und Unterstellungsverhältnisse fest (52):
Präsident [Dr. Heinrich Toeplitz] Struktur November 1966 Leitung des Plenums und des Präsidiums
Inspektionsgruppe
Abteilung Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
Internationale Verbindungen
Vizepräsident [Walter Ziegler]
Anleitung des Kollegiums für Strafsachen
Koordinierung mit dem Kollegium für Militärstrafsachen
Arbeitsgruppe Jugendkriminalität
Kaderabteilung
Vizepräsident [Hans Reinwarth]
Anleitung des Kollegiums für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen
Abteilung Verwaltung und Finanzen
Im Jahr 1974 erfolgte parallel mit der Verabschiedung des geänderten Gerichtsverfassungsgesetzes die erneute Überarbeitung der Struktur und Geschäftsverteilung. Die Abteilung Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit stellte Ihre Tätigkeit zum 1. November 1974 ein. Die bisher wahrgenommenen Aufgaben einer Leitstelle gingen in die ausschließliche Kompetenz des Ministeriums der Justiz über (53).
Gleichfalls wurde die Inspektionsgruppe abgeschafft. Zum Jahresende gestalteten sich Struktur und Geschäftsverteilung folgendermaßen:
Präsident [Dr. Heinrich Toeplitz] Struktur Dezember 1974 (54)
Leitung des Plenums und Präsidiums
Büro des Präsidenten mit Pressereferat
Internationale Verbindungen
Archiv und Bibliothek
Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen [Walter Ziegler] Kassationsantragsabteilung (55)
Kaderabteilung
Rechtssatzkartei
1. Strafsenat
Sachliche Zuständigkeit (56): Verbrechen gegen die DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte; Missbrauch von Waffen und Sprengmitteln; Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung
1a Strafsenat
Territoriale Zuständigkeit: Bezirke Berlin, Cottbus, Frankfurt, Halle, Neubrandenburg, Potsdam, Schwerin
Vorsitzender: Dr. Friedrich Mühlberger
Stellv. Vors.: Dr. Ernst Brunner
Beisitzer: Hubert Lehmann
1b Strafsenat
Bezirke Dresden, Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Rostock, Suhl
Vorsitzender: Johann Lischke
Stellv. Vors.: Dr. Johannes Schreiter
Beisitzer: Irmgard Klier
Hans Stodolka
2. Strafsenat
Sachliche Zuständigkeit: Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft; Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum; Brandstiftung und andere allgemeingefährliche Straftaten; Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz; Delikte gegen das Zoll- , Devisen - und Edelmetallgesetz
2a Strafsenat
Territoriale Zuständigkeit: Bezirke Berlin, Cottbus, Frankfurt, Neubrandenburg, Potsdam, Schwerin, Rostock
Vorsitzender: Dr. Siegfried Wittenbeck
Stellv. Vors.: Dr. Fritz Etzold
Beisitzer: Jost Minx
Josef Pasler
2b Strafsenat
Territoriale Zuständigkeit: Bezirke Dresden, Erfurt, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Suhl
Vorsitzender: Dr. Herbert Pompoes
Stellv. Vors.: Dr. Helmut Keil
Beisitzer: Rudi Beckert
Helene Heymann
3. Strafsenat
Straftaten gegen die Freiheit und Würde des Menschen; Straftaten gegen Jugend und Familie; Straftaten gegen die Sicherheit im Bahn- und Straßenverkehr, der Luftfahrt und der Schifffahrt; Delikte gegen den Nachrichtenverkehr, Straftaten gegen die Rechtspflege; Verletzung dienstlicher Pflichten; sonstige Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung, Tötungsdelikte, die von jugendlichen Tätern begangen wurden oder sich gegen Kinder und Jugendliche richten
Vorsitzender: Dr. Joachim Schlegel
Stellv. Vors.: Dr. Rolf Schröder
Beisitzer: Margot Amboß
Ilse Holtzbecher
Heinz Helbig
5. Strafsenat
Straftaten gegen Leben und Gesundheit des Menschen
Vorsitzender: Dr. Ulrich Roehl
Stellv. Vors.: Erwin Mörtl
Beisitzer: Lotti Oertel
Horst Peckermann
6. Strafsenat
Alle Entschädigungsangelegenheiten einschließlich Militärstrafsachen
Vorsitzender: Dr. Siegfrid Wittenbeck
Stellv. Vors.: Gottfried Ruf
Beisitzer: Rudi Beckert
Hubert Lehmann
Margot Amboß
Lotti Oertel
Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil- , Familien- und Arbeitsrechtssachen [Dr. Werner Straßberg]
Kassationsantragsabteilung (57)
Abteilung Verwaltung und Haushalt
1. Zivilsenat
Vorsitzender: Gottfried Hejhal
Stellv. Vors.: Helmut Latka
Beisitzer: Dr. Ursula Rohde
Dr. Franz Thoms
2. Zivilsenat
Vorsitzender: Dr. Wilhelm Hurlbeck
Stellv. Vors. : Edgar Prüfer
Beisitzer: Günter Hildebrandt
Ingrid Tauchnitz
Heinz Mai
Senat für Arbeitsrechtssachen
Vorsitzender: Walter Rudelt
Stellv. Vors.: Dr. Hans Neumann
Beisitzer: Christoph Kaiser
Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Militärstrafsachen (58) [Dr. Günter Sarge]
Kaderangelegenheiten des Kollegiums
Zivilverteidigung
1. Militärstrafsenat
Vorsitzender: Oberstleutnant Fritz Nagel
Stellv. Vors.: Oberstleutnant Lothar Baier
Beisitzer: Major Karl-Heinz Knoche
2. Militärstrafsenat
Vorsitzender: Oberst Lothar Penndorf
Stellv. Vors.: Oberst Gottfried Ruf
Beisitzer: Oberstleutnant Hans-Joachim Arndt
Nach dem Tod des Vizepräsidenten Walter Ziegler (59) wählte die Volkskammer Dr. Günter Sarge in das Amt des 1. Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Kollegiums für Strafrecht (60). Mit seinem Amtsantritt initiierte Sarge erneute strukturelle Änderungen im Kollegium für Strafrecht, welche unter anderem im Beschluss des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 28. September 1977 über die Zuständigkeit der Senate des Kollegiums für Strafrecht (61) ihren Niederschlag fanden. Die Kassationsantragsabteilungen wurden abgeschafft und eine Grundsatzabteilung gebildet, die zunächst dem 1. Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Kollegiums für Strafrecht unterstellt war (62). Sie fungierte primär als Stabsorgan des Kollegiums für Strafrecht und im Bedarfsfall für das gesamte Oberste Gericht. Darüber hinaus wurden die Senatszuständigkeiten neu festgelegt. Im Wesentlichen blieben diese bis zur Auflösung des Obersten Gerichts im Oktober 1990 unverändert:
1. Strafsenat Struktur Oktober 1977
Die sachliche Zuständigkeit blieb unverändert, jedoch erhielt der Senat die Befugnis zur Anleitung der anderen Senate in Verfahren, die vom Untersuchungsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bearbeitet wurden und ausnahmsweise nicht vom 1. Senat entschieden wurden. Die territoriale Aufgliederung entfiel.
2. Strafsenat
Straftaten gegen die Volkswirtschaft; Straftaten gegen das sozialistische Eigentum wurden nur noch verhandelt, wenn gleichzeitig bedeutsame Straftaten gegen die Volkswirtschaft gegeben waren. Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit, wie z. B. Brandstiftung und andere gemeingefährliche Delikte sowie Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz; Straftaten nach dem Zollgesetz, Devisengesetz, Edelmetallgesetz und anderen strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Außenhandels. Die territoriale Aufgliederung entfiel.
3. Strafsenat
Straftaten gegen die Freiheit und Würde des Menschen, beispielsweise Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Prostitution, Raub, Erpressung; Straftaten gegen Jugend und Familie; Straftaten gegen die Sicherheit im Bahn- und Straßenverkehr, in der Luft- und Schifffahrt; Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten; alle sonstigen Straftaten, sofern sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Senats fallen.
4. Strafsenat
Straftaten gegen das sozialistische Eigentum, soweit nicht die Zuständigkeit des 2. Strafsenats begründet ist; Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum; Straftatbestände der Begünstigung und der Hehlerei.
5. Strafsenat
Straftaten gegen Leben und Gesundheit des Menschen, wie z. B. Mord, Totschlag, Körperverletzung, Verletzung der Obhutspflicht, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Senates begründet ist.
6. Strafsenat
Die sachliche Zuständigkeit für Entschädigungsverfahren des zeitweilig agierenden Senats blieb unverändert.
Kurze Zeit später beschloss das Präsidium die Zuständigkeit der Senate des Kollegiums für Zivil- , Familien- und Arbeitsrecht (63) :
Senat für Arbeitsrecht und 1. Zivilsenat Struktur Januar 1978
Als Senat für Arbeitsrecht: Arbeitsrechtssachen einschließlich derjenigen Entscheidungen, die von einem Strafgericht mit einer Strafentscheidung ergangen sind, sofern sich der Kassationsantrag bzw. das Rechtmittel ausschließlich gegen den arbeitsrechtlichen Teil der Entscheidung richtet; Neuerersachen.
Als 1. Zivilsenat: LPG-Sachen und Rechtstreitigkeiten zwischen anderen Produktionsgenossenschaften und ihren Mitgliedern einschließlich derjenigen Entscheidungen, die von einem Strafgericht mit einer Strafentscheidung ergangen sind, sofern sich der Kassationsantrag bzw. das Rechtsmittel ausschließlich gegen den LPG- bzw. zivilrechtlichen Teil der Entscheidung richtet; Bodenrechtssachen, in denen die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bodennutzung durch LPG stehen.
2. Zivilsenat
Zivilrechtssachen (mit Ausnahme der in die Zuständigkeit des 1. und 4. Senats fallenden Sachen) einschließlich derjenigen Entscheidungen, die von einem Strafgericht ergangen sind , sofern sich der Kassationsantrag bzw. das Rechtsmittel ausschließlich gegen den zivilrechtlichen Teil der Entscheidung richtet; Bodenrechtssachen mit Ausnahme derjenigen, in denen die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bodennutzung durch LPG entstehen.
3. Zivilsenat
Familienrechtssachen.
4. Zivilsenat
Patentrechts- , Urheberrechts- und Warenzeichensachen sowie Zivilsachen, die auf der Grundlage des Gesetzes über internationale Wirtschaftsverträge vom 5.12.1976 oder vereinbarten ausländischen Rechts zu entscheiden bzw. im Hinblick auf ihre außenwirtschaftlichen Zusammenhänge ähnlich geartet waren.
