Informationen zum Bestand
Gesetzlicher Prüfungsverband für seine Mitgliedsgenossenschaften (Kassen); Ausübung der Bankaufsicht über die gewerblichen Kreditinstitute, welche als Geschäftsbanken für die genossenschaftlichen und privaten Handwerks- und Handelsbetriebe zuständig waren.
Überlieferung
Enthält v.a.: Leitungstätigkeit (Verbandstage).- Revisionsprüfungen der Gewerbebanken.- Zentraler Hilfsfond der gewerblichen Kreditinstitute zur gegenseitigen Unterstützung bei Liquiditätsproblemen unter Aufsicht des MdF.- Erfassung von Vermögenswerten und Wertpapieren unter westdeutschem Eigentum.
Erschließungszustand (Kommentar) Abgabeverzeichnisse: numerisch