Aufgaben/Organisation
Die Deutsche Investitionsbank (DIB) existierte von 1948 bis 1967
als Bestandteil des staatlichen Bankensystems der SBZ/DDR. Die
Gründung erfolgte gemäß SMAD-Befehl Nr. 153 vom 10. Sept. 1948.
Einleger der Grundkapitalsumme von 200 Mill. DM waren die
Landesregierungen der SBZ und die Hauptverwaltungen (HV) der Deutschen
Wirtschaftskommission (DWK). Unterstellt war die DIB anfangs der HV
Finanzen der DWK, ab Oktober 1949 dem Ministerium der Finanzen
(MdF).
Die Aufgaben der Bank regelte die vom
Sekretariat der DWK am 13. Okt. 1948 beschlossene Anordnung zur
Errichtung der DIB, namentlich folgende:
- Gewährung
von Hypotheken und langfristigen Darlehen an Gebietskörperschaften,
Unternehmen und Einzelpersonen
- Treuhänderische
Verwaltung von zweckgebundenen Einlagen und
Spezialfonds
- Erwerb von Grundstücken zur Vermeidung
von Verlusten ihrer Forderungen
- Ausgabe von
Schuldverschreibungen.
Die Finanzierung von
Investitionen und Kontrolle der Verwendung der Gelder war über den
gesamten Zeitraum des Bestehens der Bank ihre Hauptaufgabe. Die DIB
besaß das ausschließliche Recht Hypotheken und langfristige Kredite
über 10 000 DM pro Einzelobjekt zu
gewähren.
Weitergehende rechtliche Grundsätze zur
Organisation und Verwaltung der Bank wurden von den Gründern in der
Satzung vom 13. Okt. 1948 geregelt. Als geschäftsführende Organe der
Bank wurden darin das Direktorium, bestehend aus dem Präsidenten, dem
Vizepräsidenten und 5 Direktoren sowie der Verwaltungsrat benannt und
deren Aufgaben festgeschrieben. Das Direktorium war für die gesamte
Geschäftsführung der Bank zuständig, es bewilligte die zu gewährenden
Kredite, vertrat die Bank gerichtlich und war für die Einstellung und
Entlassung von Angestellten verantwortlich. Der Verwaltungsrat hatte
die Geschäftsführung zu gewährleisten und die Entscheidungen des
Direktoriums vorzubereiten, einschließlich der Festsetzung von
Grundsätzen für Beleihungen und Schuldverschreibungen [1].
1949 war die Bank beauftragt worden, so genannte Altforderungen,
dies hieß Forderungen an Privatbetriebe, -unternehmer bzw. -personen,
die vor dem 8. Mai 1945 entstanden waren, zugunsten von inzwischen
verstaatlichten Betrieben einzuziehen [2]. Die Forderungsverwaltung
durch die DIB erstreckte sich ebenso auf die Verwaltung von
Kapitalvermögen der IG Farben AG nach deren Enteignung. Zum so
genannten Altgeschäft gehörte auch die Übernahme der Aufgaben der
Inkassokommission für die geschlossenen Banken sowie der
Treuhandstelle für die Verwaltung der alten Wohnungsbau- und
Siedlungsdarlehen in der SBZ durch die DIB.
Mit der Übernahmeverordnung vom 25. Jan. 1951 [3] wurden der Bank
weitreichende Aufgaben auf dem Gebiet der Wahrnehmung und Verwaltung
volkseigener und verwalteter Beteiligungen sowie bei der Verwaltung
von Hypotheken und anderen dinglichen Rechten an Grundstücken, die
sich in volkseigener Rechtsträgerschaft befanden, übertragen [4]. Die
DIB übte damit die Rolle des Aktionärs bei Privatunternehmen aus. Es
handelte sich dann um so genannte verwaltete Beteiligungen, wenn die
Aktienanteile aus dem Besitz von nach SMAD-Befehl [5] geschlossenen
Großbanken, welche nach ihrer Schließung zu Volkseigentum erklärt
wurden, stammten.
Die Verordnung (VO) vom 6. Sept. 1951 übertrug die Verwaltung von
ausländischen Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmungen an die
DIB, soweit sie nicht den Fachministerien der DDR oder den Organen für
die Verwaltung der örtlichen Industrie übertragen worden waren
[6].
Daneben konnte sich für die DIB aus der VO vom 17. Juli 1952, die
die
"Sicherung von Vermögenswerten... von Personen, die
...(die) DDR ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten ...
(verlassen) (hatten) ..."
regelte, sowohl die Wahrnehmung
volkseigener (nach § 1) als auch verwalteter Beteiligungen (nach § 6"Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz ... in
den westlichen Besatzungszonen ... haben") ergeben [7].