Die Ende der sechziger Jahre von der SED initiierte Mobilmachungspolitik zur Vorbereitung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft auf den Verteidigungsfall nahm für das Oberste Gericht mit dem Erlass einer Anordnung des Vorsitzenden des Ministerrates vom 25. Juni 1971 über die Vorbereitung der Justiz auf den Verteidigungszustand klare Konturen an (64). Analog der in anderen Staatsorganen gebildeten militärischen Planungseinrichtungen wurde im Obersten Gericht eine Abteilung I gebildet. In militärischen Angelegenheiten dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt, erfolgte die fachliche Anleitung bis 1975 durch den Vorsitzenden des Ministerrates, ab 1975 (66) lag die Zuständigkeit beim Staatsrat (67). Mit seinem Dienstantritt richtete Sarge als 1. Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafrecht eine Unterabteilung I beim Kollegium für Strafrecht ein. Besetzt mit einem Referenten der Abt. I lag deren Hauptaufgabe neben der Mobilmachungsarbeit im Bereich der Vorbereitung gesetzgeberischer Aufgaben. Darüber hinaus war beim Leiter der Abteilung I die Verschlusssachen-Stelle (VS-Stelle) angebunden. Gemäß der Verfügung des Präsidenten vom 15.07.1986 über die Verwaltung und den Umgang mit vertraulichen Dokumenten beim Obersten Gericht entstand mit Wirkung vom 01.08.1986 eine einheitliche VS-Stelle (68), deren strukturelle Angliederung an die Abt. I bestehen blieb.
Im Anschluss an die Neuwahl des Obersten Gerichts 1986(69) wurde die bis dahin dem 1. Vizepräsidenten zugeordnete Grundsatzabteilung als zentrale Grundsatzabteilung mit erweiterten Aufgaben und Befugnissen dem neugewählten Präsidenten Sarge unterstellt. Als Stabsorgan des Präsidenten hatte sie folgende Aufgaben(70):
Als neuer Leiter stand Rudi Beckert der Abteilung vor. Er entschied als Oberrichter und Senatsvorsitzender in Entschädigungssachen (71), in Angelegenheiten gemäß der Übergabekonvention, in Wahlsachen sowie in weiteren Verfahren als Vorsitzender des "zeitweiligen Senats" (72) des Obersten Gerichts. Zeitgleich entstand eine Kontrollgruppe (73). Der dem Präsidenten direkt unterstellte Leiter (stellvertretender Senatsvorsitzender) (74) sowie 3 Mitarbeiter (Richter) zeichneten grundsätzlich verantwortlich für die Unterstützung der Leitung der Rechtsprechung durch die Vorbereitung von Plenartagungen und Präsidiumssitzungen, die Ausübung von Kontrollaufgaben sowie die Erarbeitung von Analysen der Rechtsprechung. Neben der Aufbereitung zentraler Informationen, der Einschätzungen zur Lage der Rechtsprechung der Gerichte, der Fertigung zentraler Berichterstattungen sowie der Vorbereitung und Vertretung von Präsidiumskassationen für den Präsidenten, nahm sie an Inspektionen der Justiz- und Sicherheitsorgane teil.
Im März 1987 (75) erfolgte die Bildung einer Arbeitsgruppe zur weiteren Gestaltung des Traditionszimmers. Die Präsentationen im Traditionszimmer genossen offenbar große Aufmerksamkeit des Präsidenten, denn er unterstellte sich die Arbeitsgruppe direkt. So sollte u.a. die Ausstellungsfläche vergrößert werden. Hinzu kam die Aufgabe, die Ausstellung mittels moderner Möglichkeiten der Sichtagitation zu aktualisieren. Im Juni 1987 unterbreitete Präsident Sarge dem für Staats- und Rechtsfragen zuständigen Sekretär des ZK der SED, Egon Krenz den Vorschlag, mit dem Gesamtpaket der beabsichtigten Regelungen zur Verabschiedung des neuen Gerichtsverfassungsgesetzes auch die Frage der Einführung einer Zweiten Instanz beim Obersten Gericht zu beschließen. Sarge betonte, dass wegen des Fehlens dieser Rechtsmittelinstanz in den letzten Jahren keine erstinstanzlichen Verfahren mehr durchgeführt worden seien, obwohl dieses in einigen Fällen politisch geboten gewesen wäre (z.B. Verfahren gegen den Kriegsverbrecher Barth) (76). Mit der Verabschiedung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Dezember 1987 (77) wurde am Obersten Gericht ein Großer Senat in der Besetzung mit dem Präsidenten bzw. Vizepräsidenten als Vorsitzenden sowie vier Oberrichtern gebildet.
Zu einer letzten einschneidenden Reform in der Organisationsstruktur kam es mit der Errichtung des Senats für Verwaltungsrecht (78) im Dezember 1988. In den Folgemonaten wurden bis zur endgültigen Auflösung am 2. Oktober 1990 lediglich kleinere Änderungen vorgenommen, die in erster Linie den neuen gesellschaftspolitischen Veränderungen Rechnung trugen (79). So wurde in den letzten Monaten des Agierens die Kontrollabteilung aufgelöst (80), eine Abteilung für Rehabilitierungsfragen gebildet und die Arbeitsgruppe Traditionszimmer abgeschafft (81). Parallel hierzu erfolgte die Auflösung der Hauptabteilung I mit der ihr unterstellten VS-Stelle: Am 26. Januar 1990 unterbreitete der Leiter des 5. Strafsenates, Dr. Joachim Schlegel dem Vizepräsidenten Körner den Vorschlag, die Auflösung der Abteilung I durch den Präsidenten noch vor dessen Ausscheiden zu veranlassen. Sarge hielt in einem Vermerk vom 30. Januar 1990 fest (82), dass das Oberste Gericht eine Abteilung I nicht mehr benötige und dass sowohl der Stellvertreter des Leiters, Horst Fischer als auch die Leiterin der VS-Stelle, Gudrun Nüchter in andere Bereiche umzusetzen wären (83). Die Planstelle des Leiters der Abteilung war bereits im Vorfeld mit der Verfügung des Präsidenten vom 17.01.1990 den allgemeinen Aufgaben des Obersten Gerichts zugeordnet worden (84).
Mit dem Ausscheiden des Präsidenten (85) und zweier Vizepräsidenten (86) aus Alters- bzw. gesundheitlichen Gründen blieb nur noch ein Vizepräsident übrig: Dr. Gerhard Körner. Da es zu keiner neuen Wahl eines Präsidenten mehr kam, hatte Körner die Funktion des "amtierenden Präsidenten" inne. Doch auch er verließ das Oberste Gericht vor dessen Auflösung. Zuvor ernannte er noch drei Oberrichter zu "amtierenden Vizepräsidenten" für die dann erneut Richter zu "amtierenden Oberrichtern" nachrückten (87).
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Vertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - vom 31. August 1990 (88) endete die über vierzig Jahre währende Existenz des Obersten Gerichts der DDR.
Arbeitsweise und Hauptaufgaben
Im Mittelpunkt des sozialistischen Rechtsverständnisses der DDR stand die Durchsetzung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Nach der in der DDR geltenden Lehrmeinung der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie umfasste dieser Terminus die Einhaltung der Beschlüsse der SED sowie die strikte Einhaltung und einheitliche Anwendung der Rechtsnormen durch alle Staatsorgane (89). Das Prinzip der Gewaltenteilung ablehnend, leitete die SED entsprechend der Doktrin von der führenden Rolle der Partei die mit der Rechtssetzung befassten Staatsorgane an, bestimmte die Ziele und Inhalte der Rechtsnormen und lenkte letztlich deren Auslegung (90). Die Staatsorgane mussten ihrerseits die Durchsetzung der Gesetze und Vorschriften in allen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere gegenüber dem einzelnen Bürger, durchsetzen. Die dem Sekretariat des ZK der SED unterstellte Abteilung Staats- und Rechtsfragen hatte unter anderem die Aufgabe, die Umsetzung der Beschlüsse der Parteiführung in folgenden Staatsorganen zu überwachen: Ministerrat, Staatsrat, Ministerium des Innern, Generalstaatsanwalt, Oberstes Gericht, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften Potsdam (91). Der Steuerung der Zentralen Justizorgane dienten die prädestinierte Position der Abteilung Staats- und Rechtsfragen in Kaderangelegenheiten sowie deren Handlungsspielraum bei der Überprüfung von Vorlagen des Obersten Gerichts, des Generalstaatsanwaltes und des Ministeriums des Innern, bevor diese ihren eigentlichen Adressaten, den Generalsekretär bzw. das Politbüro, erreichten.
Aufgaben und Befugnisse des Obersten Gerichts regelten "die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung" (92) und die eingangs beschriebenen Rechtsvorschriften. Als höchstes Organ der Rechtsprechung war es der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Mittels verschiedener Instrumentarien hatte es für die einheitliche Anwendung in der Rechtsprechung Sorge zu tragen, die Umsetzung bis zur untersten Ebene im Gerichtssystem zu kontrollieren und die durch wissenschaftliche Analysen gewonnenen Erkenntnisse für eine Qualitätssteigerung in der Rechtsprechung zu verallgemeinern.
Dem Plenum als Oberstem Organ oblag die zentrale Leitung der Rechtsprechung. Ihm gehörten der Präsident, die Vizepräsidenten, die Oberrichter und Richter des Obersten Gerichts, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Auf den vierteljährlichen Tagungen wurden jeweils in Abstimmung mit der Partei- und Staatsführung grundlegende Fragen der Rechtsprechung beraten und entschieden, in deren Ergebnis die für alle Gerichte verbindlichen Richtlinien beschlossen wurden. Darüber hinaus bestätigte es grundlegende Orientierungen zur Rechtsprechung und Berichte des Präsidiums, der Kollegien bzw. Senate, der Bezirksgerichtsdirektoren und Leiter der Militärobergerichte.
Zwischen den Tagungen des Plenums fungierte das Präsidium als kollektives Leitungsorgan, seine Mitglieder waren der Präsident, die Vizepräsidenten und die Oberrichter des Obersten Gerichts. Beschlüsse des ZK der SED auswertend, erließ es konform hierzu Beschlüsse zur Rechtsprechung der Gerichte, sofern diese Fragen nicht durch Richtlinien des Plenums behandelt wurden. Weiterhin verhandelte es in Kassationssachen (93), entschied über Fristverlängerungen in strafrechtlichen Kassationsverfahren (94), erstattete Rechtsgutachten auf Anforderung des Ministerrates und traf Entscheidungen bei divergierenden grundsätzlichen Rechtsauffassungen verschiedener Senate. Ferner zeichnete es verantwortlich für die Vor- und Nachbereitung der Plenartagungen, für die Beratung und Bestätigung der Berichte an Volkskammer und Bundesvorstand des FDGB sowie für die analytische Auswertung der Bearbeitung von Kassationsanregungen und Eingaben der Bürger. Neben Fragen zur Bestätigung der Geschäftsverteilung beschäftigte es sich auch mit der Planung und Organisierung der Tätigkeit des Obersten Gerichts (95). Zur Wahrnehmung operativer Kontrollaufgaben an Bezirks- und Kreisgerichten wurde die Inspektionsgruppe als Organ des Präsidiums eingesetzt. Die mittels der Inspektionseinsätze gewonnenen Informationen dienten neben der Vorbereitung von Richtlinien und Beschlüssen des Plenums und Präsidiums auch der ständigen Einschätzung des ideologischen und fachlichen Potentials der Gerichte (96). Bei der "...Entscheidung besonderer Einzelfragen..." (97) konnten somit sofort verwertbare Informationen auf der Grundlage kurzfristiger Einsätze gewonnen werden.
Das Spitzenamt in der Leitungshierarchie nahm der Präsident ein. Er übte seine Tätigkeit nach dem Prinzip der Einzelleitung aus, sofern die Zuständigkeit der Kollegialorgane nicht gegeben war. Neben seiner Verantwortung für die Umsetzung der Parteipolitik in Kaderfragen war er auch für die innere Struktur und Ordnung des Obersten Gerichts sowie für die Einhaltung von Sicherheit und Geheimnisschutz verantwortlich. Eigens zu diesem Zweck war er befugt, Weisungen, Ordnungen und Verfügungen zu erlassen. Darüber hinaus führte er zur Wahrnehmung seiner Leitungsaufgaben regelmäßig interne Leitungsbesprechungen durch, zu deren Teilnehmerkreisen die Vizepräsidenten, der Leiter der Grundsatzabteilung und der Sekretär der SED-Grundorganisation (98) zählten. Die in der Regel einmal wöchentlich durchgeführten Beratungen sollten der Erörterung von Fragen der inneren Führung, der Kader- und Verwaltungsangelegenheiten sowie zur Klärung von Fragen, die nicht den Kollegialorganen oblagen, dienen.
Eingebunden in die zentrale Ebene der Sicherheits- und Justizorgane der DDR nahm der Präsident an deren Zentralen Leitungsbesprechungen teil (99). Zusammen mit anderen zentralen Staatsorganen wurden Gemeinsame Anweisungen als Anleitungen für nachgeordnete Organe herausgegeben. So bedienten sich das Oberste Gericht und das Ministerium der Justiz mit der "Gemeinsamen Anweisung zur Gestaltung der Wochenmeldungen an das Ministerium der Justiz und an das Oberste Gericht vom 24.11.1977 " (100) eines Instrumentariums (101), mit dessen Hilfe möglichst zeitnah Informationen über wichtige politisch-ideologische und rechtliche Probleme (102) zu erhalten waren. Einen weiteren gemeinsamen übergreifenden Arbeitsschwerpunkt bildete die Verwirklichung zahlreicher Gesetzgebungsvorhaben unter der Federführung des Ministeriums der Justiz. Hier waren der Präsident bzw. seine Stellvertreter sowie verschiedene Richter in einschlägige Kommissionen eingebunden (103). Externe dienstlichen Kontakte pflegte der Präsident auch auf internationaler Ebene, er vertrat das Oberste Gericht im Ausland. Durch die Mitgliedschaft der DDR in der UNO war das Oberste Gericht neben der Beteiligung zur Ausarbeitung von UNO-Konventionen in die Überprüfung der für die DDR verbindlichen völkerrechtlichen Verträge involviert. Zu diesem Zweck überprüfte das Ministerium der Justiz hauptverantwortlich die Anwendung und Einhaltung der UNO-Konventionen in der DDR (104).
Die Wahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten, Richter und Schöffen des Arbeitsrechtssenats (105) erfolgte durch die Volkskammer auf Vorschlag des Staatsrates für die Dauer einer Wahlperiode gemäß der Kadernomenklatur des ZK der SED und der Kontrollnomenklatur der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des Sekretariats des ZK der SED (106).
Die dem Präsidenten nachgeordneten drei Vizepräsidenten nahmen gleichzeitig die Funktionen der Vorsitzenden der Kollegien (107) in Personalunion wahr. Zuständig für die Umsetzung der vom Plenum und Präsidium beschlossenen Dokumente zur Leitung der Rechtsprechung oblag den Vorsitzenden die Leitung, Organisation und Planung des jeweiligen Kollegiums und der Senate, die Koordinierung der Zusammenarbeit mit anderen Strukturteilen, die Durchführung wissenschaftlicher Beratungen sowie der externe Aufgabenbereich der intensiven Zusammenarbeit mit anderen zentralen staatlichen Organen und Einrichtungen, insbesondere den Justiz- und Sicherheitsorganen. Eingeschlossen war darin auch die Teilnahme an den regelmäßig durchgeführten Stellvertreterberatungen (108).
In seiner Eigenschaft als kollektives Organ (109) entschied das Kollegium im Hinblick auf konträre Auffassungen der Senate im Zusammenhang mit grundsätzlichen Rechtsfragen. Inhaltliche Vorbereitungen der Plenartagungen und Präsidiumssitzungen erfolgten auf der Grundlage von Vorlagen zu Entscheidungen, Standpunkten (110), Vorschlägen. Ergänzend zu dem Beratungsgremium der Kollegiumssitzungen nutzten die jeweiligen Senatsvorsitzenden die Vorsitzendenberatungen, um konkrete Rechtsprobleme zu erörtern und gegebenenfalls zu verallgemeinern. Dieses Procedere war gelegentlich im Zusammenhang mit der Auslegung von Rechtsfragen bei Ausübung der Rechtsprechung der Senate auf den ihnen zugeordneten Sachgebieten erforderlich (111).
Die unterste Ebene der fachlichen Organisationseinheiten bildeten die Senate. Zur Ausübung der erstinstanzlichen Rechtsprechung in Strafsachen sowie zur Entscheidung über Rechtsmittel, welche gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirks- und Militärobergerichte eingelegt wurden, verhandelten die Senate in der Besetzung mit einem Oberrichter und zwei Berufsrichtern (112). Mit der Zielsetzung, die Rechtsprechung in Übereinstimmung mit den Erfordernissen zum Schutz des Staates und seiner Bürger auszuüben (113), oblag den Senaten die strenge Anwendung der Leitungsdokumente des Obersten Gerichts sowie die straffe Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung auf bezirks- und kreisgerichtlicher Ebene. Darüber hinaus fungierten die Senate als Kassationsgericht. Der besondere prozessuale Rechtsbehelf der Kassation (114) wurde von ihnen gezielt als Methode der Leitung der Rechtsprechung genutzt (115). Innerhalb der Rechtsprechung der Senate des Kollegiums für Strafrecht nahm der 1. Strafsenat eine Sonderposition ein. Die vor diesem Senat verhandelten Straftatbestände der Staatsverbrechen und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung waren normativ im 2. und 8. Kapitel des Strafgesetzbuches der DDR geregelt. Vorgenannte rechtlichen Regelungen manifestierten das politische Strafrecht der DDR mit der Zielsetzung, sowohl die politische als auch die ökonomische Macht des Staates zu sichern und zu erhalten (116). Im Gegensatz zu den vor den Strafsenaten 2 bis 5 verhandelten sogenannten kriminellen Delikten war das MfS das zuständige Untersuchungsorgan bei politisch motivierten Straftaten. Der im Ergebnis der Ermittlungen des MfS erstellte Schlussbericht wurde "...in jahrzehntelanger Tradition...Gegenstand der Anklageschrift" (117) des Staatsanwaltes. Mit der Verabschiedung des Strafgesetzbuches der DDR 1968 verlagerte das Oberste Gericht die politische Rechtsprechung zunehmend auf die unteren Instanzen. Wie in den anderen Rechtsgebieten vereinheitlichte es die Rechtsprechung auch in politischen Strafsachen durch Richtlinien des Plenums, Präsidiumsbeschlüsse, Standpunkte, Anleitungsschreiben und Tagungen.
Demselben Zweck dienten auch die Übersendung von Urteilsabschriften der Bezirks- und Kreisgerichte an das Oberste Gericht, die Durchführung von Fachrichtertagungen (118) sowie die Auswertung der operativen Einsätze der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts. Darüber hinaus waren einzelne Senate in verschiedene Konsultativräte eingebunden, deren Aufgabe vor allem in der Erörterung grundsätzlicher Rechtsprobleme aktueller Art bestand (119). Je nach Themenstellung setzten sich die Teilnehmer aus Vertretern verschiedener Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten, Justiz- und Sicherheitsorganen sowie verschiedener Ministerien zusammen. Die Zielstellung der Vereinheitlichung der Rechtsprechung verpflichtete die Senate, zusätzlich zu den in Eigenregie erarbeiteten Leitungsdokumenten die gesamte Rechtsprechung des Obersten Gerichts auf den einzelnen Rechtsgebieten, auch durch verallgemeinerte Erkenntnisse aus der Rechtsprechung, in Form eines Rechtssatzes (120) in der zentralen Rechtssatzkartei des Obersten Gerichts zu dokumentieren (121).
Seit Beginn der 60er Jahre (122) veröffentlichte das Oberste Gericht seine Rechtsprechung in der gedruckten "Entscheidungssammlung des Obersten Gerichts der DDR", herausgegeben vom Staatsverlag der DDR. In den jährlich publizierten Ausgaben erschienen neben Entscheidungen zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches der DDR auch Richtlinien des Plenums und Präsidiumsbeschlüsse. 1977 erfolgte die Einstellung der Informationsreihe.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1972 gaben das Ministerium der Justiz und das Oberste Gericht gemeinsam eine Serie unter der Bezeichnung "Dokumente und Informationen" heraus (123). Folgende Leitungsdokumente waren zum Abdruck vorgesehen:
Ausgerichtet an der grundsätzlichen Orientierung der SED, die Qualität und Effektivität der zentralen staatlichen Leitung zu erhöhen, begann das Oberste Gericht 1977 anknüpfend an die "Entscheidungssammlung des Obersten Gerichts eine eigene Informationsreihe unter der Bezeichnung "Informationen des Obersten Gerichts der DDR" (OGI) herauszugeben (124). Die zum Abdruck gekommenen Urteile, Richtlinien des Plenums und Präsidiumsbeschlüsse erstreckten sich nunmehr auch auf andere Rechtsgebiete, insbesondere die des Zivilrechts (125).
1981 wurde auf Initiative des Ministeriums der Justiz die gemeinsame Informationsreihe beider Organe auf Grund mangelnder Beteiligung seitens des Obersten Gerichts eingestellt (126).
Eine Schlüsselposition in der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation des Obersten Gerichts hatte die 1986 gebildete Zentrale Grundsatzabteilung (127) inne . Dem Präsidenten direkt unterstellt und in dessen Auftrag handelnd koordinierte sie insbesondere Fragen der Planung und Leitung sowie Fragen der Analyse und Verallgemeinerung der dem Obersten Gericht bei der Leitung der Rechtsprechung übertragenen Aufgaben. Der in der Grundsatzabteilung bestehende Senat urteilte als 6. Strafsenat in
- Verfahren über die Festsetzung der Höhe einer Entschädigung gemäß §§ 369 ff. Strafprozessordnung
- Beschlusssachen zur Feststellung der rechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme eines Verurteilten zum Vollzug der Freiheitsstrafe in der DDR gemäß § 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 1979
Ebenso lag in seiner Zuständigkeit die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorschlägen über die Übergabe zu Freiheitsstrafen verurteilter Personen an deren Heimatstaat auf der Grundlage der Konvention vom 19. Mai 1978 (128). Analog der Struktur der Grundsatzabteilung gestalteten sich Aufgaben und Arbeitsweise der Unterabteilungen wie folgt:
Die Unterabteilung für Angelegenheiten des Plenum, des Protokolls und der Öffentlichkeitsarbeit zeichnete verantwortlich für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Plenartagungen und Präsidiumssitzungen sowie für die Protokollführung bei Präsidiumssitzungen. Neben der Erstellung und Dokumentation von Leitungsdokumenten der vorgenannten Gremien koordinierte sie die Öffentlichkeitsarbeit und wertete Gerichtsberichte aus.