Gemäß dem Beschluss des Ministerrates der DDR vom 12. Jan. 1956
wurde die DIB für die Folgezeit häufig zur Rolle des Kommanditisten
bei staatlichen Beteiligungen an privaten Betrieben ermächtigt. Die
DIB verwaltete dabei den staatlichen Anteil von Betrieben, die als
Kommanditgesellschaften geführt wurden, so genannte Betriebe mit
staatlicher Beteiligung (BSB). Der Aspekt der staatlichen Beteiligung
an privaten Betrieben und eine stärkere Kontrollbefugnis bei der
Kreditgewährung an die bereits benannten Bereiche wurden im geänderten
Statut der DIB vom 6. Juni 1957 gesetzlich verankert [8]. Das Statut
bezeichnete die DIB als "volkseigene Bank der Deutschen Demokratischen
Republik". Die Bindung ihrer Geschäftstätigkeit an den
Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan wurde dort bestätigt, ebenso
wie die Möglichkeit Sanktionen bei Verstößen gegen "Plandisziplin,
Arbeitsmethoden der Investitionsgesetzgebung und dem Prinzip
strengster Sparsamkeit" zu verhängen. Die Bank selbst arbeitete
nach einem vom Minister der Finanzen bestätigten Plan.
Bis 1952 bestand die DIB aus der Zentrale und 6 Länderfilialen,
welche mit Auflösung der Länderstrukturen in 15 Bezirksfilialen
umgebildet wurden. Das Niederlassungsnetz, das sukzessiv aufgebaut
wurde, bestand 1954 bereits aus 29 regional zuständigen Zweigstellen,
deren Zahl sich bis 1967 auf 61 erhöhte [9]. Zweigstellen entstanden
bevorzugt dort, wo die Investitionstätigkeit besonders stark
ausgeprägt war. Für die Durchführung von Investitionsvorhaben mit
besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung wurden Sonderbankfilialen
eingerichtet.
Die Zentrale der DIB führte keine operative Arbeit durch, sie
konzentrierte sich auf Leitungsaufgaben und die Bearbeitung
grundsätzlicher Fragen. Für die Abwicklung der Geschäftstätigkeit im
Einzelnen einschließlich des Kassenverkehrs waren die Filialen und
Zweigstellen zuständig. Die Zweigstellen waren ausschließlich mit
Investitionsfinanzierung der volkseigenen Wirtschaft befasst; sie sind
insofern als Außenstellen der entsprechenden Abteilungen in den
Bezirksfilialen anzusehen. Insbesondere bei der
Investitionsfinanzierung bediente sich die DIB zur Geschäftsabwicklung
der Filialen der Deutschen Notenbank und der Sparkassen über
Sonderkonten.
Die innere Struktur und Organisation der Zentrale lehnt sich an die
Aufgaben der Bank an. Es bestehen über den gesamten Zeitraum ihrer
Existenz folgende Hauptbereiche in der Organisation
[10]:
- Bereich Leitung, einschließlich Organisation,
Recht
- Bereich Planökonomie
- Bereich
(Abt.) Investitionen der volkseigenen Wirtschaft mit den Sektoren
Plankontrolle, Investkontrolle, Zweigstellen
- Bereich
Finanzierung und Kontrolle der Bauwirtschaft
- Bereich
Verwaltung staatlicher und volkseigener Beteiligungen, einschließlich
der Kreditierung des Arbeiter-Wohnungsbaues
- Bereich
Darlehns- und Kreditverwaltung, einschließlich Finanzierung von
Investitionen im nichtvolkseigenen Wirtschaftsbereich
-
Bereich Allgemeine bzw. Innere Verwaltung
- Bereich
Rechnungsführung und Statistik
Für die Zentrale und die Landes- bzw. Bezirksfilialen bestanden
einheitliche Struktur- und Organisationsformen.
Schwerpunkte in der Tätigkeit der DIB 1948-1967
Die Grundlage für die Tätigkeit der DIB bildete die Übernahme der
Grundkreditabteilungen der Landeskreditbanken. Damit lag der
Schwerpunkt der Arbeit der 6 Landesfilialen in der Verabreichung von
Krediten für Betriebe der einzelnen Regionen. Entsprechend den
Vorgaben des Zweijahresplanes der Volkswirtschaft wurden
Investitionsauflagen erteilt, z.g.T. mit zinslosen bzw. nicht
zurückzuzahlenden Haushaltszuweisungen.
Die DIB besaß neben ihrer Kompetenz für den sich formierenden
volkseigenen Sektor, auch die ausschließliche Zuständigkeit für die
Ausreichung von Neubauernbaukrediten.
Für den sonstigen
Bereich der Kreditierung im landwirtschaftlichen Bereich war nicht die
DIB, sondern genossenschaftliche Kreditinstitute zuständig. Darüber
hinaus wurden kurzfristige und Umlaufmittelkredite auch von der
Deutschen Notenbank für den gesamten Wirtschaftsbereich
ausgereicht.
Hauptinvestitionsvorhaben im 1. Fünfjahrplan von 1951-1955 war der
Aufbau der metallurgischen Industrie (Eisenhüttenkombinat Ost,
Eisenwerke West bei Calbe, Stahl- und Walzwerk Brandenburg u.a.). Die
Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in der volkseigenen
Wirtschaft ab 1952 hatte die Verstärkung der Kontrolltätigkeit der
Bank zur Folge. Besonders auf bauwirtschaftlichem Gebiet sollten die
Kontrollen Einfluss nehmen auf das Sparsamkeitsverhalten und den
Investitionsfortgang; Prüfgruppen der Bank wurden verstärkt
eingesetzt. Die Investitionsfinanzierung erfolgte teils aus
Eigenmitteln der Betriebe, teils aus Haushaltszuweisungen.
Ab Januar 1955 wurde in allen zentralgeleiteten Betrieben zur
vollen Heranziehung der Amortisationen bei der Finanzierung von
Investitionen übergegangen. Infolgedessen wurden interne Richtlinien
der Bank zur Finanzierungs- und Kontrollmethodik mit dem Ziel der
engeren Bindung zwischen Bank, Betrieb und Planungsmechanismen
modifiziert.
Ab 1956 kam als ein neuer Schwerpunkt für die Bank die Übernahme
staatlicher Beteiligungsanteile an privaten Betrieben hinzu. Die
hierdurch ermöglichte Kontrolle über Rechnungslegung und
Betriebswirtschaft dieser Betriebe schuf eine der Voraussetzungen an
Einfluss zu gewinnen, um die bis dahin noch vorhandenen privaten
Eigentumsrechte in der Wirtschaft zurückzudrängen. Ein Prozess, der
1972/73 unter wesentlicher Mitwirkung des Nachfolgers der DIB der
Industrie- und Handelsbank nahezu vollendet wurde [11].
Ab Ende der 50er Jahre wurden die Hauptinvestitionsvorhaben im
Rahmen des Chemieprogramms der SED durchgeführt (z. B.
Erdölverarbeitungskombinat Schwedt/Oder, Kombinat Schwarze Pumpe). In
diesem Zusammenhang kam es zur Bildung von Schwerpunktfilialen in der
DIB, die die gleiche Stellung wie Bezirksfilialen hatten [12].
Ab 1963 wurden im Zuge der Umorganisation der Wirtschaftsverwaltung
nach dem "Produktionsprinzip" zunehmend Spezialbankfilialen
(Industriebankfilialen) geschaffen, die sowohl unter Anleitung der DIB
als auch unter der der Deutschen Notenbank bei Großbetrieben,
Kombinaten oder bei Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB)
bestanden.
Im Rahmen der Festlegungen des VI. Parteitages der SED und der
folgenden Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und
Leitung der Volkswirtschaft ab 1963 wurde den VEB sowie den VVB
größere Selbständigkeit bei der Material- und Kreditbeschaffung
zugestanden. Das Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel bestimmte
auch das Investitionsverhalten der Betriebe und damit nahm die
Inanspruchnahme von Krediten bei der DIB entsprechend ab. Bereits im
April 1967 wurde auf Grund eines Beschlusses des Ministerrates der DDR
zur Neugestaltung des sozialistischen Banksystems mit der Erarbeitung
von Organisations- und Maßnahmeplänen begonnen, die zur Bildung der
Staatsbank der DDR sowie der Industrie- und Handelsbank und damit zur
Auflösung der Deutschen Investitionsbank zum 1. Jan. 1968 führten.
Eine Reihe von Abwicklungsarbeiten bei der Kreditvergabe, die
Forderungsverwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen gingen auf
die Industrie- und Handelsbank über.
[1] DN 3 / 287
[2] VO über
die Behandlung langfristiger Bankforderungen vom 15.12.1949. In: GBl.
d. DDR 1949, Nr. 11
[3] siehe: GBl. der DDR
1951, Nr. 10, S. 53
[4] Eine Ausnahme bildete
das Erbbaurecht und die dinglichen Rechte an Grundstücken, die sich in
Rechtsträgerschaft von Unternehmungen zur Gewinnung von Bodenlägern
befanden. (siehe: Anhang Dokument 1, § 1 Abs.
1)
[5]
Der Befehl Nr. 1 des
Oberkommandierenden der Sowjetischen Streitkräfte und 1.