Der Hauptarbeitsschwerpunkt der Unterabteilung Information und Dokumentation lag in der Führung der Rechtssatzdokumentation/Entscheidungssammlung und der damit verbundene internen und externen Bereitstellung von Dokumenten und Entscheidungen. Parallel hierzu erstellte sie thematische Dokumentationen (129).
Der Verantwortungsbereich der Erfassung und Veranlassung der weiteren Bearbeitung von am Obersten Gericht eingehenden Kassationsanregungen, Eingaben und sonstigen Zuschriften oblag der Unterabteilung Zentrale Schriftguterfassung. Hinzu kamen die Organisation der einheitlichen Führung und des Nachweises des dienstlichen Schriftgutes in Anwendung des Generalaktenplanes, die damit einhergehende Archivierung des dienstlichen Schriftgutes auf der Grundlage des Schriftgutbewertungsverzeichnisses sowie letztlich die Anleitung und Kontrolle der verschiedenen Organisationseinheiten des Obersten Gerichts bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet des Archivwesens.
Organigramme
Anmerkungen:
(1) Siehe Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik (GBl.) 1949. Nr. 1. S.4 ff.
(2) Siehe GBl. 1949. Nr. 16. S. 111 ff.
(3) Ausgenommen von der Zuständigkeit des Obersten Gerichts war das Gerichtswesen der Hauptstadt Berlin. Aufbauend auf den am 24.09.1945 von den Besatzungsmächten bestätigten und nicht veröffentlichten Organisationsplan für das Gerichtswesen in Berlin existierten 1949 drei Instanzen: Amtsgericht, Landgericht und Kammergericht von Groß-Berlin. Letzteres bezeichnete die Ostberliner Verordnung über die Verfassung der Gerichte vom 21.11.1952 auch als Oberstes Gericht von Groß-Berlin. Die 1952 im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform umbenannten gerichtlichen Instanzen Stadtbezirksgericht, Stadtgericht und Kammergericht bestanden bis zum 27. November 1959. Mit der Ausdehnung des Gesetzes über die Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen und die Änderung der Gerichtsverfassung auf das Berliner Gerichtswesen hatte das Kammergericht im November 1959 aufgehört zu existieren. Rechtsmittelinstanz gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Stadtgerichts war fortan das Oberste Gericht. Ausführlich hierzu: Dr. Günther Wieland. DDR-Justiz und NS-Verbrechen. München 2002. S. 64 ff.
(4) Siehe BArch, DP 2 / 2308. Auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 9. Mai 1974 sollte der Sitz des Obersten Gerichts im 1. Halbjahr 1976 in das ehemalige Reichsgerichtsgebäude nach Leipzig verlegt werden. Dieses Vorhaben scheiterte unter anderem an nicht realisierten Rekonstruktionsmaßnahmen mit hohem Investitionsvolumen. Daraufhin zog das Oberste Gericht 1975 in die Berliner Littenstrasse um.
(5) Im Mai, September und Oktober 1947 verabschiedeten die Landtage in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg und Thüringen auf Anweisung der SMAD Kassationsgesetze. Diese mussten sich auf Wunsch und Drängen der SMAD grundsätzlich an der strafprozessualen Praxis in der Sowjetunion orientieren. Siehe Hermann Wentker. Justiz in der SBZ/DDR 1945 - 1953. Transformationen und Rolle ihrer zentralen Institutionen. Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte. Herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte. Bd. 51. München 2000. S. 183 ff.
(6) Siehe Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther. Strafverfahrensrecht-Lehrbuch. Herausgegeben von der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin. Berlin 1977. S. 52.
(7) Siehe ebenda S. 53 ff.
(8) GBl. 1952. Nr. 141. S. 983 ff.
(9) GBl. 1952. Nr. 142. S. 995 ff.
(10) Analog der mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in der DDR vom 23. Juli 1953 eingeführten Neugliederung der Verwaltungsstruktur in 14 Bezirke und 221 Kreise wurde mit dem Gerichtsverfassungsgesetz die Neugestaltung der Gerichtsbezirke vorgenommen. Ausführlich in: Wentker, Justiz in der SBZ/DDR, S. 544 ff.
(11) Das Rechtsmittel der Revision, vorgesehen im Rechtsmittelsystem der alten Strafprozessordnung , welches für einen Teil der Verfahren drei Instanzen vorsah, wurde abgeschafft. Siehe auch Buchholz, Herrmann, Luther, S. 57 ff.
(12) Siehe Gerhard Köbler, Heidrun Pohl. Deutsch-Deutsches Rechtswörterbuch. München 1991 S. 276 ff.
(13) Siehe auch Günter Sarge, Jörg Arnold, Ursula Fieber, Wolfgang Rieger. Das Oberste Gericht der DDR - Rechtsprechung im Dienste des Volkes. Berlin 1989. S. 29.
(14) Siehe BArch, DP 2/ 788. Bericht über die Tätigkeit des Obersten Gerichts 1949 - 1952 von Hilde Benjamin.
(15) Siehe Hubert Rottleuthner. Das Havemann-Verfahren: Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) und die Gutachten der Sachverständigen H. Roggemann und H. Rottleuthner. Baden-Baden 1999. S. 40 ff.
(16) Siehe GBl. 1961. Teil I Nr. 2. S. 3 ff.
(17) ebenda.
(18) GBl. 1962. Teil I Nr. 4. S. 53 ff.
(19) Siehe auch Buchholz, Herrmann, Luther, S. 64.
(20) GBl. 1963. Teil I Nr. 3. S. 21 ff.
(21) Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1952 wurde das Präsidium am Obersten Gericht abgeschafft. Es hatte bis zu diesem Zeitpunkt vor allem die innere Geschäftsverteilung zu regeln. Siehe Sarge, Arnold, Fieber, Riegler, Das Oberste Gericht der DDR, S. 31.
(22) Die Bildung des Kollegiums für Militärstrafsachen war das Ergebnis des Erlasses des Staatsrates der DDR über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. April 1963 GBl. 1963. Teil I Nr. 4. S. 71 ff. § 6 regelte die Stellung der bei den Gerichten für Militärstrafsachen tätigen Militärpersonen. Für sie galten die militärischen Bestimmungen des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Demzufolge nahm das Kollegium für Militärstrafsachen durch seine doppelte Unterstellung eine Sonderstellung am Obersten Gericht ein.
(23) ebenda S. 45 ff.
(24) GBl. 1974. Teil I Nr. 48. S. 457 ff. Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - Gerichtsverfassungsgesetz - vom 2. Oktober 1974.
(25) Siehe Rudi Beckert. Die erste und letzte Instanz. Goldbach 1995. S. 52 ff. Rudi Beckert übte in der DDR den Beruf eines Richters aus. Seit Beginn der 70er Jahre war er bis zur Auflösung des Obersten Gerichts dort in verschiedenen Funktionen tätig, so z. B. 1971 in der Inspektionsgruppe, 1975 als Richter am 2. Strafsenat. In seiner Publikation verweist er auf heftige mündliche Kritik seitens des Politbüros des ZK der SED hinsichtlich formalistischer und perfektionistischer Tendenzen am Obersten Gericht, auf die Macht der Administration und die Vernachlässigung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit. Die Position des Obersten Gerichts sollte durch "Verkleinerung" mittels Stellenabbau geschwächt werden.
(26) GBl. 1988. Teil I Nr. 31. S. 302 ff.
(27) Siehe Johannes Raschka. Justizpolitik im SED-Staat. Schriftenreihe des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung. Herausgegeben von Klaus-Dietmar Henke und Clemens Vollnhals. Köln, Weimar, Wien 2000. S. 251 ff.
(28) Ausführlich hierzu: ebenda.
(29) GBl. 1988. Teil I Nr. 28. S. 327 ff.
(30) Siehe Joachim Hoeck. Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz in der DDR. Schriften zur Rechtsgeschichte, Heft 103. Berlin 2003. S. 440 ff.
(31) Siehe ebenda S. 421 ff.
(32) Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung, des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten, des Strafregistergesetzes, des Strafvollzugsgesetzes und des Passgesetzes vom 28.06.1990 in: GBl. 1990. Teil I Nr. 39. S. 515 ff.
(33) Siehe auch Köbler/Pohl. Deutsch-Deutsches Rechtswörterbuch. S. 276 f.
(34) ausführlich bei Wentker, Justiz in der SBZ/DDR 1945 - 1953, S. 439 ff.
(35) Siehe BArch, DP 2 / 809, Bericht des Präsidenten über die Tätigkeit des Obersten Gerichts der DDR von seiner Gründung bis zum 31. März 1950.
(36) Siehe Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung-Oberkommandierenden der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland Nr. 201: Richtlinien zur Anwendung der Direktiven Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats über die Entnazifizierung vom 16. August 1947. In: Handbuch zum Befehl Nr. 201 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberkommandierenden der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland vom 16. August 1947. Hrsg.: Landesregierung Sachsen.- Ministerium des Innern.- Polizeiabteilung. Dresden 1947. S. 1ff.
(37) Siehe BArch, DP 2 / 809.
(38) Siehe ebenda, DP 2 / 834.
(39) Siehe ausführlich bei Wentker, Justiz in der SBZ/DDR 1945 - 1953, S. 443 ff.
(40) Siehe BArch, DP 2 / 834.
(41) Siehe ebenda. Die Funktion des Vizepräsidenten wurde im Juli 1953 mit der Übernahme des Amtes des Justizministers der DDR durch Hilde Benjamin neu besetzt. Als kommissarischer Vizepräsident fungierte Walter Ziegler.
(42) Siehe BArch, DC 1 / 5001. Strukturveränderungen beim Obersten Gericht der DDR.
(43) Siehe ebenda, DP 2 / 834.
(44) Ebenda.
(45) Hinweise zur Aufschlüsselung der Sachgebietseinteilung ließen sich erstmals für das Jahr 1958 ermitteln. Siehe ebenda, DP 2 / 2826: Sachgebiet I/1: Staatsverbrechen, Waffensachen, Passgesetz, Widerstandsdelikte etc. Sachgebiet II/2: Wirtschaftsverbrechen, Handelsschutzsachen, unerlaubte Ein- und Ausfuhr von DM der DN. Sachgebiet II/3: alle übrigen Strafsachen einschließlich Volkseigentum- und Verkehrssachen.
(46) Siehe ebenda. Der genaue Zeitpunkt der Einführung dieser Strukturveränderung ließ sich nicht ermitteln.
(47) Siehe ebenda. Arbeitsanweisung für die Geschäftsstelle des Gruppenleiters in Strafsachen vom 23.12.1958 und Arbeitsanweisung für die Geschäftsstelle des Gruppenleiters in Zivilsachen vom 24.12.1958.
(48) Siehe ebenda, DP 2 / 834.
(49) Siehe ebenda, DP 2 / 924. Am 22. Oktober 1965 erfolgte eine Untergliederung in die Strafsenate 1a und 1b. Die Sachgebietszuständigkeit blieb bei beiden gleich, der Unterschied lag lediglich in der territorialen Zuständigkeit: 1a Strafsenat - Bezirke Berlin, Frankfurt, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Cottbus, Potsdam 1b Strafsenat - Bezirke Halle, Leipzig, Magdeburg, Dresden, Erfurt, Gera, Suhl, Karl-Marx-Stadt
(50) Siehe ebenda, DP 2 / 1403.
(51) Siehe ebenda.
(52) Siehe ebenda, DP 2 / 1239.
(53) Siehe ebenda, DP 2 / 1535. Das Referat Öffentlichkeitsarbeit wurde per Verfügung des Präsidenten bereits zum 1.10.73 aus der Abteilung ausgegliedert und als Pressereferat des Obersten Gerichts in das Sekretariat des Präsidenten übernommen.
(54) Siehe ebenda, DP 2 / 1456, 1457.
(55) Siehe Sarge, Arnold, Fieber, Rieger, Das Oberste Gericht der DDR, S. 33. Die Kassationsantragsabteilungen bestanden bis 1977.
(56) Siehe BArch, DP 2 / 1594.
(57) Siehe ebenda.
(58) Die Stellenbesetzung bezieht sich auf eine Verfügung des Präsidenten über vom 29. November 1971. Siehe ebenda, DP 2 / 1541. Für das Militärkollegium konnte keine adäquate Verfügung für das Jahr 1974 ermittelt werden.
(59) Siehe ebenda, DP 2 / 2306.
(60) Siehe Sarge, Arnold, Fieber, Rieger, Das Oberste Gericht der DDR, S. 41 sowie Beckert, Die erste und letzte Instanz, S. 48 ff. Die Funktion des 1. Vizepräsidenten als ständiger Vertreter des Präsidenten war ein Novum. Beckert schreibt, dass Sarge spätestens von diesem Zeitpunkt an als künftiger Präsident galt.
(61) Siehe BArch, DP 2 / 1789.
(62) Siehe ebenda, DP 2 / 2391.
(63) Siehe ebenda, DP 2 / 3049.
(64) Siehe ausführlich bei Raschka, Justizpolitik im SED-Staat, S. 127 ff.
(65) Die Bezeichnung lautete im Regelfall Abteilung I bzw. Sektor I.
(66) Siehe Raschka, Justizpolitik im SED-Staat, S. 135.
(67) Siehe ebenda, S. 140.
(68) Siehe BArch, DP 2 / 2652.
(69) Siehe Sarge, Arnold, Fieber, Rieger, Das Oberste Gericht der DDR, S. 41. Siehe auch Rudi Beckert, Die erste und letzte Instanz, S. 49. Beckert, 1986 bis 1990 Leiter der Grundsatzabteilung, verweist in seiner Publikation auf ständige strukturelle und organisatorische Veränderungen, die nie zu einer inneren Konsolidierung des Obersten Gerichts geführt haben.
(70) Siehe BArch, DP 2 / 2652 Vorläufige Arbeitsanweisung des Präsidenten Nr. 3/86 über Aufgaben, Struktur, Arbeitsweise der Grundsatzabteilung vom 1. August 1986.
(71) Beckerts Vorsitz im Entschädigungssenat endete am 3.01.1988. Ab dem Folgetag hatte der Leiter der Kontrollgruppe, Oberrichter Pfeil, diese Funktion inne. Siehe ebenda, DP 2 / 2652. Verfügung des Präsidenten über den Einsatz der Mitglieder der Kontrollgruppe vom 14. Dezember 1987.
(72) Als solcher wurde der 6. Strafsenat, zuständig für Entschädigungsangelegenheiten, bezeichnet.
(73) Siehe BArch, DP 2 / 2652. Vorläufige Arbeitsanweisung des Präsidenten über die Bildung und Aufgaben der Kontrollgruppe vom 15. Juli 1986.
(74) Siehe ebenda. Verfügung des Präsidenten über den Einsatz der Mitglieder der Kontrollgruppe vom 14.12.1987. Danach wurde Oberrichter Pfeil ab dem 4.1.1988 mit dem Vorsitz im Entschädigungssenat betraut.
(75) Siehe ebenda.
(76) Siehe ebenda, DP 2 / 2054 Schreiben Sarge an Krenz vom 03.06.87.
(77) Siehe auch Fußnote 26.
(78) Siehe auch Fußnoten 29, 30, 31.
(79) Siehe BArch, DP 2 / 2445. Vorlage des Präsidenten für das Präsidium vom 12.12.1989 über die zeitweise Umstrukturierung des Obersten Gerichts.
(80) Siehe ebenda, DP 2 / 2652. Verfügung des Präsidenten vom 28. Dezember 1989 über die Aufhebung von Dokumenten zum 1.1.1990.
(81) Siehe ebenda. Verfügung des Präsidenten vom 9.Januar 1990 über das Traditionszimmer.
(82) Siehe ebenda, DP 2 / 2688.
(83) Siehe ebenda, DP 2 / 3026 Der Stellenplan von 1990 belegt, dass H. Fischer und G. Nüchter in die Unterabteilung Plenum, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt wurden.
(84) Siehe ebenda, DP 2 / 2688.
(85) DP 2 / 2688. Vermerk des Präsidenten Sarge für den nachfolgenden Präsidenten zu den Fragen der Abteilung I vom 30.01.1990, Sarges letztem Arbeitstag.
(86) Siehe Beckert, Die erste und letzte Instanz, S. 49.
(87) Siehe ebenda. Die aufgeführten Personalveränderungen sind ausschließlich der Literatur entnommen, ein Nachweis in den Akten des Obersten Gerichts ließ sich nicht ermitteln.
(88) Gbl. 1990. Teil I Nr. 64. S. 1627 ff.
(89) Siehe Raschka, Justizpolitik im SED-Staat, S. 13 ff.
(90) Siehe ausführlich ebenda, S. 14.
(91) Siehe ebenda, S. 26. Fußnote 2.
(92) Siehe BArch, DP 2 / 2491. Präsidiumsbeschluss vom 11. Mai 1988 - Die vorläufige Arbeitsordnung des Obersten Gerichts der DDR.
(93) Buchholz, Herrmann, Luther, Strafverfahrensrecht - Lehrbuch, S. 471. Kassationsgerichte am Obersten Gericht waren das Präsidium und die Senate. Das Präsidium verhandelte und entschied gemäß § 40 Abs. (3) GVG in der Besetzung mit dem Präsidenten bzw. dessen Stellvertreter als Vorsitzenden und vier vom Präsidenten zu bestimmenden Präsidiumsmitgliedern.
(94) Sarge, Arnold, Fieber, Rieger, Das Oberste Gericht der DDR, S. 37. "Das Präsidium entscheidet über die Zulässigkeit der Kassation eines Strafurteils zugunsten eines Verurteilten, wenn die Kassationsfrist von einem Jahr seit Eintritt der Rechtskraft eines Urteils verstrichen ist."
(95) Siehe auch BArch, DP 2 / 1239. Beschluss des Präsidiums über die Geschäftsordnung des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 27. Oktober 1965 und ebenda, DP 2 / 3025. Beschluss des Präsidiums über die Geschäftsordnung des Präsidiums vom 27.10.1975.
(96) Siehe ebenda, DP 2 / 2977. Zu den Aufgaben und der Arbeitsweise der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts vom 13.07.1973.
(97) Ebenda.
(98) Siehe ebenda, DP 2 / 2391. Vorläufige Arbeitsanweisung des Präsidenten Nr. 1/86 über die Arbeitsweise der Leitung des Obersten Gerichts.
(99) Siehe ebenda, DP 2 / 1517. Schriftwechsel H. Benjamins mit H. Toeplitz vom Juni 1961. Beide betonten die Notwendigkeit der planmäßigen Zusammenarbeit der Zentralen Justizorgane zur Erhöhung des Niveaus der Leitungstätigkeit. Erklärte gemeinsame Zielstellung war die "Weiterentwicklung der Anleitung der Rechtsprechung und der Zusammenarbeit des Obersten Gerichts und des Justizministeriums auf diesem Gebiet". Bis zur Umsetzung der geforderten Zentralen Leitungsbesprechung sollten aber noch 3 Jahre vergehen, die erste fand am 14.04.1961 statt. Siehe ebenda, DP 2 / 2986. Vermerke und Niederschriften des Präsidenten über die Zentralen Leitungsbesprechungen. Die Teilnehmer - Generalstaatsanwalt Streit, Minister des Innern Dickel, Staatssekretär des Ministeriums des Innern Grünstein, Minister für Staatssicherheit Mielke, stellvertretender Justizminister Ranke, Sekretär des FDGB Kirchner, Präsident Toeplitz und Vizepräsident Ziegler des Obersten Gerichts - kamen überein, dass regelmäßige Zusammenkünfte in monatlichem Rhythmus beibehalten werden sollten.
(100) Siehe ebenda, DP 2 / 1700.
(101) Siehe ebenda, DP 2 / 1329. Anweisung des Vizepräsidenten Nr. 2/ 63 zur Bedeutung und Gestaltung der Wochenmeldungen der Bezirke.
(102) Siehe ebenda, DP 2 / 1700.
(103) Siehe ebenda, DP 2 / 1500. Toeplitz wird 1959 Mitglied der Grundkommission zur Erarbeitung eines Zivilgesetzbuches.
(104) Siehe ebenda, DP 2 / 2451. Als Mitglied in der Arbeitsgruppe des Ministeriums der Justiz zur Überprüfung der für die DDR verbindlichen völkerrechtlichen Verträge verwies das Oberste Gericht darauf, dass gemäß der UNO-Konvention über zivile und politische Rechte vom 16.12.1966 eine Rechtsmittelinstanz für erstinstanzliche Entscheidungen des Obersten Gerichts geschaffen werden müsse.
(105) Siehe auch Fußnote 109.
(106) Siehe Raschka, Justizpolitik im SED-Staat, S. 29 - 30.
(107) Am Obersten Gericht bestanden drei Kollegien: Kollegium für Strafrecht, Kollegium für Zivil- , Familien- , und Arbeitsrecht, Kollegium für Militärstrafsachen, auch Militärkollegium genannt. Siehe auch BArch, DP 2 / 2491. Vorläufige Arbeitsordnung 1988.