Stadtkommandanten von Berlin wies am 28.04.1945 die Schließung aller
vorhandenen deutschen Banken an.
[6]
VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums
in der DDR vom 6. Sept. 1951. In: GBl. der DDR 1951, Nr. 111, S.
839f
[7] Siehe: GBl. der DDR 1952, Nr. 100, S.
615 f.
Zur Erläuterung der Wirksamkeit der VO:
"Obwohl die VO bereits ab 11. Juni 1953 außer Kraft gesetzt wurde,
erfassten die örtlichen Organe nach wie vor weiter Vermögenswerte, die
den Bestimmungen des § 1 der VO v. 17. 7. 1952 unterlagen, aber bisher
nicht als Volkseigentum behandelt worden waren. Erst mit dem Schreiben
des damaligen Ministeriums der Finanzen vom 18. Mai 1957 wurde
bestimmt, dass ab sofort keine Nacherfassung solcher Vermögenswerte
erfolgen durfte, die zwar dem § 1 der VO hätten unterliegen müssen,
bisher aber nicht erfasst waren, und zwar unabhängig davon, um welche
Objekte und Werte es sich handelte." Zitat aus: Schriftenreihe des
Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen Heft 3, Berlin
November 1992
Siehe auch: "Anordnung über die
Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. Juni
1953 verlassen" vom 1. Dezember 1953. In: GBl. der DDR 1953, Nr. 130,
S. 1231 ff; sowie "Anordnung Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens
von Personen, die die DDR nach dem 10. Juni 1953 verlassen" vom 20.
August 1958. In: GBl. der DDR 1958, Teil I, Nr. 57, S.
664.
[8]
Beschluss über das Statut
der Deutschen Investitionsbank vom 6.6.1957. In: GBl. der DDR 1957,
Teil I, Nr. 42, S. 326 ff.
[9]
DN 3 /
898
[10]
DN 3 /
1056
[11]
Ministerratsbeschluss
vom 16.02.1972 über Regelungen für Betriebe mit staatlicher
Beteiligung und über Stellung und Aufgaben des Gesellschafters bei der
schrittweisen Übernahme der Betriebe in
Volkseigentum
[12]
DN 3 /
1183
Inhaltliche Charakterisierung
Die Überlieferung spiegelt die Tätigkeit der DIB in ihren
Grundsätzen, aber auch im Detail wider. Archiviert sind Dokumente mit
hohem Aggregationsgrad und Aussagewert sowohl zur Finanz- und
Kreditplanung der Bank als auch zu methodischen Richtsätzen.
Untersetzt werden die Grundsatzmaterialien durch Analysen und Berichte
der Bezirksfilialen zu Einzelvorhaben in der volkseigenen bzw. der
nichtvolkseigenen Wirtschaft.
Besonders umfangreich überliefert ist der Komplex des Aufbaus der
Schwerindustrie in der DDR, wobei die Prüfung der
Investitionsfinanzierung mit Analysen der Wirtschaftlichkeit und der
Produktionsergebnisse einhergeht.
Für Sondervorhaben mit herausragender Bedeutung sind Bau- und
Projektzeichnungen überliefert. Entsprechend der Zuständigkeit der
Zentrale der DIB sind Planberichterstattungen zum
Investitionsgeschehen, zum Stand der Beteiligungen sowie Analysen zum
Stand des Einzuges langfristiger Verbindlichkeiten für
jahresüberschreitende Zeiträume vorhanden.
Die
Überlieferung aus dem Leitungsbereich belegt die Arbeitsbeziehungen
der DIB zu anderen staatlichen Einrichtungen, insbesondere zum
Ministerium der Finanzen und zur Deutschen Notenbank.
Die Entwicklung der staatlichen Beteiligung als wirtschaftlicher
Faktor lässt sich anhand der vorhandenen Unterlagen sowohl insgesamt
als auch mit Detailinformationen, ebenfalls durch Berichterstattung
der Bezirksfilialen, verfolgen.
Akten zu Betrieben mit verwalteten Beteiligungen sind überwiegend
von der Industrie- und Handelsbank weitergeführt worden. Diese so
genannten "Firmenakten zum Treuhandblock" befinden sich heute im
Bundesarchivbestand Industrie- und Handelsbank (DN 9).
Unterlagen zur staatlichen Beteiligung an Privatbetrieben mitunter mit
einer Laufzeit von 1951 bis 1972/1973 sind in gleicher Weise
betroffen.
Die Weiterführung von Akten trifft nicht für den Bereich Einzug von
"Altforderungen" zu. Nur in Ausnahmefällen sind Unterlagen diesen
Inhalts in den Archivbeständen DN 9 oder
Staatsbank der DDR (DN
10) zu finden.