(108) Auf der Ebene der Stellvertreter der zentralen Justiz- und Sicherheitsorgane wurden bereits vor 1961 regelmäßige Besprechungen über operative Fragen, die sogenannten Sicherheitsbesprechungen, durchgeführt. Später firmierte dieses Beratungsgremium unter der Bezeichnung Stellvertreterberatung. Siehe ebenda, DP 2 / 1517. Schriftwechsel Benjamin - Toeplitz vom Juni 1961.
(109) Neben dem Vizepräsidenten waren die Senatsvorsitzenden Mitglieder des Kollegiums.
(110) Auf ihren Rechtsgebieten erarbeiteten die Kollegien verbindliche Leitungsdokumente zur Anleitung der Gerichte unter der Bezeichnung "Standpunkte".
(111) Siehe auch Jörg Arnold. Die Normalität des Strafrechts in der DDR. Bd. 2. Die gerichtliche Überprüfung von Geständnis und Geständniswiderruf im Strafverfahren. Erschienen in der Reihe Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Edition iuscrim. Freiburg im Breisgau, 1996. S. 326.
(112) Eine Ausnahme bildete der Senat für Arbeitsrecht. Dieser war mit einem Oberrichter, einem Richter und drei Schöffen besetzt. Die Laienrichter repräsentierten alle Zweige und Bereiche der Volkswirtschaft und der beruflichen Tätigkeiten und sollten mit Ihrem Erfahrungsschatz die Arbeitsrechtsprechung bereichern. Siehe auch Sarge, Arnold, Fieber, Rieger, Das Oberste Gericht der DDR, S. 40 ff.
(113) Siehe BArch, DP 2 / 2491 Vorläufige Arbeitsordnung des Obersten Gerichts vom 11. Mai 1988.
(114) Siehe ebenda, DP 2 / 1331 Gemeinsame Anweisung 6/63 des Generalstaatsanwaltes und des Präsidenten des Obersten Gerichts über die Kassationstätigkeit vom 4. Juli 1963.
(115) Buchholz, Herrmann, Luther, Strafverfahrensrecht - Lehrbuch, S 464 ff.
(116) Siehe Jörg Arnold. Die Normalität des Strafrechts in der DDR. Bd. 1. Gesammelte Beiträge und Dokumente. Erschienen in der Reihe "Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht". Edition iuscrim. Freiburg im Breisgau, 1995. S. 64 ff. : Zum Begriff des politischen Strafrechts.
(117) Ebenda S. 72.
(118) Fachrichtertagungen fanden im Regelfall am Obersten Gericht statt. Initiiert durch den jeweiligen Senatsvorsitzenden, richtete sich die Thematik nach den Vorgaben der Arbeitspläne des Obersten Gerichts. Zum Teilnehmerkreis gehörten vor allem Richter der Bezirksgerichte. Darüber hinaus konnten als Gäste Mitarbeiter anderer zentralstaatlicher Organe geladen werden.
(119) Beispiel: Konsultativrat zum neuen Strafrecht 1968. Siehe BArch, DP 2 / 914; Konsultativrat des 1. Zivilsenats zum Familienrecht. Siehe ebenda DP 2 / 1447.
(120) Siehe Jörg Arnold. Die Normalität des Strafrechts in der DDR, Bd. 2, S. 325 (Fußnote 1: Als Rechtssätze bezeichnet wurden "die verallgemeinerungsfähigen Hauptaussagen wichtiger Einzelentscheidungen des OG" die zur Veröffentlichung kamen.); K. Wünsche zur Frage der Verbindlichkeit von Rechtssätzen. in: Autorenkollektiv (Hrsg.), Grundlagen der Rechtspflege Lehrbuch, Berlin 1983. S. 102.
(121) Siehe BArch, DP 2 / 1143 Schriftwechsel Straßberg - Vizepräsident Reinwarth vom September 1966: Vorschläge zu Aufgaben und Struktur der neu zu schaffenden Dokumentationsabteilung. Rechtssätze wurden nach Rechtsgebieten untergliedert, innerhalb der Rechtsgebiete erfolgte eine Aufschlüsselung nach Grundsatzfragen, komplexen Rechtsfragen und Fragen der gesellschaftlichen Effektivität der Entscheidungen sowie wichtigen Einzelfragen. Zur Dokumentationswürdigkeit von Rechtssätzen siehe DP 2 / 1166 Gemeinsame Anweisung des Präsidenten des Obersten Gerichts und des Justizministers vom 22.12.1966 zur Information und Dokumentation.
(122) Die Veröffentlichung des 1. Bandes erfolgte vermutlich 1961. Nach Rudi Beckert. Die erste und letzte Instanz. S. 57 veröffentlichte das Oberste Gericht seit 1951 Entscheidungsbände.
(123) Siehe BArch, DP 2 / 1155.
(124) Siehe ebenda, DP 2 / 2479. Einschätzung der Veröffentlichungspraxis der "Informationen des Obersten Gerichts der DDR", Vorlage vom 20.10.1987. In einer Auflage von zunächst 2500 Exemplaren wurden pro Jahr 6 Hefte publiziert, 1987 lag die Auflagenhöhe bei 4100 Exemplaren.
(125) Siehe Arnold, Die Normalität des Strafrechts der DDR, Bd. 1, S. 41.
(126) Siehe ebenda, DP 2 / 1894.
(127) Siehe ebenda, DP 2 / 2391 Vorläufige Arbeitsanweisung des Präsidenten Nr. 3/86 über die Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise der Grundsatzabteilung des Obersten Gerichts vom 1. August 1986
(128) Siehe ebenda, DP 2 / 2031 Zu den Aufgaben und zur Arbeitsweise der Grundsatzabteilung vom 24. Juli 1987
(129) Siehe ebenda, DP 2 / 895 ff. Bandserie "Organisation, Arbeitsweise, Rechtsprechung der Gerichte und anderer Rechtspflegeorgane in den Bezirken.- Vorlagen, Berichte, Analysen, Sitzungsprotokolle".
Bestandsgeschichte
Unstrittig trug die Judikatur des Obersten Gerichts zur Realisierung des Alleinherrschaftsanspruches der SED bei. Als Ingredienz der Zentralen Rechtsprechungs- und Sicherheitsorgane der DDR lag die Intention der erst- und letztinstanzlich geführten strafrechtlichen Verfahren vor allem in der Unterdrückung und Ausmerzung nonkonformen Gedankengutes. Die enge Verbindung des Obersten Gerichts zum Ministerium für Staatssicherheit zeigte sich nicht nur in der Vorbereitung der vor dem 1. Strafsenat geführten Verfahren. Letztlich zeichnete das MfS auch für die Archivierung einschlägiger Gerichtsunterlagen verantwortlich (130). Alle weiteren Akten zivil- und strafrechtlicher Kassations- und Rechtsmittelverfahren verwahrten hingegen zunächst die Geschäftsstellen der Senate. Erste Überlegungen zur Einrichtung eines Verwaltungsarchivs stellte der Präsident auf Grund der Anordnung der Errichtung von Verwaltungsarchiven vom 26.02.1951(131) an (132). Die fachliche Weisungsbefugnis gegenüber den in zentralstaatlichen Verwaltungen einzurichtenden Archiven lag beim Ministerium des Innern, Hauptabteilung Archivwesen und dem Deutschen Zentralarchiv (DZA). Jedoch vertrat das Ministerium des Innern gegenüber dem Präsidenten im April 1951 die Auffassung, dass die Errichtung eines Verwaltungsarchivs nicht erforderlich sei, da alle wesentlichen Vorgänge beim Obersten Gericht in den Gerichtsakten festgehalten würden und somit die Gefahr der vorzeitigen Vernichtung nicht bestünde (133). Der genaue Zeitpunkt der Einrichtung eines Verwaltungsarchivs lässt sich nicht mehr nachzeichnen. Erste Kontakte des DZA mit dem Verwaltungsarchiv des Obersten Gerichts sind für das Jahr 1959 dokumentarisch belegt (134). In den Folgejahren praktizierte das DZA Anleitungs- und Kontrollbesuche, deren Nachhaltigkeit sich auf Grund mehrjähriger Abstände erst gegen Ende der 60er Jahre bemerkbar machte. Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung der für den laufenden Geschäftsverkehr des Obersten Gerichts nicht mehr benötigten Akten oblag bis zu diesem Zeitpunkt den Senaten in Eigenregie. Die Anleitung der aktenführenden Stellen durch das Verwaltungsarchiv war auf Grund der permanenten Besetzung des Verwaltungsarchivs mit einer nicht archivisch ausgebildeten Hilfskraft praktisch unmöglich. Zielgerichtete Impulse für eine planmäßige Archivarbeit erfuhr das Verwaltungsarchiv mit den verstärkten Anleitungsbemühungen des DZA (135). Diese konnten sogenannte "Schwarzkassationen" (136) nicht gänzlich verhindern (137), gaben jedoch den Anstoß zur Vorbereitung der 1972 in Kraft getretenen Archivordnung des Verwaltungsarchivs und des zeitgleich erarbeiteten Schriftgutkatalogs (138). Aufbauend auf den Generalaktenplan des Obersten Gerichts vom 1. April 1968 (139) stand dem Verwaltungsarchivar erstmalig ein Instrumentarium zur Verfügung, welches detaillierte Informationen zur Aufbewahrung und Aussonderung des dienstlichen Schriftgutes beinhaltete. Die bisherigen Regelungen zur ständigen Aufbewahrung der Originale der in Rechtsmittel- oder Kassationsverfahren ergangenen Entscheidungen wurden beibehalten. Hingegen lag die Aufbewahrungsfrist parallel geführter Vorgänge zu den Verfahren lediglich bei 5 Jahren. Dokumentierte Entscheidungsfindungen der Senate waren somit nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unwiederbringlich verloren. Ein ähnliches Procedere galt für das Schriftgut der Kassationsantragsabteilungen - die Aufbewahrungsfrist endete nach 3 bzw. 5 Jahren. Infolgedessen veranlasste das Verwaltungsarchiv 1973 die Kassation des gesamten Schríftgutes der Kassationsantragsabteilungen aus den Jahren 1952 - 1965 (140). Ab Mitte der 70er Jahre verursachte der nunmehr mengenmäßig anschwellende Aktenbestand akute Platzprobleme im Verwaltungsarchiv. In seiner Weisung vom 30. Juni 1978 veranlasste der 1. Vizepräsident die Bereinigung der Verfahrensunterlagen bis zum Entstehungsjahr 1972 (141) mit der Orientierung der nachfolgenden Abgabe an das Zentrale Staatsarchiv in Potsdam. Die erforderliche Übergabe-/Übernahmevereinbarung unterzeichneten der 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts und der Direktor des Zentralen Staatsarchivs am 09. April 1980. Die Abgabe der ca. 26,5 lfm Verfahrensakten erfolgte in 3 Etappen und zog sich über die Jahre 1982 bis 1987 hin (142). Hingegen bildete die Grundlage für eine Abgabe der Verfahrensunterlagen des 1. Strafsenates aus den Jahren 1951 - 1980 an das Ministerium für Staatssicherheit die zwischen dem Obersten Gericht und dem MfS unterzeichnete Übergabe-/Übernahmevereinbarung vom 2. Oktober 1981(143). Als Folge struktureller Änderungen nach der Neuwahl des Obersten Gerichts 1986 initiierte der Leiter der Grundsatzabteilung die Überarbeitung des Schriftgutbewertungsverzeichnisses und des Aktenplans. Schließlich gelang es dem Zentralen Staatsarchiv, Modifikationen im Zusammenhang mit Bewertungsentscheidungen durchzusetzen. Aus heutiger Sicht verkamen die festgelegten Aufbewahrungsfristen zur Farce. Lassen doch große Überlieferungslücken den Schluss zu, dass in den letzten Monaten des Bestehens des Obersten Gerichts die Mitarbeiter umfangreiche Schriftgutvernichtungen vornahmen (144). Gleiches gilt für die im VS-Archiv der Abteilung I verwahrten Dokumente. Im August 1990 forderte der Staatssekretär im Ministeriums der Justiz, Walther den amtierenden Präsidenten Dr. Körner auf, die ihm bekannt gewordenen fortlaufenden Vernichtungen von VS-Unterlagen mit sofortiger Wirkung einzustellen (145). Zwar dementierte Körner in seinem Antwortschreiben jegliche "unkontrollierten" Vernichtungen, die überaus spärliche Überlieferungslage an VS-Unterlagen legt jedoch ein eigenes Zeugnis ab. Im September 1990 wurde das Sekretariat des Präsidenten geräumt, in dessen Folge das Zentrale Staatsarchiv bzw. Bundesarchiv ca. 5 lfm überwiegend unbearbeitetes, loses Schriftgut aus der Amtszeit des Präsidenten Toeplitz übernahm. Weitere Sicherungsübernahmen schlossen sich in den Monaten September und Oktober 1990 an. Die insgesamt 183 lfm umfassende Überlieferung enthielt Verfahrensunterlagen mit teilweise ungeordneten und unvollständigen Aktenverzeichnissen, Sachakten aus dem Verwaltungsarchiv mit vorläufigen Ablieferungsverzeichnissen sowie loses Schriftgut aus den Registraturen und sonstigen Ablagen der verschiedenen Organisationseinheiten ohne jegliche Nachweismittel. Im Zuge der Auflösung der Behörde des Obersten Gerichts übernahm die Bibliothek des Bundesgerichtshofes bestandsergänzend die bis dahin in der UA Information und Dokumentation geführte Entscheidungssammlung des Obersten Gerichts einschließlich der dort verwahrten Rechtssatzkartei. Im Zusammenhang mit der Räumung des Nebengelasses der Gebäude des ehemaligen Obersten Gerichts im Dezember 1990 wurden in zwei Garagen insgesamt 111 Transportsäcke mit -teilweise zerstörtem- Aktenmaterial aus der Tätigkeit des Obersten Gerichts vorgefunden. Das Bundesarchiv sicherte das offensichtlich zur Vernichtung vorgesehene Schriftgut und übernahm dieses im Frühjahr 1991 in seine Obhut (146).
Seither erfolgte die Benutzung des überwiegenden Teils der Sachakten mittels wenig brauchbarer struktureller Abgabelisten; ca. 25 lfm lagerten ohne jegliche Nachweismittel, zum Teil in loser Form, unbenutzbar in den Archivmagazinen. Ähnlich verhielt es sich mit der Benutzbarkeit der Verfahrensunterlagen. Die im Zusammenhang mit der Sicherungsübernahme vorliegenden unvollständigen Abgabelisten der Jahrgänge 1969 bis 1990 machten diese Dokumente praktisch unbenutzbar.
Anmerkungen:
(130) Siehe Fußnote 143.
(131) Siehe Ministerialblatt der DDR. Nr. 9. S. 29 ff.
(132) Siehe BArch, DP 2 / 2826, Bl. 44 Verfügung des Präsidenten.
(133) siehe ebenda. Diese Entscheidung könnte maßgeblich eine Ursache der fatalen Überlieferungslage aus der Anfangszeit des Obersten Gerichts darstellen.
(134) Siehe Dienstakte des BArch. Az.: 7864-23/2.
(135) ab 1972 umbenannt in Zentrales Staatsarchiv (ZStA).
(136) gemeint sind Vernichtungen dienstlichen Schriftgutes ohne Genehmigung des DZA.
(137) Siehe Dienstakte des BArch. Durchgängig werden in den Protokollen der Anleitungsbesuche bis ins Jahr 1985 umfangreiche Schriftgutvernichtungen der 60er Jahre festgestellt.
(138) Siehe BArch, DP 2 / 1532, Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Verwaltungsarchivs des Obersten Gerichts der DDR - Archivordnung - vom 15. Juli 1972; Schriftgutkatalog für das gesamte Schriftgut des Obersten Gerichts der DDR vom 05.07.1972.
(139) BArch, DP 2 / 781
(140) Siehe BArch, DP 2 / 777
(141) Siehe ebenda, Dienstakte 7864-23/2, Weisung über die Sichtung und Bereinigung der im Verwaltungsarchiv des Obersten Gerichts befindlichen Verfahrensunterlagen im Straf- und ZFA-Recht.
(142) Siehe ebenda. Protokolle über die Abgabe von Schriftgut vom 24.04.1980, 13.12.1982, 14.10.1987.
(143) Siehe ebenda.
(144) Siehe ebenda, DP 2 / 783. Bestätigt wird diese Vermutung durch ein internes Schreiben des Leiters der Grundsatzabteilung an den Präsidenten vom 19.12.1989 zur Archivgutsicherung. Beckert beschreibt mangelndes Verständnis der verschiedenen Bereiche über die Notwendigkeit, nicht mehr benötigtes Schriftgut abzugeben und fordert zum wiederholten (!) Male dazu auf, kein Schriftgut in eigener Zuständigkeit zu kassieren.
(145) Siehe ebenda, DP 2 / 2649
(146) Siehe ebenda, Dienstakte Az.: 7864/23-2.
Archivische Bearbeitung
Archivische Bearbeitung und besondere Benutzungshinweise
Die endgültige archivische Bearbeitung der ca. 300 lfm (147) umfassenden Schriftgutüberlieferung erstreckte sich mit geringfügigen Unterbrechungen über den Zeitraum Juni 1997 bis Dezember 2003. Zunächst erfolgte die Sichtung des "Materials" der Transportsäcke. Im Wesentlichen enthielten diese durch den Reißwolf vernichtetes Schriftgut, per Hand zerrissene Dokumente, Literatur, Drucksachen und Müll. Lediglich 9 lfm Schriftgut ließen sich in mühevoller Kleinarbeit aussortieren und zu Akten formieren. Die partielle "Unansehnlichkeit" der nunmehr unter den Signaturen DP 2 / 380 bis DP 2 / 754 erfassten Unterlagen resultiert aus der unsachgemäßen, gedrängten Lagerung in Lebensmittel- und Kohlesäcken. Sowohl die unbearbeiteten Unterlagen als auch die in unterschiedlichen Portionen gelagerten und nach uneinheitlichen Kriterien erfassten Verfahrensunterlagen verlangten die Formation archivischer Bandfolgen und Serien. Die ursprünglich im Verwaltungsarchiv praktizierte universelle Gestaltung der Aktentitel sowie das Zusammenfassen verschiedener Vorgänge in einer bis zu 15 cm fassenden Überlieferungseinheit erforderten Aktenneubildungen bzw. -trennungen. Loses Schriftgut unterlag gleichfalls der Formierung neuer Akteneinheiten. Die thematisch vielfältigen Sachkomplexe innerhalb der Verzeichnungseinheiten forderten eine intensive Erschließung, umgesetzt mittels IT-gestützter Datenbank des Bundesarchivs. Sämtliche Verzeichnungseinheiten wurden nach abschließender Bearbeitung in die Klassifikation des Bestandes eingefügt. Primär orientierte sich die Bestandsgliederung an der in den letzten Jahren des Bestehens des Obersten Gerichts gültigen Organisation. Innerhalb der Klassifikationsgruppen erfolgte eine Untergliederung nach Aufgaben und Kompetenzen des jeweiligen Strukturteils. Letztlich fand auch der mengenmäßige Umfang des überlieferten Aktenmaterials Berücksichtigung. Fast ausnahmslos wurde innerhalb der Klassifikationsgruppen streng chronologisch geordnet. Lediglich in Ausnahmefällen bildeten sachliche Kriterien die Grundlage der Reihung. Die äußerst gestörte Überlieferungslage des Bestandes erforderte ein behutsames Vorgehen bei Bewertungsentscheidungen. Einzelne Kassationen reduzierten sich im Wesentlichen auf vorhandene Mehrfachüberlieferungen, nicht verwendungsfähige Karteimaterialien sowie unbrauchbare Nachweisunterlagen und Registerbücher. Für die in der UA Zentrale Schriftguterfassung gelagerten Kassationsanregungen der Straf- und ZFA-Senate (148) aus den Jahren 1985 bis 1989 wurde auf Grund des -gemessen am Gesamtbestand- hohen Umfangs eine repräsentative Auswahl für wissenschaftliche Forschungszwecke vorgenommen. Von den jährlich in jedem Senat 700 bis 1200 abschlägig beschiedenen Kassationsanregungen kamen zwei Drittel zur Kassation. Die festgestellten Laufzeitangaben der archivierten Kassationsanregungen beziehen sich ausschließlich auf das Jahr der Vorgangsbildung. Zusätzliche Datumsangaben der gegebenenfalls als Anlage beigefügten älteren Dokumente blieben unberücksichtigt. Innerhalb eines Bandes sind im Regelfall mehrere Vorgänge in chronologischer Reihung enthalten (149). Ebenfalls zur Vernichtung kam das ohnehin schon zerstörte und in Transportsäcken gelagerte Schriftgut. Vorgefundene Fremdprovenienzen wurden ausgesondert und innerhalb des Bundesarchivs den Beständen Ministerrat (DC 20), Militärkollegium beim Obersten Gericht (DVW 8) sowie dem Nachlass Kurt Cohn (NY 5464) zugeordnet. Gleichfalls erfolgte eine Abgabe herausgelöster Bücher, Broschüren, Gesetzblätter, Fachzeitschriften, Dissertationsschriften sowie der Informationen des Obersten Gerichts an die Bibliothek der SAPMO. Fotosammlungen und Tonträger erhielt das Bild- und Tonträgerarchiv. Bei letzteren handelt es sich offenbar um Tonbandaufzeichnungen des im Jahre 1963 gegen den damaligen Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Hans Maria Globke in Abwesenheit geführten Strafverfahrens (Mittäterschaft an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) vor dem Obersten Gericht der DDR. Fragmentarische Ermittlungsunterlagen des Oberstaatsanwaltes von Groß-Berlin übernahm zuständigkeitshalber das Landesarchiv Berlin. Das Ergebnis der archivischen Bearbeitung bilden im vorliegenden Fall insgesamt 5481 Archivalieneinheiten mit einem Umfang von 147 lfm. Die Mehrzahl der archivierten Akten enthält partiell oder ausschließlich personenbezogenes Material. Seine Benutzung unterliegt der mit § 5 Abs. (2) des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes vom 5. Juni 2002 (BGBl. I S. 1782) ausgewiesenen Schutzfrist. Diese endet 30 Jahre nach dem Tod bzw. 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Die jüngsten betroffenen Personen stammen aus dem Geburtsjahrgang 1974 (150). Eine generelle Schutzfrist bis zum Jahr 2084 dürfte nicht erforderlich sein, so dass von den Fristverkürzungen, die das Gesetz vorsieht, sachgerecht Gebrauch zu machen ist. Falls das Todesdatum nicht auf andere Weise oder nur mit unvertretbarem Aufwand zu ermitteln ist, bleibt im Einzelfall eine Anfrage von Amts wegen an das Standesamt des Geburtsortes in den Fällen zu prüfen, in denen eine Anonymisierung nicht möglich ist und andere Auflagen nicht zum Ziel führen. In jedem Falle ist vor Aufnahme der Benutzung von Akten, die mit einer Vorlagebeschränkung gekennzeichnet sind, die schriftliche Zustimmung des zuständigen Fachreferates erforderlich. Die bei der Titelbildung verwendeten Orts- und Ländernamenbezeichnungen orientieren sich nicht an dem aktuellen, sondern an dem jeweils zeitgeschichtlichen Sprachgebrauch. Demgemäss wurden die in den 50er und 60er Jahren häufig benutzten Bezeichnungen "Westdeutschland" und "Westberlin" beibehalten, sofern diese aus dem Akteninhalt zu erschließen waren (151). Zum Personenindex bleibt zu bemerken, dass mit vertretbarem Aufwand eine Vielzahl von Namen erfasst wurden, jedoch bei weitem nicht alle Namen wiedergegeben werden konnten. Insbesondere Sachverhalte zu politischen Straftatbeständen und Strafverfolgung wegen NS- und Kriegsverbrechen (1., 2. und 8. Kapitel des StGB) waren primäres Kriterium für möglichst umfassende Indizierung der Personennamen.
Wert der Überlieferung
Eingebettet in die gesamte Schriftgutüberlieferung der zentralen Justiz- und Sicherheitsorgane der DDR bietet der Bestand trotz seiner nicht vollständigen Überlieferung im Hinblick auf die Erforschung und Bewertung der Justizpolitik der DDR in Teilen eine gute Quellengrundlage. Hervorhebenswert ist die beinahe lückenlose Dokumentation der Plenartagungen im Büro/Sekretariat des Präsidenten. Ergänzendes Informationsmaterial hierzu bieten die jeweiligen vorbereitenden Präsidiumssitzungen an. Vervollständigt durch einschlägige Dokumente des Büros/Sekretariats des Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Kollegiums für Strafrecht spiegeln sich hier gesellschaftliche Krisenschwerpunkte im realen Bild des Kriminalitätsgeschehens wider. Auch lassen sich anhand der Protokolle der Plenartagungen die daraus resultierenden normativen Anleitungsmaßnahmen ablesen. Neben den jahrzehntewährenden ständigen Bemühungen zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung stand unter anderem im zivilrechtlichen Ressort das gesellschaftliche Problem der ständig steigenden Zahl der Ehescheidungen wiederkehrend auf den Tagesordnungen der Plenartagungen. Die eigens dafür im Vorfeld durch die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Kollegien des Obersten Gerichts erstellten Vorlagen in Form von Analysen und Berichten bieten gute ergänzende Auswertungsmöglichkeiten für soziologische Forschungsprojekte. Neben der vergleichsweise gut dokumentierten Anleitung und Umsetzung der untergerichtlichen Rechtsprechung sind externe Arbeitsbeziehungen des Präsidenten, der Vizepräsidenten und Senatsvorsitzenden zum ZK der SED, Ministerium für Staatssicherheit, Ministerium des Innern und zum Generalstaatsanwalt spärlich vorhanden, nicht zuletzt auch als Folge der oben beschriebenen Vernichtung der VS-Unterlagen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der vorhandenen Korrespondenzen vermitteln den Eindruck, dass hier vor allem Dokumente nachrangiger Bedeutung zur Aufbewahrung kamen. Die direkte Einbindung des Obersten Gerichts in die Vorbereitung einschlägiger zivil- und strafrechtlicher Gesetze ist in verschiedenen Strukturbereichen/Ebenen dokumentiert. Vor allem im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Gesetzestexte des Zivilgesetzbuches, des Strafgesetzbuches, der Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung findet der interessierte Nutzer umfangreiches Material zur aktiven Mitarbeit in den Grund- und Unterkommissionen. Die zur Öffentlichkeitsarbeit des Obersten Gerichts überlieferten Akten belegen vielfältige Aktivitäten, u.a. in Form von Auswertungen Aufsehen erregender Strafverfahren in der Bevölkerung (hier v.a. in den Arbeitskollektiven der Betriebe), Interviews für Rundfunk und Fernsehen sowie die Einbeziehung bei der Gestaltung von Fernsehfilmen. Unter den vielfachen, auch eigenmächtigen Schriftgutkassationen in allen aktenführenden Stellen des Obersten Gerichts scheinen die Vernichtungen im Bereich des Vizepräsidenten für Zivil- , Familien- und Arbeitsrecht am folgeschwersten. Sowohl die Tätigkeit des Vizepräsidenten und des Kollegiums als auch die Organisation und Arbeitsweise der Senate sind lediglich bruchstückhaft oder gar nicht dokumentiert. Um so wertvoller erscheinen für die Bewertung der zivilen Rechtsprechung die überlieferten Verfahrensakten der verschiedenen Senate. Zur Überlieferungslage der Verfahrensunterlagen aller jurisdiktiven Bereiche des Obersten Gerichts bleibt anzumerken, dass im Zusammenhang mit der archivischen Bearbeitung keine Kassationen nachzuweisen waren und Fehlablagen im Verwaltungsarchiv durch Zuordnungen zu den entsprechenden Bandfolgen weitestgehend ausgeglichen werden konnten.
Anmerkungen:
(147) Der mengenmäßige Umfang kann lediglich grob geschätzt werden, da das Schriftgut aus den ursprünglich zur Kassation vorgesehenen Transportsäcken eingerechnet werden muss.
(148) Die Kassationsanregungen des 1. Strafsenats wurden vollständig archiviert.
(149) Abweichungen von der chronologischen Reihung wurden in den archivisch gebildeten Akten aus dem zur Kassation vorgesehenen Schriftgut zugelassen (Transportsäcke).
(150) Sofern es sich nicht um zivil- oder strafrechtliche Vorgänge handelt, bei denen Minderjährige involviert sind, z.B. Adoptions- , Sorgerechts- , Unterhaltsverfahren oder Strafverfahren gegen jugendliche Straftäter.
(151) Dieses Vorgehen gilt nicht für den geographischen Index. Zeithistorische Länder- und Ortsbezeichnungen, wie z. B. Westdeutschland und Westberlin, wurden den offiziellen Namen, hier: Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zugeordnet.
Überlieferungsverweis
Hinweise auf andere Bestände
Die nachfolgend benannten Bestände des Bundesarchivs einschließlich der SAPMO bieten ein breites Spektrum ergänzender Auswertungsmöglichkeiten an :
DY 30 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands
Findbücher verschiedener Teilbestaende auch als online-Version verfügbar
DA 5 Staatsrat
DC 1 Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle
DP 1 Ministerium der Justiz
DO 1 Ministerium des Innern
Signifikante Aussagekraft muss im Zusammenhang mit der Steuerung der politischen Strafjustiz den bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) verwahrten Akten des Ministeriums für Staatssicherheit beigemessen werden. Untersuchungen zur Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht in der DDR werden abgerundet durch die Beiziehung der Unterlagen der Rechtsatzkartei des Obersten Gerichts, verwahrt in der Bibliothek des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe.
DA 1 Volkskammer der DDR. Findbuch Teil Volksrat (1947 - 1949) [Online-Findmittel]
DC 20 Ministerrat der DDR. - Teil 1: Ministerpräsident / Vorsitzende des Ministerrates (1949-1989) [Online-Findmittel]
DC 20 Ministerrat der DDR. - Teil 2: Erste Stellvertreter des Vorsitzenden des MR (1955-1989) [Online-Findmittel]
DP 3 Generalstaatsanwalt der DDR [Online-Findmittel]
Bibliografie
Die folgenden Literaturangaben verstehen sich als Empfehlungen zum Einstieg bzw. zur weiteren Vertiefung bestimmter Fragestellungen und Problemkreise. Die Veröffentlichungen liegen in der Dienstbibliothek zur Einsichtnahme vor:
- Rudi Beckert. Die erste und letzte Instanz - Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR. Goldbach 1995.
- Falco Werkentin. Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Forschungen zur DDR-Geschichte. Herausgegeben von Armin Mitter und Stefan Wolle. Band 1. Berlin 1995
- Jörg Arnold. Die Normalität des Strafrechts in der DDR. Gesammelte Beiträge und Dokumente. Bd. 1. In: Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg. Herausgegeben von Albin Eser. Freiburg im Breisgau 1995.
- Jörg Arnold. Die Normalität des Strafrechts in der DDR. Die gerichtliche Überprüfung von Geständnis und Geständniswiderruf im Strafverfahren. Bd. 2. In: Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg. Herausgegeben von Albin Eser. Freiburg im Breisgau 1996.
- Rainer Schröder. Zivilrechtskultur in der DDR. In: Zeitgeschichtliche Forschungen. Bd. 1. Berlin 1999. Bd. 2. Berlin 2000. Bd. 3. Berlin 2001.
- Johannes Raschka. Justizpolitik im SED-Staat. In: Schriftenreihe des Hannah-Ahrendt-Instituts für Totalitarismusforschung. Köln, Weimar, Wien 2000.
- Hermann Wentker. Justiz in der SBZ/DDR 1945 - 1953. Transformation und Rolle ihrer zentralen Institutionen. Herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte. München 2001.
- Joachim Hoeck. Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz in der Deutschen Demokratischen Republik. In: Schriften zur Rechtsgeschichte. Berlin 2003.
- Christina Hillebrand. Die familienrechtlichen Richtlinien des Obersten Gerichts der DDR. In: Schriftenreihe rechtsgeschichtliche Studien. Hamburg 2003.
Benutzungsbedingungen
nach Bundesarchivgesetz, Benutzungsbeschränkungen siehe Einleitung
Zitierweise
Langform: Bundesarchiv DP 2 (Oberstes Gericht) / (Archivsignatur) Kurzform: BArch DP 2 / (Archivsignatur)
Endprovenienz: Oberstes Gericht der DDR
Bestandsart: Schriftgut
Umfang: 147 lfd. m
Bereitstellendes Archiv: Bundesarchiv
Benutzungsort: Berlin-Lichterfelde